Der Finanz- und Verwaltungsausschuss und der Stadtrat nehmen Kenntnis von der Termin-Fortschreibung des Neubaus HSG
Zuletzt hatte der Stadtrat am 25.10.2022 den Planungsstand in
Leistungsphase 3 zur Kenntnis genommen und die ergänzende Projektgenehmigung
beschlossen. Die Fertigstellung war infolge Änderung des
Bebauungsplans und seiner dafür noch offenen Voruntersuchungen für September
2027 vorgesehen.
Aktuelle Terminsituation:
Als Grundlage für die Bebaubarkeit diente bisher ein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1995. Für den Neubau einer Schule
in seinem Geltungsbereich musste dieser angepasst werden. Aufgrund der
Notwendigkeit umfangreicher Gutachten und deren Prüfungen während des
Änderungsverfahrens konnte kurzfristig keine rechtsverbindliche Anpassung des
Bebauungsplans erreicht werden, sodass der zeitliche Rahmen von ca. einem Jahr
für die Erstellung der erforderlichen Gutachten und Prüfungen nicht ausreichte.
Der Beschluss des rechtsverbindlichen Bebauungsplans wurde schließlich
am 20.12.2023 gefasst, die rechtsgültige Inkraftsetzung erfolgte am 31.01.2024. Auch die Erteilung
der Baugenehmigung zum Neubau des HSG verzögerte sich infolge bodenrechtlich
relevanter Eingriffe und der Beachtung einer Vielzahl von
naturschutzrechtlichen Belangen auf den 22.11.2023.
Aufgrund der erheblichen Belastung des Grundstücks durch Altlasten hat
die GWF im April 2023 die Umsetzung des sogenannten „Fortführenden
Altlastenkonzepts“ beauftragt. Auf Grundlage der zwischenzeitlich novellierten
Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.08.2023 wurde seitens des
Gutachters zuerst ein umfangreicher Bodenaushub gefordert, der sowohl
erhebliche Terminverzögerungen in einer Größenordnung von ca. 3 Monaten als
auch erhebliche Mehrkosten wegen Bodenaustausch in einer geschätzten
sechsstelligen Größenordnung zur Folge hatte.
Die GWF beauftragte deshalb am 24.10.2023 ein alternatives
Untersuchungskonzept, dessen Ergebnisse am 17.12.2023 vorgelegt und vom
Wasserwirtschaftsamt Ende Januar 2024 freigegeben wurden. Aus den vorgenannten
Gründen haben sich die vorbereitenden Maßnahmen zum Baubeginn verzögert. Der
umfangreiche Bodenaustausch konnte jedoch verhindert werden.
Des Weiteren wurden zur Beherrschung der komplexen
Spezialtiefbauleistungen, wie zum Beispiel der Einbringung der
Gründungsbohrpfähle und der 130 Energiepfähle auf Anraten der Planer und der
Projektsteuerung die Entscheidung getroffen, anstelle der ursprünglich
geplanten, aushubbegleitenden Kampfmittelsondierung eine vorgezogene
Tiefensondierung durchzuführen.
Im September 2023 wurde beschlossen, hierfür eine
Ausführungsverlängerung von acht Wochen in Kauf zu nehmen, um dadurch eine
störungsfreie Spezialtiefbauausführung ohne voraussichtlich weitere
Verzögerungen zu gewährleisten.
Die Auswirkungen der vorbeschriebenen Einflussfaktoren wurden bei den
bisherigen Terminfortschreibungen berücksichtigt. Im Vergleich zur im Jahr 2022
erstellten Ursprungsplanung ergeben sich folgende neuen Termine (Stand Februar
2024):
- Mit dem Freimachen des Grundstücks wurde am 18.01.2024 begonnen.
- Mit den vorbereitenden Maßnahmen wird im Mai 2024 begonnen.
- Der Baubeginn ist für Juli 2024 geplant.
- Die bauliche Fertigstellung ist für Dezember 2027 geplant.
- Es folgen Bauendreinigung, Inbetriebnahmen, Fachraumausstattung,
Möblierung und soweit erforderlich Mängelbeseitigungen.
- Ziel der Nutzungsaufnahme des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist
September 2028.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Steuerungsterminplan