Betreff
Fahrradparkhaus am HBF Fürth | aktueller Stand
Vorlage
SpA/1134/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Die Planung für das Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Fürth ruht aufgrund der gestoppten Fördermittelzusage des Bundes bis auf Weiteres.


Im BWA am 08.11.2023 (SpA/1104/2023) bzw. StR am 15.11.2023 wurde der Planungsauftrag an die Verwaltung für die Errichtung eines Fahrradparkhauses westlich des Bahnhofsgebäudes auf Fl.Nr. 1109/165 im Rahmen der geförderten Maßnahmen erteilt.

Am 23.11.2023 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. November 2023 das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022 mit dem Grundgesetz für unvereinbar und nichtig erklärt hat. Hiervon ist die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) betroffen.

In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen die noch im Haushalt 2023 im KTF verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen für die künftigen Haushaltsjahre mit sofortiger Wirkung gesperrt. Hiervon ist auch der Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ berührt. Das mit der Förderung beauftragte Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat mitgeteilt, das eine Bewilligung des Vorhabens „Fahrradparkhaus am HBF Fürth“ in dem Haushaltsjahr 2023, wie bisher geplant, damit aller Voraussicht nach nicht mehr möglich ist.

Sofern entsprechende Mittel bereitgestellt werden können, wird eine Bewilligung des Vorhabens im nächsten Haushaltsjahr möglich. Die hierfür notwendigen haushaltsrechtlichen Grundlagen liegen derzeit aber noch nicht vor. Das BALM führt aus: „Wir werden Ihren Antrag daher weiterführen und bitten Sie freundlich z. B. Nachforderungen zu Ihrem Antrag, die Sie von uns erhalten haben, weiter zu bearbeiten. Wir werden auf Sie zukommen, sobald neue Informationen vorliegen.“

 

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Förderzeitraum (Fertigstellung bis Ende 2026) weiterhin bestehen bleibt und sich nicht verlängert.

Die vorbereitenden Arbeiten bei SpA/Vpl zur Grundstückbereitstellung und Markterkundung ruhen bis bekannt wird, ob und zu welchen Konditionen das Fahrradparkhaus durch Bundesmittel gefördert wird.

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Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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