Betreff
Personaloffensive Kindertagesbetreuung 2024/2025
Vorlage
KITA-GTS/0020/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2024 und 2025 zur Finanzierung des modularen Weiterbildungskonzeptes.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2024 und 2025 zur Finanzierung des modularen Weiterbildungskonzeptes.

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2024 und 2025 zur Finanzierung des modularen Weiterbildungskonzeptes. 


1. Hintergrund

Der Mangel an pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften hat seit einiger Zeit auch das Stadtgebiet Fürth erreicht. Träger von Kindertagesbetreuung klagen über unbesetzte Stellen, über einen Mangel an Bewerbungen sowie Abwanderungen von Fachpersonal in andere Branchen.  Auch wenn das bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales davon ausgeht, dass genügend päd. Fach- und Ergänzungskräfte zur Verfügung stehen und zum Rechtsanspruch für Grundschulkinder ab 2026 stehen werden, kommt z.B. die Bertelsmann Stiftung auf 2.500 bis 5.100 Fachkräfte (abhängig vom Anstellungsschlüssel), die in Bayern 2025 weniger zur Verfügung stehen werden als benötigt[1]. Auch wenn rund 11.000 Fachkräfte bayernweit bis 2025 nachrücken werden, wird die Fachakademie-ausbildung nicht ausreichen, den Bedarf zu decken (s.o.). Hinzu kommt, dass die Fachakademien ihre Klassen nicht unbedingt voll bekommen und die Attraktivität der Ausbildung lediglich bei der vergüteten Praxisintegrierten Ausbildung (PIA, ehemals OptiPrax) ungebrochen zu sein scheint.

In der Konsequenz werden von den betroffenen Trägern weniger Kinder aufgenommen, als dies laut der jeweiligen Betriebserlaubnis zulässig wäre. Dies gefährdet die Versorgung an Kita-Plätzen im Stadtgebiet und stellt die Jugendhilfeplanung vor große Herausforderungen, wenn zwar Plätze auf dem Papier existieren, faktisch aber nicht zur Verfügung stehen und etwaige Neuschaffungen aufgrund von theoretisch verfügbaren Plätzen nicht in Frage kommen bzw. nicht förderfähig sind.

Die einzelnen Träger können sich um ein gutes Arbeitsklima bemühen, die Räume ansprechend gestalten und für Unterstützung in Form von Fachleistungsstunden, Teambegleitung oder Supervision sorgen. Mehr Potential bietet sich hier kaum, so dass die Stadt als verantwortliche Kommune, zur Sicherstellung der Versorgung mit Kita-Plätzen hier unterstützend eingreifen muss. Dies auch unter dem Hintergrund, dass in vielen anderen Städten Kita-Träger Standorte aufgeben und sich aus der Kindertagesbetreuung zurückziehen, womit die Verantwortung zur Übernahme dieser Standorte dann bei den Kommunen liegt.

Die Verwaltung will ein Zeichen setzen und dem Fachkräftemangel offensiv begegnen. Seit Dezember 2022 gibt es in Bayern ein modulares Weiterbildungskonzept, welches hier Anwendung finden soll. Durch den modularen Aufbau können sich Quereinsteigende, je nach Vorerfahrung für die Qualifikation anmelden. Insgesamt gibt es fünf Module, die in drei Blöcke (Assistenz-, Ergänzungs-, Fachkraft) unterteilt sind. Nach Abschluss eines jeden Blocks erwerben die Teilnehmer*innen eine Qualifikation, die Sie einen Schritt weiterbringt und in allen bay. Kindertageseinrichtungen und im schulischen Ganztag anerkannt ist. Während der Weiterbildung kann parallel bereits in einer Kita oder im schulischen Ganztag gearbeitet und das neue Wissen gleich in der Praxis angewendet werden. Für Träger und Einrichtungen hat dies den Vorteil, dass schon während der Qualifizierung die neuen Kräfte das Team unterstützen können und ab Beginn des Block B, Modul 3 in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden können. Unter www.kita-fachkräfte.bayern sind weitere Informationen zu finden.

Auch wenn sich weitere, vorqualifizierte Personen für den Block B, Modul 3 bzw. direkt zu Modul 4  anmelden können, scheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, sich auf den Einsatz von Assistenz-kräften zu konzentrieren, da es hier zum einen eine Förderung gibt[2] und die Unterstützung im Alltag das Bestandspersonal entlastet (nach Modul 1 dürfen bereits bis zu 5 Kinder allein betreut werden), zum anderen hier wertvolle Praxiszeiten (mind. 800 Std.) den Erfahrungsschatz bereichern.

Die Stadt Fürth, so das Vorhaben, bildet entlang der Einrichtungen in eigener Trägerschaft aus. Dies dient auch dem Zweck, den Markt zu entlasten und erfolgt vor dem Hintergrund, dass nicht alle

Ergänzungskräfte übernommen werden können und somit dem Markt zur Verfügung stehen.

Neben der Finanzierung der Bezüge, muss auch die Weiterbildung finanziert werden. Die Stadt Fürth hat selbst eine Beschäftigte vom Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS) als Multiplikatorinnen für den Block A ausbilden lassen und diese wird eingebunden. Für den Block B konnten externe Multiplikatorinnen gewonnen werden. Wenn nun die Zahl der Assistenzkräfte steigen wird, wird auch für den Block A eine zusätzliche Kraft zu buchen sein. Für die Präsenz-veranstaltungen, die neben Onlineterminen und Zeiten des Selbststudiums etwa ein Drittel der Unterrichtsinhalte einnehmen, kann auf den Schulungsraum von KITA-GTS zurückgegriffen werden.

Geplant ist die Anstellung von bis zu 20 Assistenzkräften (bisher: 10), die in 18 Kindertagesein-richtungen zum Einsatz kommen. Diese wiederum können dann über den Block B zur Ergänzungs-kraft weitergebildet werden (Dauer: ein Jahr) und zählen währenddessen schon in den Schlüssel ein. Somit machen diese Assistenzkräfte nach mind. 800 Stunden Praxis die Stellen frei für neue Assistenzkräfte. Voraussetzung, dass die Bewerbenden überhaupt in der Kita tätig werden können, ist i.d.R. die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1, welches in vier Wochen möglich ist.

 

2. Terminliche Planung:

Block A, Modul 1 (für den Zugang zur Kita unerlässlich, Dauer: ca. vier Wochen):

Kurs 1 (15-20 Teilnehmende): Ende Juli / Anfang August 2024

Kurs 2 (15-20 Teilnehmende): Januar 2025

Kurs 3 (15-20 Teilnehmende): Ende Juli / Anfang August 2025

Block A, Modul 2 (für Assistenzkräfte vorgeschrieben, mind. vier Monate):

Kurs 1 (15-20 Teilnehmende): September bis Dezember 2024

Kurs 2 (15-20 Teilnehmende): Februar bis Mai 2025

Kurs 3 (15-20 Teilnehmende): September bis Dezember 2025

Block B, Modul 3 (Ergänzungskraft in der Mini-Kita, Voraussetzung für Modul 4, ca. sechs Monate):

Kurs 1 (15-20 Teilnehmende): März 2024 bis August 2024

Kurs 2 (15-20 Teilnehmende): September 2024 bis Februar 2025

Kurs 3 (15-20 Teilnehmende): März 2025 bis August 2025

Block B, Modul 4 (Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen, ca. sechs Monate):

Kurs 1 (15-20 Teilnehmende): September 2024 bis Februar 2025

Kurs 2 (15-20 Teilnehmende): März 2025 bis August 2025

Kurs 3 (15-20 Teilnehmende): September 2025 bis Februar 2026

Block C, Modul 5 (Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen, mind. 15 Monate):

Kurs 1 (15-20 Teilnehmende): September 2024 bis November 2025

Kurs 2 (15-20 Teilnehmende): September 2025 bis November 2026

 

3. Kostenkalkulation

Um das Programm bekannt zu machen, wird es erforderlich sein, an die Zielgruppen zu gelangen, im Falle von Assistenzkräften an Menschen, die sich in ihrem Leben neu orientieren wollen. Hier wird eine Plakatwerbung im öffentlichen Raum ebenso erforderlich sein, wie die Platzierung in sozialen Netzwerken.

Ausgaben für Eigenanteil Assistenzkräfte (max.)*: 6000,00 € x 20 = jährlich 120.000 €

Ausgaben für Multiplikatorinnen (Kursgeber*innen): = jährlich ca. 40.000 €

Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: = jährlich ca. 10.000 €

Einnahmen über Teilnehmer*innen freier Träger: ca. 25.000 €

Gesamtkosten jährlich: ca. 145.000 €

Gesamtkosten für 2024 und 2025: ca. 290.000 €

* Abrechnung als Ergänzungskraft nach 800 Std. Praxis und Beginn Modul 3 möglich

 

 



[1] Bock-Famulla, K., Girndt, A., Berg, E., Vetter, T., & Kriechel, B. (2023). Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023. Bertelsmann Stiftung (Hrsg.). Gütersloh

[2] Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen vom 2. Januar 2020, Az. V3/6511-1/521


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

290.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Info-Flyer Modulare Ausbildung Kita