Betreff
Rad-Fußweg im Rednitztal zwischen Badsteg und Cadolzburger Straße | Verbreiterung
Vorlage
SpA/1133/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Der bestehende Rad-/Fußweg zwischen Badsteg und Cadolzburger Straße wird zu einer Zubringerstrecke gem. Radverkehrskonzept (RVK2022) hochgestuft.

 

Die Prioritätenliste zum Radverkehr der Verkehrsplanung (SpA/1032/2023) für die Jahre 2023/24 wird entsprechend geändert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorplanung zur Verbreiterung des Weges zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Im Oktober 2023 wurde die Bitte der Prüfung einer Verbreiterung des bestehenden Rad-Fußweges im Rednitztal zwischen Badsteg und Cadolzburger Straße an das Stadtplaungsamt herangetragen: lt. einer ersten Einschätzung sei der Weg besonders im Sommer durch die vielfältige Nutzung durch Radfahrer, Lastenräder, Hundespaziergänger, Kinderwägen, Rollatoren usw. zu eng (schmal) geworden.

Inzwischen wurden die Eigentumsverhältnisse geklärt (kein Grunderwerb nötig), erste Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grünflächenamt fanden bereits statt:

Der Radweg liegt im Landschaftsschutzgebiet, am geschützten Landschaftsbestandteil Waldmannsweiher, an nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz geschützten Flächen und führt unmittelbar an umfangreichem Baumbestand entlang bzw. mitten durch diesen hindurch.

Entlang des Radweges liegen zudem Flächen, deren Pflege über Landschaftspflegerichtlinien (LNPR) mit einer Zweckbindungsfrist von 5 Jahren gefördert wurde.

Die geplante Verbreiterung des Radweges (gepl. 4,00 m) greift in diese geschützten Biotope ein und ist daher aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht differenziert zu betrachten.

Generell sind für die geplante Baumaßnahme Befreiungen von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung, Genehmigungen nach der Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile und Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 30 BNatSchG notwendig. Die Bearbeitung nach Bay. Kompensationsverordnung und/ oder spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung saP sind von einem Gutachter auszuführen, hinzu kommen Wasserrechtsverfahren und Ökobilanz (Eingriffs-/ Ausgleichsrechnung).

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung von Ausnahmen, Befreiungen und Genehmigungen zur Verbreiterung des Radweges sind bislang aktuell nicht gegeben.

Voraussetzung für die Erteilung dieser Gestattungen ist, dass diese aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig sind.

Beurteilung öffentliches Interesse

Eine Hochrechnung von im November 2023 erhobener Daten (495 Radfahrer in 24 h, sonnig, aber kalt) ergab ein zu erwartendes Jahresmittel von 624 Radfahrern/ Tag bzw. ein Jahreshoch von ca. 873 Radfahrenden/Tag (Jahreshoch an einem Sommertag).
Zum Vergleich: Der Radweg im Wiesengrund hatte am Vergleichstag (23.11.2023) ein RV-Aufkommen von 1.450 Radfahrern/Tag (Klassifikation: Zubringerstrecke, Vorrangroute verläuft über Erlanger Straße).

Dieser Rad-/ Fußweg ist im beschlossenen Radverkehrskonzept2022 weder als Vorrangroute noch als Zubringerstrecke klassifiziert.

Aufgrund der aktuell erhobenen Belastungen empfiehlt jedoch die Verwaltung, den Radweg in das Radverkehrskonzept2022 aufzunehmen und dort als Zubringerstrecke auszuweisen. Davon ist dann der Ausbau der Verbindung abzuleiten.

Die Höherstufung und Änderung der Prioritätenliste der Verkehrsplanung sind im BWA zu beschließen (öffentliches Interesse).

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

ja

Gesamtkosten

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2024-01-12_PLAN_Weg zw. Badsteg - Cadolzburger Str.pdf

200129_Klimaprüfung_Auswertung