Betreff
Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium - Fortschreibung der Terminplanung
Vorlage
GWF/0514/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat nehmen Kenntnis von der Termin-Fortschreibung des Neubaus HSG


Zum „Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums“ sollen die Gremien über den Stand des aktuellen Terminplans informiert werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Leistungsphase 6 und damit in der Vorbereitungsphase zum Baubeginn. Mit der Freimachung des Grundstücks und der Baumrodung wurde am 18.01.2024 begonnen.

 

Zuletzt hatte der Stadtrat am 25.10.2022 den Planungsstand in Leistungsphase 3 zur Kenntnis genommen und die ergänzende Projektgenehmigung beschlossen. Die Fertigstellung war infolge Änderung des Bebauungsplans und seiner dafür noch offenen Voruntersuchungen für September 2027 vorgesehen.

 

Aktuelle Terminsituation:

Als Grundlage für die Bebaubarkeit diente bisher ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1995. Für den Neubau einer Schule in seinem Geltungsbereich musste dieser angepasst werden. Aufgrund der Notwendigkeit umfangreicher Gutachten und deren Prüfungen während des Änderungsverfahrens konnte kurzfristig keine rechtsverbindliche Anpassung des Bebauungsplans erreicht werden, sodass der zeitliche Rahmen von ca. einem Jahr für die Erstellung der erforderlichen Gutachten und Prüfungen nicht ausreichte.

 

Der Beschluss des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde schließlich am 20.12.2023 gefasst, die rechtsgültige Inkraftsetzung erfolgte am 31.01.2024. Auch die Erteilung der Baugenehmigung zum Neubau des HSG verzögerte sich infolge bodenrechtlich relevanter Eingriffe und der Beachtung einer Vielzahl von naturschutzrechtlichen Belangen auf den 22.11.2023.

 

Aufgrund der erheblichen Belastung des Grundstücks durch Altlasten hat die GWF im April 2023 die Umsetzung des sogenannten „Fortführenden Altlastenkonzepts“ beauftragt. Auf Grundlage der zwischenzeitlich novellierten Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.08.2023 wurde seitens des Gutachters zuerst ein umfangreicher Bodenaushub gefordert, der sowohl erhebliche Terminverzögerungen in einer Größenordnung von ca. 3 Monaten als auch erhebliche Mehrkosten wegen Bodenaustausch in einer geschätzten sechsstelligen Größenordnung zur Folge hatte.

 

Die GWF beauftragte deshalb am 24.10.2023 ein alternatives Untersuchungskonzept, dessen Ergebnisse am 17.12.2023 vorgelegt und vom Wasserwirtschaftsamt Ende Januar 2024 freigegeben wurden. Aus den vorgenannten Gründen haben sich die vorbereitenden Maßnahmen zum Baubeginn verzögert. Der umfangreiche Bodenaustausch konnte jedoch verhindert werden.

 

Des Weiteren wurden zur Beherrschung der komplexen Spezialtiefbauleistungen, wie zum Beispiel der Einbringung der Gründungsbohrpfähle und der 130 Energiepfähle auf Anraten der Planer und der Projektsteuerung die Entscheidung getroffen, anstelle der ursprünglich geplanten, aushubbegleitenden Kampfmittelsondierung eine vorgezogene Tiefensondierung durchzuführen.

 

Im September 2023 wurde beschlossen, hierfür eine Ausführungsverlängerung von acht Wochen in Kauf zu nehmen, um dadurch eine störungsfreie Spezialtiefbauausführung ohne voraussichtlich weitere Verzögerungen zu gewährleisten.

 

Die Auswirkungen der vorbeschriebenen Einflussfaktoren wurden bei den bisherigen Terminfortschreibungen berücksichtigt. Im Vergleich zur im Jahr 2022 erstellten Ursprungsplanung ergeben sich folgende neuen Termine (Stand Februar 2024):

 

- Mit dem Freimachen des Grundstücks wurde am 18.01.2024 begonnen.

- Mit den vorbereitenden Maßnahmen wird im Mai 2024 begonnen.

- Der Baubeginn ist für Juli 2024 geplant.

- Die bauliche Fertigstellung ist für Dezember 2027 geplant.

- Es folgen Bauendreinigung, Inbetriebnahmen, Fachraumausstattung, Möblierung und soweit erforderlich Mängelbeseitigungen.

- Ziel der Nutzungsaufnahme des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist September 2028.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Steuerungsterminplan