Betreff
Mobiles Arbeiten
Vorlage
PA/1006/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

1. Die Ergebnisse der Umfrage zur mobilen Arbeit werden zur Kenntnis genommen.                  Rf. II/PA/OrgA wird beauftragt, die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit Rf. V (s. Nr. 2) für das mobile Arbeiten kontinuierlich zu verbessern (Digitalisierung, DMS, techn. Ausstattung zusammen mit KommunalBIT, Unternehmenskultur).

 

2. Die zum 1.4.2024 beginnende neue Abteilungsleitung für Immobilienmanagement wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Rf. II/OrgA, PA und der Personalvertretung, auf Basis der Umfrage ein Raumkonzept zu entwickeln mit dem Ziel weitere Anmietungen von Räumlichkeiten kurzfristig zu vermeiden bzw. vorhandene Räumlichkeiten langfristig abmieten zu können, aber auch um eine neue Unternehmenskultur zu etablieren.

 


In der Sitzung des POAu am 13.10.2023 wurde der SPD-Antrag vom 27.09.2023 behandelt und die Verwaltung beauftragt, weitere Daten zu erheben und am 09.02.2024 zu berichten. Die Verwaltung hat eine Umfrage zur mobilen Arbeit getätigt, die Basis des Beschlussvorschlags zur weiteren Vorgehensweise sein soll.

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt war die Beteiligung an der Umfrage hoch, nur wenige Dienststellen haben sich nicht beteiligt.

 

1

Nach Einschätzung der Dienststellen kann mehrheitlich auf den vorhandenen Arbeitsplätzen grundsätzlich mobil gearbeitet werden (nähere Detailauswertung siehe Anlage). Gründe warum ein Arbeitsplatz nicht für mobiles Arbeiten geeignet ist, sind:

 

a) Gewerbliche Arbeitsplätze sind nicht geeignet z. B. im GrfA, TfA, StEF, GWF

 

b) Arbeitsplätze mit Kundenkontakt oder Parteiverkehr z.B. Poststelle, Volksbücherei, betriebsärztlicher Dienst, jungendärztlicher Dienst, Vollstreckungsstelle, Standesamt, Straßenverkehrsamt, Bürgeramt, Tourismusinformation

 

c) Arbeitsplätze mit Notwendigkeit zur Präsenz z. B. ABK, SVA Außendienst, Müllabfuhr, Deponien, Außendienste Ordnungsamt, Försterei, Kita-Personal

 

d) technische Arbeitsplätze z. B. Stadthalle, Theater

 

 

2

Auf diesen grundsätzlich geeigneten Arbeitsplätzen wird überwiegend (siehe Anlage) schon mobil gearbeitet. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen wären weitere Dienststellen bereit, die Quote für mobiles Arbeiten zu erhöhen.

 

Gründe dafür, dass nicht auf allen möglichen Arbeitsplätzen mobil gearbeitet wird:

 

a) Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter wollen/können nicht, weil z.B. benötigte Unterlagen nicht digital vorliegen, zu Hause keine Arbeitsmöglichkeit besteht (Schreibtisch, Internetverbindung, ungestörtes Arbeiten), interne Kommunikation verloren geht, Soziale Kontakte zu den Kolleginnen/Kollegen verloren gehen, aus persönlichen Gründen, Mitarbeitende wollen klare Trennung zwischen Büro und Familie.

 

b) Technische Ausstattung der Stadt Fürth für mobiles Arbeiten nicht geeignet ist z. B. Grafischer Arbeitsplatz (dienstliche Notebooks sind für grafische Arbeit nicht geeignet), fehlende Diensthandys.

 

c) Technischen Rahmenbedingungen durch die Stadt fehlen oder Lösungen sind in einigen Dienststellen bisher nicht bekannt z. B. kein Token, VPN fehlt, Nutzung der privaten Telefonie ist nicht zumutbar (Lösung jetzt technisch möglich), keine digitalen Workflows vorhanden, fehlende digitale Signatur.

 

d) räumlichen Verhältnisse zu Hause ermöglichen kein mobiles Arbeiten z. B. fehlendes Arbeitszimmer, WLAN, siehe auch unter a).

 

e) zusätzliche technische Ausstattung für mobiles Arbeiten geht zu Lasten der Amtsbudgets und ist somit durch die Dienststellen nicht finanzierbar z. B. müssen PC’s und Notebooks für lange Zeiträume doppelt bezahlt werden.

 

f) Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen ist nur in Präsenz möglich.

 

 

3

Es arbeiten mehrheitlich Führungskräfte mit unterschiedlichen Zeitanteilen mobil. Bei den Vorzimmerkräften arbeiten in 21 (von 49) Dienststellen Kolleginnen und Kollegen mobil, fünf Dienststellen haben kein Vorzimmer.

 

4

Bei fünf Dienststellen (PA, Abf, JgA-Wihi, GWF, Jobcenter) konnten durch mobiles Arbeiten insgesamt neun Arbeitsplätze eingespart werden. Nur im Jobcenter konnte man durch diese Einsparung auf eine zusätzliche Anmietung verzichten. In einigen Dienststellen wurde durch mobiles Arbeiten der grundsätzliche Mangel an Arbeitsplätzen etwas verringert.

 

5

In 15 Dienststellen würden sich die Beschäftigten mehr als max. 40 % (zwei Tage) mobiles Arbeiten wünschen, bei den Mitarbeitenden von 18 Dienststellen werden 40 % als ausreichend angesehen. Keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten, dass die 40 % Grenze, in deren Rahmen mobiles Arbeiten möglich ist, gesenkt wird. Die restlichen Dienststellen haben hierzu keine Angaben gemacht.

In sechs Dienststellen würden sich die Führungskräfte mehr als max. 40 % mobiles Arbeiten wünschen, bei den Führungskräften von 26 Dienststellen werden 40 % als ausreichend angesehen. In sechs Dienststellen würden sich die Führungskräfte eine Verringerung der mobilen Arbeit wünschen. Die restlichen Dienststellen haben hierzu keine Angaben gemacht.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Detailauswertung der Umfrage

Stellungnahme der Personalvertretung