Betreff
Investitionskostenförderung für den Neubau einer Kita mit 50 Kindergarten- und 50 Hortplätzen auf dem Grundstück Poppenreuther Str. 50 durch Eco-Loft Gruppe AG
Vorlage
KITA-GTS/0021/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Hortplätzen wird für das Bauvorhaben in der Poppenreuther Str. 50 eine Investitionskostenförderung für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen und 50 Hortplätzen genehmigt und die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.

 


Im Rahmen des Projektes „Neues Fürther Tor“ auf dem Grundstück Poppenreuther Str. 50 (ehemals Vapiano) plant die EcoLoft Gruppe AG neben der Errichtung von Wohnungen unter anderem auch den Bau einer Kita. Dieses Vorhaben wurde im Bau- und Werksausschuss zuletzt am 19.04.2023 behandelt.

 

Das Grundstück befindet sich im statistischen Bezirk 14, Poppenreuth, und liegt im Sprengel der Grundschule Pestalozzistraße. Im Bezirk war bereits im Jahr 2020 ein offener Bedarf an 119 Kindergarten- und 190 Hortplätzen vorhanden, der im Kindertagesstättenversorgungsbericht aufgezeigt wurde. An der Pestalozzischule ist ein schulisches Betreuungsangebot vorhanden, im Sprengel werden derzeit jedoch lediglich bis zu 10 Hortplätze im Netz für Kinder „Die Sonnenkäfer“ angeboten. Die Neuschaffung von 50 Hortplätzen trägt damit zur Angebotsvielfalt, aber auch Versorgungssicherheit bei und ist in diesem Umfang angemessen.

Der aktuelle Kindertagesstättenversorgungsbericht befindet sich derzeit in der Bearbeitung und konnte noch nicht veröffentlicht werden, es lässt sich jedoch bereits aufgrund den der Verwaltung bereits vorliegenden Berechnungen absehen, dass das geplante Vorhaben noch immer bedarfsgerecht sein wird.

 

Als Betriebsträger der Einrichtung ist das Sozialwerk Chapel e.V. geplant. Dieser freie Träger betreibt bereits drei Einrichtungen im Stadtgebiet, zwei Kindergärten und einen Hort.

 

Fördergrundlagen

 

Das Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Die Fi- nanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet in ihrer aktuell gültigen Fassung mit 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben.

 

Ebenfalls aufgrund der städtischen Richtlinie wird ein Ausstattungszuschuss gewährt.

 

Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschät- zung sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.

 

Kosten und Finanzierung der Maßnahme

 

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 12.01.2024) und belaufen sich auf insgesamt 3.483.652,00 €.

 

Kostenschätzung (brutto):

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

1 = Grundstück

0,00 €

2 = Herrichten und Erschließung

37.387,00 €

3 = Bauwerk – Baukonstruktion

2.065.527,00 €

4 = Bauwerk – Technische Anlagen

780.374,00 €

5 = Außenanlagen

147.297,00 €

6 = Ausstattung

0,00 €

7 = Baunebenkosten

453.068,00 €

Gesamt

3.483.652,00 €

 

 

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).

 

Die zuweisungsfähigen Kosten für Neubauten werden gemäß FAZR nach einer Kostenpauschale festgelegt. Die Kostenpauschale wird mit Hilfe der durch das Summenraumprogramm

des Freistaates Bayern ermittelten förderfähigen Fläche und des Kostenrichtwertes ermittelt. Für eine Kindertageseinrichtung mit 50 Kindergarten- und 50 Hortplätzen sind 508m² förderfähig. In der Planung sind rund 528,6m² förderfähige Fläche vorhanden, die Förderung ist allerdings auf die im Summenraumprogramm vorgegebene Größe gedeckelt. Der Kostenrichtwert beträgt derzeit 6.639 € pro m². Multipliziert mit der förderfähigen Fläche gemäß Summenraumprogramm von 508m² ergibt sich eine Kostenpauschale – und damit zuweisungsfähige Kosten – von 3.372.612 €.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweis-verfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzu- weisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.

 

Ausstattungszuschuss

 

In der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ist unter Nummer 5.2 eine Förderung für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen, der sogenannte Ausstattungszuschuss vorgesehen. Es werden die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen gefördert, bei Neuschaffung von Plätzen jedoch maximal 1.000,00 € pro Platz. Da im Zuge dieser Maßnahme insgesamt 100 Plätze neu geschaffen werden, wird ein Ausstattungszuschuss in Höhe von max. 100.000,00 € gewährt.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

 

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Bau- kostenzuschuss in Höhe von rund 3.372.612,00 €.

 

Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.

 

Für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung wird derzeit eine Sonderförderung durch den Bund gewährt, die der Freistaat Bayern über das Landesförderprogramm Ganztagsausbau an die Kommunen weitergibt. Gemäß der Richtline zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vom 06.09.2023 wird aktuell zusätzlich zur Förderung nach Artikel 10 FAG eine Pauschale von 6.000,00 € pro neu geschaffenen Hortplatz gewährt. Da im Zuge dieser Maßnahme 50 Hortplätze neu geschaffen werden, beträgt die Förderpauschale 300.000,00 €.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

 

 

Kostenschätzung

 

(gerundet):

 

Zuweisungsfähige Ausgaben

 

3.483.652,00 €

 

 

 

Baukostenzuschuss Stadt (100%)

3.372.612,00 €

3.372.612,00 €

= Staatliche Förderung nach FAG

75% aus 3.372.612,00 €

2.529.459,00 €

= Pauschale aus Landesförderprogramm Ganztagsausbau

50 Hortplätze x 6.000,00 €

300.000,00 €

= Städtischer Nettoanteil

 

543.153,00 €

Eigenanteil des Investors

 

111.040,00 €

 

Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses erfolgt durch staatliche Zuweisun- gen in Höhe von insgesamt 2.829.459,00 €, inklusive der oben aufgeführten Landesförderung Ganztagsausbau. Der städtische Anteil beträgt dadurch 543.153,00 €.

Inklusive des städtischen Ausstattungszuschuss belaufen sich die Ausgaben der Stadt Fürth für die Maßnahme auf insgesamt 643.153,00 €.

 

 

 

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

 

 

Staatliche Förderung:        

2.529.459,00 €

Landesförderung Ganztagsausbau:

300.000,00 €

Städtischer Anteil:

543.153,00 €

Anteil Maßnahmenträger:

111.040,00 €

Gesamtkosten

3.483.652 €

Ausstattungszuschuss

100.000,00 €

 

 

Finanzierung:

 

In der mittelfristigen Investitionsplanung des Haushaltes 2024 (MIP) ist für die Neuschaffung von Kita-Plätzen im Zeitraum von 2024 – 2027 ein Pauschalansatz in Höhe von 4,0 Mio. € vorhanden. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: siehe Sachverhalt

 


Grundrisspläne, Flächenberechnung, Kostenschätzung