Die Gustavstraße ist derzeit bereits aus verkehrsrechtlicher Sicht grundsätzlich verkehrsberuhigt. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone) mit vorherrschendem Ziel- und Quellverkehr. Durchgangsverkehr besteht in den Sommermonaten allenfalls durch unnötige Autoposer.
Die im vorliegenden Antrag angeregte Einbahnregelung ab der Baldstraße hin zur Henri-Dunant-Straße erscheint aus verkehrsbehördlicher Sicht in Sachen Verkehrsberuhigung eher kontraproduktiv.
Die angedachte Regelung würde die gesamte Gustavstraße zu einer sog. unechten Einbahnstraße machen. Als einzig verbleibende Zufahrtsmöglichkeit zur Gustavstraße verbliebe die Heiligenstraße. Sämtlich Fahrzeuge inklusive Anwohner, Lieferverkehr von Gaststätten und Gewerbebetrieben sowie deren Besucher müssten über diese Route anfahren.
Dies würde zu einer deutlichen Zunahme der Verkehrsbelastung auf dieser doch sehr schmalen Straße inklusive der negativen Auswirkungen auf die Anwohner führen.
Will man den Verkehr in der Gustavstraße noch weiter beruhigen als bisher, ist eine umfassende verkehrsplanerische Betrachtung, insbesondere hinsichtlich städtebaulicher Belange und des Entwicklungspotenzials, erforderlich. Nähere Ausführungen dazu erfolgen in der Sitzung. Die alleinige Ausweisung eines kurzen Stückes Einbahnstraße ist jedenfalls nicht zielführend.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||