Betreff
Gewährte Stabilisierungshilfe 2023 – Unterlagen für den Verwendungsnachweis 2024
Vorlage
Käm/1041/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat beschließt das vorgelegte fortgeschriebene und aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept inkl. der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept und beauftragt die Finanzverwaltung, diese Unterlagen der Rechtsaufsicht als Nachweis der Erfüllung der im Bescheid über die gewährte Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG vom 30.11.2023 enthaltenen Auflage vorzulegen.

 


Im Anhang finden Sie das jährlich fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Fürth und die tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept (gegliedert nach den Prüffeldern gemäß der Anlage zum FMS vom 31.01.2023 (Az. 62 – FV 6520.9-3/9).

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept umfasst die vom Stadtrat der Stadt Fürth beschlossenen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (Stadtratsbeschlüsse: 24.02.2010 bzgl. Stufe 1, 28.07.2010 bzgl. Stufe 2, 29.09.2010 bzgl. Stufe 3 und 24.11.2010 bzgl. Stufe 4) sowie die Maßnahmen der vom Stadtrat der Stadt Fürth am 23.11.2011 beschlossenen Aufgabenkritik (1,5 Mio. €) im Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2027 sowie weitere ergänzende Maßnahmen (grau hinterlegt). Es dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth zu erreichen.

 

Die mit Bescheid vom 30.11.2023 gewährte Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 6.000.000 € als Investitionshilfe (Säule 2) wurde unter der Auflage bewilligt, dass die Stadt Fürth bis spätestens zum 31.03.2024 ihr vorgelegtes Haushaltskonsolidierungskonzept, das am 15.02.2023 vom Stadtrat der Stadt Fürth beschlossen wurde, nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 29.11.2023 (Az. 62 – FV 6520.5-15/2) fortschreibt und durch den Stadtrat beschließt. Es handelt sich wie in den Vorjahren um eine Auflage, die auch dieses Jahr zwingend in den Verwendungsnachweis aufgenommen werden muss. Ein Nichtbeschließen des Konsolidierungskonzepts hätte folglich eine Rückzahlung der gewährten Stabilisierungshilfe zur Folge.

 

Das beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist zudem zwingender Bestandteil für den Neuantrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2024.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 / fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept

2 / tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept