Betreff
Festlegung „Zentraler Versorgungsbereich“ der Stadt Fürth
Vorlage
AWS/0165/2023
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Die Ausführungen des Wirtschaftsreferenten werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den Zentralen Versorgungsbereich gemäß der in Anlage 1 dargestellten räumliche Festlegung zu aktualisieren.


Im Rahmen der derzeitigen Fortschreibung des Integrierten Einzelhandelskonzepts (Zentrenkonzeptes) erfolgt auch eine Überprüfung und Aktualisierung der räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches. Währenddessen das vollständige Zentrenkonzept mit Einzelhandelsanalyse, gesamtstädtischer hierarchischer Zentrenstruktur, Sortimentslisten und Handlungsempfehlungen für die Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels voraussichtlich im ersten Quartal 2024 fertiggestellt und beschlossen wird, soll ein gesonderter Beschluss zur Festlegung des Zentralen Versorgungsbereichs vorab erfolgen um die Voraussetzung und den Rahmen für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 428 (Verweis Bau- und Werksausschuss 06.12.2023) zu schaffen.

 

Der zentrale Versorgungsbereich ist ein abzugrenzender Bereich der Innenstadt / des Kerngebietes (MK) einer Kommune, in welcher sich Waren- und Dienstleistungsangebote des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs konzentrieren und damit die zentralörtliche Versorgungsfunktion sichert. Dieser abzugrenzende Bereich soll einen engen baulichen Zusammenhang aufweisen, in dem die vorwiegende Einzelhandelsnutzung durch Dienstleistungen sowie kulturelle und gastronomische Einrichtungen ergänzt wird. Die Ausweisung eines zentralörtlichen Versorgungsbereiches entfaltet in Verbindung mit der Sortimentsliste für innenstadtrelevante Waren eine hohe Schutzfunktion gegenüber möglichen schädlichen Wirkungen auf die städtebaulichen Funktionen und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung.

 

Der bisher durch das Zentrenkonzept 2017 ausgewiesene zentrale Versorgungsbereich der Stadt Fürth wurde hinsichtlich neuer Einzelhandelsentwicklungen und städtebaulicher Veränderungen gutachterlich durch die Fa. SK Standort & Kommune überprüft und aktualisiert.

 

Die räumliche Festlegung zum aktualisierten Zentralen Versorgungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Der zurzeit gültige Zentrale Versorgungsbereich des Zentrenkonzeptes 2017 ist zum Vergleich als Anlage 2 beigefügt.

 

Als Ergebnis der Überprüfung ist festzuhalten, dass keine wesentliche Veränderung des Zentralen Versorgungsbereiches zu erfolgen hat. Es wurde lediglich eine kosmetische Harmonisierung im südwestlichen Abgrenzungsbereich in Form einer minimalen Erweiterung von der Theresienstraße bis an die Bahnanlagen / Parkhaus Comödie vorgenommen.

 

Es wird seitens AWS empfohlen, den durch die Fa. SK Standort & Kommune erarbeiteten Entwurf zur Festlegung des Zentralen Versorgungsbereiches zu beschließen und damit die Festlegung aus dem Zentrenkonzept 2017 zu ersetzten.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Entwurf Aktualisierung zur räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs im Rahmen des Fürther Zentrenkonzeptes 2023

Anlage 2: Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß Fürther Zentrenkonzept 2017