Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 13.02.2024 werden beschlossen.


1. Hasellohweg

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 703/15 Gem. Unterfarrnbach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Zufahrt vom Hasellohweg aus zu  Anwesen Nr. 11 frei “ (Weg zwischen Hasellohweg und Falkenstraße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

2. Heilstättenstraße

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 613 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg zwischen Heilstättenstraße und

Kuckucksweg).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

 

 

 

3. Jakob-Henle-Straße

„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 784/5 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ (betrifft die     Treppenanlage in der Jakob-Henle-Straße).

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)

 

4. Hermann-Löns-Straße

„Es ist beabsichtigt das als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 672/7 Gem. Poppenreuth einzuziehen (Hermann-Löns-Straße, betrifft ehemaligen Weg zwischen Hs.Nr. 10 und 12).“

 

(Die Erschließung ist privatrechtlich geregelt, die Verkehrsbedeutung ist damit entfallen.)

 

5. Weg hinter den Anwesen Cadolzburger Straße zwischen Flutbrücke in Richtung Hardstraße bzw. Cadolzburger Straße

„Eine als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1239 Gem. Fürth wird eingezogen (Weg von Flutbrücke zur Hardstraße bzw. Cadolzburger Straße, die Einziehung betrifft den Wegabschnitt ab der Weggabelung, der durch die Grünanlage zur Cadolzburger Straße führt).“

 

(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Dieser Wegabschnitt liegt in einer Grünanlage. Damit die Grünanlagensatzung gelten kann ist der Weg einzuziehen.)

 

6. Emdener Straße

„Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Grundstücke Fl.Nr. 287/3 und 287/17 Gem. Ronhof werden eingezogen (betrifft den Weg zum Anwesen Emdener Str. 3b).“

 

(Die Erschließung ist privatrechtlich geregelt, die Verkehrsbedeutung ist damit entfallen.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


6 Lagepläne