Betreff
KommunalBIT; Wirtschaftsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung
Vorlage
Rf. II/0335/2023
Art
Beschlussvorlage - AL

Vom Sachvortrag der Finanzreferentin wird Kenntnis genommen.


Der Wirtschaftsplan 2024 von KommunalBIT, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan samt Stellenplan, sowie die mittelfristige Finanzplanung (bis 2027) sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt.

Der Planung 2024 liegen, im Vergleich zu den Jahren 2023 (Plan-Zahlen) und 2022 (Ist-Zah­len), folgende Eckwerte zugrunde:

Die 8.764 Tsd. € sind in der KommunalBIT-Planung 2024 jene Umsatzerlöse, die auf die Stadt Fürth entfallen; im 2024er Haushaltsplan der Stadt wurden hierfür insgesamt rd. 8.020Tsd. € (incl. Schulen) veranschlagt, verteilt auf die Budgets 10700 sowie 40020, 40050 und 40100.

Die – von KommunalBIT – für das Jahr 2024 angesetzten 8.764 Tsd. € enthalten Standard-Leistungen von voraussichtlich rd. 7.884 Tsd. € (davon 174 Tsd. € für Schulen). Hinzukommen Kosten für Projekte von geschätzt ca. 880 Tsd. € (davon 158 Tsd. € für Schulen).

Die von KommunalBIT mit 10.249 Tsd. € (im Vermögensplan) angesetzten Gesamt-Investitio­nen 2024 verteilen sich wie folgt:

·        Investitionen (KommunalBIT sowie Kunden):                                     8.436 Tsd. €

·        Schulen:                                                                                                            1.813 Tsd. €

Für die Gesamt-Investitionen von KommunalBIT (10.249 Tsd. €) stehen aus der Innenfinanzierung bilanzielle Abschreibungen von 5.821 Tsd. € sowie Zuführungen zu mittel-/langfristigen Rückstellungen in Höhe von 92 Tsd. € zur Verfügung, in Summe somit 5.913 Tsd. €. Besagte Innenfinanzierung ist hierfür jedoch nicht voll einsetzbar, da (aufgrund des Kapitaldienstes für die bisherigen Kredite) Tilgungen zu leisten sind. Diese Tilgungslasten sind mit 4.100 Tsd. € im Vermögensplan 2024 veranschlagt.

Basierend auf den geplanten Investitionen und Tilgungslasten ist – abzüglich der positiven Ef­fekte aus der Innenfinanzierung – im Jahr 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von 8.450 Tsd. € durch KommunalBIT vorgesehen. Bei Tilgungen von 4.100 Tsd. € (vgl. oben) entspricht dies einer Netto-Kreditaufnahme von 4.350 Tsd. €.

Der Stellenplan 2024 wächst um 1,0 VZÄ auf 103,1 VZÄ (15 BeamtInnen plus 88,1 Beschäf­tigte).

Ermächtigungen für Verpflichtungen, die im Jahr 2024 für die Jahre 2025 und 2026 eingegangen werden sollen, beziffert die KommunalBIT-Planung mit insgesamt rd. 8.178 Tsd. €. Verpflichtungsermächtigungen für 2027 sind nicht veranschlagt.

Die mittelfristige KommunalBIT-Finanzplanung prognostiziert für die Stadt Fürth in 2025 eine 6,3 %ige Kostensteigerung gegenüber 2024. Für die Jahre 2026 und 2027 sind prozentuale Kostenzunahmen von 4,2 bzw. 3,7 % (wiederum jeweils gegenüber dem Vorjahr) angesetzt.

Hinweis: Die auf die Stadt Fürth entfallenden 8.764 Tsd. € wurden erst am 13.12.2024 von KommunalBIT übermittelt, konnten also bei den Haushaltsberatungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei den Haushaltsberatungen wurden nur 8.020 Tsd. € beschlossen, diese liegen also 744 Tsd. € unter dem KommunalBIT-Wirtschaftsplan. Es gibt nachvollziehbare Gründe für die Kostensteigerungen; z.B. ist das Ausschreibungsergebnis POM (Drucker/Scanner) deutlich teuer als damals geplant. Die Inflation macht sich bei der Höhe von Dritten bezogenen Dienstleistungen, inklusive Software, sehr stark bemerkbar und bei den IT-Geräten. Es werden aber auch sechsstellige Rückzahlungen für das Jahr 2023 erwartet, die zur Deckung mit verwendet werden können. Ebenso müssen Projekte ggf. gestreckt werden. Andernfalls müssten überplanmäßige Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Möglichkeit von Weisungen der KommunalBIT-Träger an ihre Verwaltungsratsmitglieder

Für die Beschlüsse des KommunalBIT-Verwaltungsrats zum Wirtschaftsplan 2024, die in der Verwaltungsratssitzung am 14.12.2023 unter Gremienvorbehalt erfolgt waren, könnten die Träger ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen. Dafür wird verwaltungsseitig aber keine Notwendigkeit gesehen. Der Sachvortrag der Finanzreferentin ist daher als Kenntnisnahme ausgestaltet.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

s. Sachverhalt

 

nein

x

ja

rd. 9,7 Mio.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. diverse

Budget-Nr. s. oben

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Wirtschaftsplan 2024 mit mittelfristiger Finanzplanung (nicht-öffentlich)