Betreff
Ausweitung Zuschuss für Mehrwegwindeln auf das 2. Lebensjahr
Vorlage
Abf/0210/2023
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Zuschuss für die Anschaffungskosten von Stoffwindeln und Mehrwegwindelhosen wird ab dem 01.03.2024 auch im 2. Lebensjahr gewährt.


Nach dem Beschluss des Umweltausschusses im Mai 2019 wurde die Gewährung eines einmaligen Zuschusses für den Kauf von Mehrwegwindeln in einer zweijährigen Testphase ab Juni 2019 umgesetzt. Dabei wurde ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der Anschaffungskosten, maximal jedoch 60 € pro Kind gezahlt. Nach Abschluss der erfolgreichen Testphase wurde die dauerhafte Etablierung des Zuschusses zur Anschaffung von Mehrwegwindeln durch den Umweltausschusses im Juni 2021 beschlossen.

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 62 Anträge genehmigt und 3.550,88 € an Zuschüssen ausgezahlt. Bei 1.328 Geburten liegt der Anteil der Kinder, für die der Zuschuss für Mehrwegwindeln in Anspruch genommen wurde, bei 4,67 %. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 44 Anträge genehmigt und 2.393,33 € an Zuschüssen ausgezahlt. Die Quote ist mit 3,26 % daher rückläufig. Allerdings liegt sie weiterhin nicht unter den ursprünglich kalkulierten 3%.

 

Bislang war die Gewährung des Zuschusses lediglich für Kinder im ersten Lebensjahr möglich. Bei den meisten Kindern besteht jedoch auch über das erste Lebensjahr hinaus ein Bedarf an Windeln und Zubehör. Im Hinblick auf eine möglichst effiziente Abfallvermeidung sollen Eltern motiviert werden, auch im 2. Lebensjahr ihres Kindes eine abfallarme Wickelmethode anzuwenden. Die Verwaltung schlägt deshalb die Ausweitung des Zuschusses für den Erwerb von Mehrwegwindeln für Kinder bis einschließlich des zweiten Lebensjahres vor.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für den Zuschuss erfüllt sein:

-          Hauptwohnsitz in der Stadt Fürth

-          Anschluss des Wohngrundstückes an die kommunale Abfallentsorgung der Stadt Fürth

-          Vorlage der Geburtsurkunde

-          Vorlage einer Kopie der Rechnung über den Kauf der Mehrwegwindeln, die im Zusammenhang des beantragten Lebensjahrs steht

-          Eine Antragstellung ist nur im jeweiligen Lebensjahr des Kindes möglich

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt weiterhin 1/3 der Anschaffungskosten, maximal 60 € pro Kind/Jahr.

 

Mehrwegwindeln tragen in einem hohen Maß zur Restabfallvermeidung bei. Bei durchschnittlich 2.000 Wegwerfwindeln pro Jahr, ergeben sich jährlich um die 500 kg Restabfall pro Kind. Bei den derzeitigen Restabfallverbrennungsgebühren von 123,80 €/t, könnten somit im Gegenzug etwa 60 € pro Kind und Jahr eingespart werden.

 

Nachdem die Anträge derzeit rückläufig sind, wird die Verwaltung wieder verstärkt auf die Öffentlichkeitsarbeit und Verteilung der Informationsflyer (z. B. im Klinikum oder Hebammenpraxen) setzen.

 

Kosten

Die Anträge werden digital gestellt und medienbruchfrei an die zu prüfende Stelle übermittelt. Der Verwaltungsaufwand ist deshalb gering. Im Durchschnitt würden sich die Anträge auf ca. 100 Stück pro Jahr erhöhen. Das entspricht Gesamtausgaben von ca. 6.000 €. Die Ausgaben werden vom Gebührenhaushalt der Abfallwirtschaft getragen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

6.000

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 7200.71800000

Budget-Nr. 70500

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: