Der Antrag wird abgelehnt.
In der Bürgerversammlung vom 20.11.2023 wurde beantragt, die Fußgängerampeln auf der Billinganlage dahingehend umzustellen, dass in den Randzeiten kein Anforderungsbetrieb besteht.
Hierzu ist festzustellen, dass hinsichtlich der Bedienung der genannten Fußgänger-Überquerungsstellen im Bereich der Lichtzeichenanlage „Billinganlage“ aktuell kein Unterschied in der Betriebsweise der Anforderung zwischen tagsüber und den sog. „Randzeiten“ abends, nachts und am Wochenende besteht. Zu allen Tageszeiten müssen Fußgänger über die Hauptrichtung Würzburger Str. ihre Freigabe aktiv anfordern, wie auch bereits vor dem Neubau der Anlage im Jahr 2020.
In Zeiten schwächeren Fußgängeraufkommens die Anlage auf Daueranforderung querender Fußgänger zu schalten, hieße, die Vorzüge der verkehrsabhängigen Steuerung, nämlich den Hauptstrom der Würzburger Str. nur bei Bedarf zu stoppen, aufzugeben. Unnötige Emissionen durch ständige Halte ohne tatsächlichen Querungsbedarf wären die Folge.
Abgesehen von dem Eindruck, den die solcherart betriebene Anlage beim kundigen Verkehrsteilnehmer hervorrufen wird (Anhalten, um einen Fußgänger zu bedienen, der nicht da ist), würde auch die in den Randzeiten vorgesehene sehr wartezeitfreundliche kurze Programmumlaufzeit von nur 75 Sekunden aufgrund der Komplexität des Knotenpunktes an ihre Grenzen der Funktionalität stoßen. Hiervon wird jedoch aus vorgenannten Gründen dringend abgeraten, sondern empfohlen, die Anlage weiterhin für alle Verkehrsteilnehmer vollverkehrsabhängig laufen zu lassen
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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