Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 24.01.2024 werden beschlossen.
1. Gustavstraße
„Eine als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1468/59 Gem. Fürth wird zur Ortsstraße umgestuft. (Stich von Gustavstraße zwischen Hs.Nr. 3 und 7 zur Hs.Nr. 5).“
(Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Entsprechend der Verkehrsbedeutung ist die Fläche umzustufen.)
2. Gustavstraße
„Bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1468/59 und 1468/60 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg mit zwei Treppen von Gustavstraße zwischen Hs.Nr. 4 und 6 zur Mühlstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
3. Hätznerstraße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Grundstücke Fl.Nrn. 1086/3 und 1086/32 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg von der Hätznerstraße zur Ludwigstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
4.
Hagebuttenstraße
„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 265/11 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg von der Hagebuttenstraße zur Grenzstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
5. Mohnweg
„Das als Ortstraße gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1306/9 Gem. Fürth wird eingezogen (Mohnweg, Fläche mit ca. 11 m²).“
(Die Fläche konnte für die notwendige Trafostation verkauft werden.)
6. Wilhelmstraße
„Es ist beabsichtigt das als Ortsstraße gewidmete Grundstück Fl.Nr. 793/23 Gem. Fürth (Stich bei Wilhelmstr.38a-38c) einzuziehen.“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Bereits seit 1965 ist dieses Grundstück in Privateigentum. Die Verkehrsbedeutung als Ortsstraße ist damit entfallen.)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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6 Lagepläne