Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat stimmt der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Trägerverein Jüdisches Museum Franken und dem Bezirk Mittelfranken über die Entschädigung für die für das Jüdische Museum erbrachten Leistungen zu.

 


Zwischen dem Trägerverein Jüdisches Museum Franken in Fürth, Schnaittach

und Schwabach e. V., dem Bezirk Mittelfranken und der Stadt Fürth wird die Verlängerung einer bestehenden Geschäftsbesorgungsvereinbarung beschlossen, auf deren Inhalte sich die beteiligten Gebietskörperschaften in der Trägerversammlung am 24.11.2023 verständigten. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Erledigung von und Unterstützung bei Geschäften des Trägervereins durch den Bezirk Mittelfranken und die Stadt Fürth.

 

Die nachfolgenden Geschäftsbereiche des Trägervereins werden durch die

Stadt Fürth erledigt:

 

1. Kassenwesen:

a) Mittelbewirtschaftung im Kassenbereich (insbesondere Ausführung von Kassenanweisungen)

b) Abwicklung des Zahlungsverkehrs ohne Mahn- und Vollstreckungswesen

c) Erstellung aller Auswertungen auf Anforderung im Kassenbereich

 

2. Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich Reisekosten, Kindergeldkasse, Sozialversicherungswesen, eventuell bestehende betriebliche Altersversorgung, steuerrechtliche Behandlung sowie Zahlbarmachung

 

 

Darüber hinaus unterstützt die Stadt Fürth den Trägerverein umfassend im gesamten Personalwesen, insbesondere bei

- der Einstellung (z.B. Arbeitsverträge in Anlehnung an die Musterverträge des KAV, Fragen der Befristung von Arbeitsverhältnissen, Änderungsverträge, Eingruppierung, etc.)

- laufenden Beschäftigungsverhältnissen (z.B. Höhergruppierung, Zulagen, Arbeitszeit- und Urlaubsfragen, Abmahnungen, etc.)

- bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Fürth prüft die Jahresrechnung

entsprechend § 19 der Satzung vom 18.03.2009.

 

Die Stadt Fürth erhält zur Abgeltung aller Personal- und Sachkosten für die Durchführung der in § 3 genannten Tätigkeiten ab 2024 eine Pauschale in Höhe von 12.900 Euro brutto, d.h. Nettobetrag zzgl. gesetzlich geschuldeter USt. Der jeweilige Kostenersatz wird ab dem Haushaltsjahr 2025 jährlich um eine pauschale Änderungsrate von 2,5 % erhöht; dabei wird der Betrag kumuliert für die Folgejahre berechnet (vgl. Anlage: Geschäftsbesorgungsvereinbarung zw. Trägerverein JMF, Bezirk Mittelfranken und Stadt Fürth - Kostenersatz ab 2024).

 

Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 zu laufen und endet zum 31.12.2028. Einer Kündigung bedarf es nicht. Er ersetzt sämtliche zwischen dem Trägerverein und der Stadt Fürth bestehenden Vereinbarungen, welche die vorstehenden Bereiche betreffen. Diese werden mit Vertragsfortführung unwirksam


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Geschäftsbesorgungsvereinbarung zw. Trägerverein JMF, Bezirk Mittelfranken und Stadt Fürth (2024-2028) – Synopse

Geschäftsbesorgungsvereinbarung zw. Trägerverein JMF, Bezirk Mittelfranken und Stadt Fürth (2024-2028)

Geschäftsbesorgungsvereinbarung zw. Trägerverein JMF, Bezirk Mittelfranken und Stadt Fürth - Kostenersatz ab 2024