Zur Abdeckung des Bedarfs an Kindergarten- und Hortplätzen wird für das Bauvorhaben in der Poppenreuther Str. 50 eine Investitionskostenförderung für die Schaffung von 50 Kindergartenplätzen und 50 Hortplätzen genehmigt und die entsprechenden Mittel bereitgestellt.
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.
Im
Rahmen des Projektes „Neues Fürther Tor“ auf dem Grundstück Poppenreuther Str.
50 (ehemals Vapiano) plant die EcoLoft Gruppe AG neben der Errichtung von
Wohnungen unter anderem auch den Bau einer Kita. Dieses Vorhaben wurde im Bau-
und Werksausschuss zuletzt am 19.04.2023 behandelt.
Das
Grundstück befindet sich im statistischen Bezirk 14, Poppenreuth, und liegt im
Sprengel der Grundschule Pestalozzistraße. Im Bezirk war bereits im Jahr 2020
ein offener Bedarf an 119 Kindergarten- und 190 Hortplätzen vorhanden, der im
Kindertagesstättenversorgungsbericht aufgezeigt wurde. An der Pestalozzischule
ist ein schulisches Betreuungsangebot vorhanden, im Sprengel werden derzeit
jedoch lediglich bis zu 10 Hortplätze im Netz für Kinder „Die Sonnenkäfer“
angeboten. Die Neuschaffung von 50 Hortplätzen trägt damit zur
Angebotsvielfalt, aber auch Versorgungssicherheit bei und ist in diesem Umfang
angemessen.
Der
aktuelle Kindertagesstättenversorgungsbericht befindet sich derzeit in der
Bearbeitung und konnte noch nicht veröffentlicht werden, es lässt sich jedoch
bereits aufgrund den der Verwaltung bereits vorliegenden Berechnungen absehen,
dass das geplante Vorhaben noch immer bedarfsgerecht sein wird.
Als Betriebsträger der Einrichtung ist das Sozialwerk Chapel e.V. geplant. Dieser freie Träger betreibt bereits drei Einrichtungen im Stadtgebiet, zwei Kindergärten und einen Hort.
Fördergrundlagen
Das Vorhaben ist nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG grundsätzlich förderfähig. Die Fi- nanzierung der geplanten Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet in ihrer aktuell gültigen Fassung mit 100% der zuweisungsfähigen Ausgaben.
Ebenfalls aufgrund der städtischen Richtlinie wird ein Ausstattungszuschuss gewährt.
Die nachfolgenden Berechnungen erfolgen auf der Grundlage der vorgelegten Kostenschät- zung sowie den derzeit gültigen Kostenrichtwerten und Fördersätzen.
Kosten und
Finanzierung der Maßnahme
Ermittlung der zuweisungsfähigen
Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)
Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der
vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 12.01.2024) und belaufen sich auf insgesamt 3.483.652,00 €.
Kostenschätzung (brutto):
Kostengruppe |
Kostenschätzung |
1 = Grundstück |
0,00 € |
2 = Herrichten und Erschließung |
37.387,00 € |
3 = Bauwerk – Baukonstruktion |
2.065.527,00 € |
4 = Bauwerk – Technische Anlagen |
780.374,00 € |
5 = Außenanlagen |
147.297,00 € |
6 = Ausstattung |
0,00 € |
7 = Baunebenkosten |
453.068,00 € |
Gesamt |
3.483.652,00 € |
Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt dabei entsprechend der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR).
Die zuweisungsfähigen Kosten für Neubauten werden gemäß FAZR nach einer Kostenpauschale festgelegt. Die Kostenpauschale wird mit Hilfe der durch das Summenraumprogramm
des Freistaates Bayern ermittelten förderfähigen Fläche und des Kostenrichtwertes ermittelt. Für eine Kindertageseinrichtung mit 50 Kindergarten- und 50 Hortplätzen sind 508m² förderfähig. In der Planung sind rund 528,6m² förderfähige Fläche vorhanden, die Förderung ist allerdings auf die im Summenraumprogramm vorgegebene Größe gedeckelt. Der Kostenrichtwert beträgt derzeit 6.639 € pro m². Multipliziert mit der förderfähigen Fläche gemäß Summenraumprogramm von 508m² ergibt sich eine Kostenpauschale – und damit zuweisungsfähige Kosten – von 3.372.612 €.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die endgültigen zuweisungsfähigen Kosten (und damit auch die abschließende Gesamtförderung) im Rahmen des Verwendungsnachweis-verfahrens durch die Regierung von Mittelfranken festgelegt werden. Weiter ist darauf hinzu- weisen, dass die Förderzusage nur vorbehaltlich vorhandener Landesmittel erfolgen kann.
Ausstattungszuschuss
In der Richtlinie der Stadt Fürth für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet ist unter Nummer 5.2 eine Förderung für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen, der sogenannte Ausstattungszuschuss vorgesehen. Es werden die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen gefördert, bei Neuschaffung von Plätzen jedoch maximal 1.000,00 € pro Platz. Da im Zuge dieser Maßnahme insgesamt 100 Plätze neu geschaffen werden, wird ein Ausstattungszuschuss in Höhe von max. 100.000,00 € gewährt.
Ermittlung der
staatlichen Förderung
Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der
vorläufig ermittelte städtische Bau- kostenzuschuss in Höhe von rund 3.372.612,00 €.
Die staatliche Förderung erfolgt auf der Grundlage von Artikel 10 FAG, aktuell für die Stadt Fürth mit einem Fördersatz von 75% des städtischen Baukostenzuschusses.
Für den Ausbau der Grundschulkindbetreuung wird derzeit eine Sonderförderung durch den Bund gewährt, die der Freistaat Bayern über das Landesförderprogramm Ganztagsausbau an die Kommunen weitergibt. Gemäß der Richtline zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vom 06.09.2023 wird aktuell zusätzlich zur Förderung nach Artikel 10 FAG eine Pauschale von 6.000,00 € pro neu geschaffenen Hortplatz gewährt. Da im Zuge dieser Maßnahme 50 Hortplätze neu geschaffen werden, beträgt die Förderpauschale 300.000,00 €.
Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):
Kostenschätzung |
|
(gerundet): |
Zuweisungsfähige Ausgaben |
|
3.483.652,00 € |
|
|
|
Baukostenzuschuss Stadt (100%) |
3.372.612,00 € |
3.372.612,00 € |
= Staatliche
Förderung nach FAG |
75% aus 3.372.612,00 € |
2.529.459,00 € |
= Pauschale aus
Landesförderprogramm Ganztagsausbau |
50 Hortplätze x 6.000,00 € |
300.000,00 € |
= Städtischer
Nettoanteil |
|
543.153,00 € |
Eigenanteil des
Investors |
|
111.040,00 € |
Die Refinanzierung des städtischen Baukostenzuschusses
erfolgt durch staatliche Zuweisun- gen in Höhe von insgesamt 2.829.459,00 €,
inklusive der oben aufgeführten Landesförderung Ganztagsausbau. Der städtische
Anteil beträgt dadurch 543.153,00 €.
Inklusive des städtischen Ausstattungszuschuss belaufen sich
die Ausgaben der Stadt Fürth für die Maßnahme auf insgesamt 643.153,00 €.
Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger)
Finanzierungsplan:
Staatliche
Förderung: |
2.529.459,00 € |
Landesförderung
Ganztagsausbau: |
300.000,00 € |
Städtischer
Anteil: |
543.153,00 € |
Anteil
Maßnahmenträger: |
111.040,00 € |
Gesamtkosten |
3.483.652 € |
Ausstattungszuschuss |
100.000,00 € |
Finanzierung:
In der mittelfristigen Investitionsplanung des Haushaltes 2024 (MIP) ist für die Neuschaffung von Kita-Plätzen im Zeitraum von 2024 – 2027 ein Pauschalansatz in Höhe von 4,0 Mio. € vorhanden. Die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: siehe Sachverhalt |
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Grundrisspläne, Flächenberechnung, Kostenschätzung