Betreff
Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien - VgaRi)
Verlängerung Wertgrenzenregelung und weitere überwiegend redaktionelle Anpassungen.
Vorlage
ZVS/0006/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungssauschuss nimmt von der vorgelegten Änderungsfassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth - VgaRi Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat diese zu beschließen.

Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Änderungsfassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi). 


Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wurde im November die Bekanntmachung des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBeK) geändert. Kern der Änderung ist die Verlängerung der bisher nur bis zum 31.12.2023 befristeten, erhebliche Wertgrenzenerhöhung für Direktbeauftragungen und die Ermöglichung aller Vergabeverfahrensarten in der sog. Unterschwelle unabhängig von einer starren Wertgrenze.

Den Bedarfsstellen soll weiterhin die Möglichkeit gegeben werden um in Einzelfällen entsprechende Beschaffungen per Direktauftrag (bis zu 25.000,- EUR ohne Umsatzsteuer bzw. 29.750,-- EUR einschl. Umsatzsteuer) zu ermöglichen und in Zusammenarbeit mit der Zentralen Vergabestelle der Stadt Fürth die hierdurch gewährten Vergabeerleichterungen zu nutzen.

 

Die Zentrale Vergabestelle hat diese Gelegenheit zum Anlass genommen noch folgende Anpassungen/Änderungen mit vorzunehmen:

-       Einpflegen der aktuellen Regelungen in der IMBeK zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen (siehe Ziffer 10 der VgaRi in der Synopse).

-       Einpflegen einer Formulierung zu Nachträgen welche die bisherigen Verfahrensabläufe bei der Stadt Fürth wiederspiegelt (bis dato war der Bereich der Nachträge nur in den Nr. 7.6 und 8.1 erwähnt).

-       Redaktionelle Klarstellungen und Vereinheitlichungen bei Wertgrenzen hinsichtlich der Art der Währungsangabe künftig einheitlich als „EUR“ Angabe und einheitliche Ausweisung als Beträge „ohne USt.“ bzw. „einschl. USt.“ (bisher existierte hier zum Teil ein Wechsel der Bezeichnungen (brutto, netto, ohne USt. etc.)

-       Einpflegen von kleineren redaktionell erforderlichen bzw. sich ergebenden Änderungen.

 

In Absprache mit Ref. V wurden aufgrund der vorgenommenen Änderungen / Konkretisierungen das Rechnungsprüfungsamt (RpA) und die Stabsstelle Recht des Baureferats (Ref. V/R) im Vorfeld dieser Stadtratsvorlage beteiligt.

 

Von Seiten des RpA gab es redaktionelle Anmerkungen und den Hinweis den bisherigen Verweis auf die Anwendung der Vergabeverordnung (VgV) oberhalb der sog. EU-Schwellenwerte beizubehalten.

Die Hinweise des RpA wurden entsprechend berücksichtigt und in die vorgelegte Fassung eingearbeitet.

Von Seiten Ref. V/R wurde keine Stellungnahme abgegeben.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse; Änderungsfassung (Entwurf)