Der Verkehrsausschuss nimmt zustimmend Kenntnis
Die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen ist aufgrund des neuen § 51a PBefG zwar rechtlich möglich. Die Anforderungen an eine gerichtsfeste Umsetzung sind allerdings hoch, zumal durch eine Entscheidung des EuGH vom 06.08.2023 im Zusammenhang mit Beschränkungen von Mietwagenunternehmen im Großraum von Barcelona eine europarechtliche Relevanz nicht auszuschließen ist.
Die Verwaltung ist aktuell mit den Nachbarstädten Nürnberg, Erlangen und Schwabach in Abstimmung, die Thematik Mindestbeförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen durch ein gemeinsames Fachgutachten zu prüfen.
Eine fundierte Einschätzung über das weitere Vorgehen ist erst nach Abschluss und Vorlage des Gutachtens sinnvoll bzw. möglich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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