Betreff
Eingabe gemäß Art. 56 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zur Verschiebung der Neufassung der Richtlinien im Sport
Vorlage
SpoGe/0032/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat nimmt von der Bürgereingabe vom 13.11.2023 Kenntnis. Die Eingabe wird zurück-gewiesen und abgelehnt.


Im Bereich Sport waren umfangreiche Neufassungen und Änderungen der bestehenden Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erforderlich. Der Bedarf ergab sich aufgrund teils widersprüchlicher Inhalte der derzeit geltenden Bestimmungen sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen. Zudem sollte durch eine Reduktion der Satzungen im Sportbereich eine bessere Übersichtlichkeit der geltenden Vorgaben für alle Fürther Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Die entsprechenden Neufassungen und Änderungen der Satzungen und Richtlinien im Sportbereich wurden vom Sportausschuss und dem Forum des Fürther Sports für den weiteren Gremienlauf empfohlen und vom Stadtrat am 15.11.2023 beschlossen.

 

In der beigefügten Bürgereingabe vom 13.11.2023 wird gefordert, dass die Beschlussvorlagen zur Neufassung der Sportförderrichtlinien (SpoGe/0016/2023), zur Neufassung der Satzung für die Gremien im Fürther Sport (SpoGe/0019/2023), zur Änderung der Sportstättengebührensatzung (SpoGe/0021/2023) sowie zur Entsendung eines beratenden Mitglieds für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport (SpoGe/0026/2023) vorerst abgelehnt werden sollen. Dies wird mit offenen rechtlichen Fragen und dem fehlenden Beitrag des Fürther Sports zur Linderung der angespannten Haushaltslage der Stadt Fürth begründet. Unberücksichtigt bleibt jedoch bei der Bürgereingabe, dass der Entstehungsprozess der Neufassung partizipativ gestaltet wurde und die Neufassungen und Änderungen von den verantwortlichen Gremien unterstützt wurden. Zudem werden Kürzungen der Zuschüsse für die gemeinnützigen Fürther Sportvereine – welche selbst unter den derzeitigen Preissteigerungen und wirtschaftlichen Krisen leiden – nicht für sinnvoll erachtet. Denn der Sport ist ein elementarer Faktor für die Lebensqualität der Menschen in der Stadt Fürth und die Sportvereine sind die wichtigsten Träger für ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Sportangebot. Nur durch ihren Einsatz kann die heterogene und vielfältige Fürther Sportlandschaft langfristig gesichert werden und möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den Sportvereinen ermöglicht werden. Die Bürgereingabe ist somit abzulehnen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Bürgereingabe vom 13.11.2023 „Verschiebung Neufassung Richtlinien Sport“