Betreff
Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023
Vorlage
SzA/0305/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt die Ausführungen des Ref.IV zu den Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 zur Kenntnis.


Da Herr Dr. Roth/Referat IV-Stab/Planung am 01.04.2024 die Regelaltersgrenze von 66. Lebensjahren erreichen und damit sein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Fürth nach Art.33 Abs.1 TVöD automatisch enden wird, soll den Mitgliedern des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten ein abschließender Überblick zu den Aktivitäten der Sozialplanung von 1991 bis 2023 gegeben werden. Die Einzelheiten zu den fortlaufenden, zeitlich befristeten oder punktuellen Berichts-, Planungs- und Projektbereichen können der als Anlage beigefügten Zusammenstellung Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (PDF, 10 Seiten) entnommen werden.

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten sind vor allem die Ergebnisse folgender Aktivitäten auch in Zukunft bedeutsam:

 

a)    Der aufgrund eines Antrages der Stadtratsfraktion der SPD vom 28.09.2011 und eines einstimmigen Auftragsbeschlusses des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 19.10.2011 erstellte und dem Stadtrat am 19,06.2013 vorgelegte und dort einstimmig verabschiedete Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis 2030,

 

Der demografische Wandel beschreibt das Phänomen einer Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die sich aufgrund sinkender Geburtenraten und zunehmender Lebenserwartung im Zeitverlauf immer stärker von den jüngeren Generationen zu den älteren und sogar hochaltrigen Generationen verschiebt und ist spätestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein Kennzeichen industriell verfasster Gesellschaften. Bezogen auf die Gegenwart ergab sich nach der vom Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth am 09.05.2011 im Statistischen Monatsbericht für März 2011 veröffentlichten Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2030, dass in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 neben einer Zunahme der Gesamtbevölkerung um 4,6 % vor allem die Anzahl der Menschen ab dem 60. Lebensjahr überproportional steigen wird – und zwar in der Altersgruppen der 60- bis unter 75-Jährigen von 18.639 Personen im Jahr 2010 auf 23.300 Personen im Jahr 2030 (+25,0 %) und in der Altersgruppe der über 75-Jährigen von 9.614 Personen im Jahr 2010 auf 13.500 Personen im Jahr 2030 (+40,4 %).

 

Im Zusammenhang mit der zu erwartenden Zunahme der Gesamtbevölkerung und des überproportionalen Anstiegs der älteren und hochaltrigen Menschen ergaben  die von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung abgegebenen Stellungnahmen zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 außerdem 12 Handlungsfelder in folgenden Bereichen: Zuwachs der Bevölkerung und Zuwanderung, Wirtschaft und Arbeit sowie Gleichstellung von Frauen, Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus, Kinder und Jugendliche sowie Familienfreundlichkeit, Ältere Menschen, Wohnen und Wohnumfeld, Straßenverkehr, Straßen- und Wegebau, Öffentlicher Personennahverkehr, Nahversorgung und Einkaufsstadt Fürth, Gesundheit, Kultur und ehrenamtliches Engagement, Ökologie und Abfallwirtschaft, Kommunales Personal sowie Finanzen,

 

Durch eine strategische Gewichtung wurde in dem Bericht zu den Herausforderungen des demografischen Wandels in der Stadt Fürth bis zum Jahr 2030 bei den zwölf Handlungsfeldern vor allem dem Handlungsfeld Finanzen, dem Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit sowie dem Handlungsfeld Anhebung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus hohe Priorität eingeräumt, da sich die Herausforderungen des demografischen Wandels ohne ausreichende Finanzen nicht bewältigen lassen werden. Zugleich werden ohne eine positive Wirtschaftsentwicklung und ausreichende Arbeitsplätze und Einkommen in Zukunft nicht nur Finanzeinnahmen fehlen, sondern auch viele Menschen ohne den von Ludwig Erhard in einer Buchveröffentlichung 1957 beschworenen Wohlstand für alle dastehen. Und ohne ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau werden schließlich viele Menschen den seit Mitte der 1970er   gestiegenen und fortlaufend weiter steigenden Bildungs- und Qualifikationsanforderungen nicht mehr genügen können und deshalb kaum Beschäftigungs- und Erwerbsmöglichkeiten in der Wissens- und Informationsgesellschaft der Zukunft finden, sondern auf Grundsicherung für Langzeitarbeitslose angewiesen sein und mit andauernder  Armutsgefährdung und Armut rechnen müssen. Immerhin machten Arbeitslose ohne Berufsabschluss schon in den Jahren 2005 bis 2012 fast 60 % aller im Stadtgebiet registrierten Arbeitslosen aus, wobei sich 80 % der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss im Rechtskreis des SGB II (Jobcenter) befanden. Die Stellungnahmen von 20 Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung zu den Herausforderungen des demografischen Wandels machten aber auch deutlich, dass neben dem demografischen Wandel vor allem der wirtschaftliche Wandel. der soziale Wandel sowie der Klimawandel und die Energiewende die wichtigsten und zentralen Einflussfaktoren für die Entwicklung bis zum Jahr 2030 bilden werden.

 

 

b)    Wird in Zukunft für den Zuständigkeitsbereich des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten die am 06.07.2018 vom Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten und am 25.07.2918 vom Stadtrat beschlossene abschließende Bedarfsfeststellung zu dem vom Institut Modus Bamberg für die Stadt Fürth erstellten Gutachten einer Pflegebedarfsermittlung am 31.12.2016 und einer Pflegebedarfsprognose bis zum Jahr 2035 von Bedeutung sein, das im Gegensatz zu den 1995 und 2008 durchgeführten Pflegebedarfsermittlungen und Pflegebedarfsprognosen bis 2005 und bis 2020 erstmals einen erheblichen Bedarf für zusätzliche Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ergab, der für die Jahre bis 2025 und die die Jahre bis 2035 hier noch einmal in folgender Übersicht dargestellt wird:

 

 

 

 

Zugleich wurde die Verwaltung bei der abschließenden Bedarfsfeststellung auf der Grundlage des Gutachtens des Instituts Modus Bamberg durch die beschlussfassenden Gremien der Stadt Fürth am 06. und 25.07.2018 beauftragt, im Rahmen der nach Art. 69 Abs.2 AGSGB vorgeschriebenen und an die Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München vergebenen Erstellung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für alle Pflegebereiche Vorschläge zur Bedarfsdeckung zu entwickeln und dabei den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz, ambulant vor stationär, zu beachten. In Abstimmung mit der Verwaltung wurden daraufhin in dem von der Arbeitsgruppe für Altenhilfe und Sozialplanung (AfA) München erstellten sowie vom BSS am 28.06.2019 und vom Stadtrat 24.07.2019 beschlossenen seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Fürth in den Abschnitten Pflege und Betreuung, Unterstützung pflegender Angehöriger und Angebote für besondere Zielgruppen auf den Seiten 52 bis 64 folgende Empfehlungen und Maßnahmen genannt:

 

-              Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegeberufs unter anderem durch Nutzung der Möglichkeiten, die das geplante Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bietet;

-              Schaffung eines verlässlich Kurzzeitpflegeangebots mit verlässlichen Kurzzeitpflegeplätzen;

-              Verbesserung der Überleitung aus der Klinik in den häuslichen Bereich, in die Kurzzeitpflege und die vollstationären Pflegeheime;

-              Weiterentwicklung der teilstationären und stationären Einrichtungen sowie der ambulanten Dienste zur Versorgung von Demenzkranken und von Menschen mit anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen;

-              Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige, die zu Haus leben;

-              Ausweitung der Entlastung für pflegende Angehörige durch stundenweise Betreuung zu Hause und Ausbau von Betreuungsgruppen;

-              Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der Suche nach Plätzen in der Kurzzeitpflege durch den geplanten Pflegestützpunkt;

-              Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zu Informationen über die Möglichkeiten der Beratung, Unterstützung und Nutzung von Hilfen in den Quartieren (Stadtteilen) durch Lotsen und die Beratungsstrukturen des geplanten Pflegestützpunktes;

-              Für Senioreninnen und Senioren mit Migrationshintergrund die Berücksichtigung der kulturellen Vielfalt und der Gewohnheiten in Einrichtungen der teil- und vollstationären Pflege, der ambulanten Pflegedienste und der Seniorenwohnangebote;

-              Für Senioreninnen und Senioren mit Behinderungen die Prüfung und Deckung von Wohn- und Betreuungsangeboten für alt gewordene und zu Hause lebende Menschen mit Behinderung;

-              Für Menschen mit Demenzerkrankungen und anderen gerontopsychiatrischen Erkrankungen die Schaffung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, die Integration in Bewegungs- und Tagesbetreuungsangebote, eine Unterstützung bei der Integration in Angebote der gesellschaftlichen Teilhabe sowie eine Information, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung zum Thema Demenz.

 

Insofern braucht due Stadt Fürth in den kommenden Jahren vor allem eine Umsetzung der aufgrund der Ergebnisse des Gutachtens des Instituts Modus Bamberg im seniorenpolitischen Konzept entwickelten und vom Stadtrat im Juli 2019 beschlossenen Empfehlungen und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung im Pflegebereich. Dies gilt bis 2025 wegen des vorausberechneten und steigenden Bedarfs in erster Linie für vollstationäre und beschützende Pflegeplätze sowie für eigenständige, ganzjährige statt der bisher in vollstationären Einrichtungen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze. Ein erster wichtiger Schritt zur nachhaltigen Sicherung einer guten Pflege, zu einem Ausbau der Pflegekapazitäten und zu einer qualitativen Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur wurde dazu mit dem von Referat IV vorgeschlagenen, am 22.03.2023 vom Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten und am 28.03.2023 vom Stadtrat beschlossenen Fürther Bündnis für Pflege getan. Weitere Aktivitäten von Ref.IV und Ref.IV/Stab-Planung werden nach dem mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 66. Lebensjahren am 01.04.2024 und dem damit nach Art.33 Abs.1 TVöD verbundenen automatischen Erlöschen des Arbeitsverhältnisses von Herrn Dr. Roth durch die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger in Zusammenarbeit mit dem Referenten erfolgen müssen.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Aktivitäten der Sozialplanung 1991 bis 2023 (10 Seiten)