1.
Einer
interkommunalen Zusammenarbeit mit den IZ-Städten zum gemeinsamen Betrieb einer
Jugendhilfeeinrichtung zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen
Ausländern (UMA) wird zugestimmt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge bzw. Vereinbarungen für
das Projekt abzuschließen.
3.
Die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.
Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung des hier als
Anlage 1 nochmals beigefügten Beschlusses JgA/0613/2022 wird verwiesen.
Nachdem sich das Projekt einer
gemeinsamen Einrichtung in Nürnberg, Neutorgraben 1, nicht realisieren ließ,
soll nun das Nachfolgeprojekt, eine Erstaufnahme- und Inobhutnahmestelle für
unbegleitete minderjährige Ausländer in der Oberen Seitenstraße 6 in 90429
Nürnberg (Pläne siehe Anlage 3), voraussichtlich zum 01. März 2024 an den Start
gehen.
Die Einrichtung hat nurmehr eine Sollkapazität von 24 Plätzen. Es ist eine
Laufzeit von mindestens drei Jahren vereinbart. Die nicht gedeckten Kosten bei
zeitweisen Unterbelegungen tragen die vier kooperierenden Städte anteilig –
aufgeschlüsselt entsprechend den Soll-Zuweisungs-quoten. Näheres regeln die
vorläufige Vereinbarung (siehe Anlage 2) sowie die aktuell im
Entstehungsprozess befindliche endgültige Vereinbarung zwischen den vier
Städten, die eine Laufzeit bis mindestens 01.03.2027 haben wird. Eine Kündigung
wird dabei ausgeschlossen sein.
Der aktuelle Planungs- und
Verhandlungsstand kann der Anlage 2 entnommen werden.
Beispielhafte Verteilung:
Gebietskörperschaft |
Landes- Quote |
Finanzielle Umlage |
Plätze |
|
Stadt Erlangen |
0,8% |
13,33 % |
3,2 |
|
Stadt Fürth |
1,0% |
16,66 % |
4 |
|
Stadt Nürnberg |
3,9% |
65 % |
15,6 |
|
Stadt Schwabach |
0,3% |
5 % |
1,2 |
|
Gesamt |
6,0% |
100% |
24 |
|
Modellrechnung/Beispiel:
Annahme 1:
Der -bei Belegung voll vom Land
zu erstattende- Tagessatz der Einrichtung liegt bei 300,- €.
Annahme 2:
In den letzten drei
Betriebsmonaten vor Ablauf des Mietverhältnisses sind durchschnittlich 12
Plätze unbelegt, für die aber -aus betrieblichen Gründen- das dieser Zahl
entsprechende Personal weiter vor Ort vorgehalten werden muss – und auch die
anderweitigen Sachkosten für die 12 leeren Plätze laufen weiter.
Annahme 3:
Dem Verteilerschlüssel
entsprechend wäre das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth
rechnerisch für 2 dieser 12 leeren Plätze zuständig.
Dann summiert sich die „Ausfallzahlung“
auf 90 Tage x 300,- € x 2 Plätze = 54.000,- €.
Dies ist zwar „nur ein
angenommenes Szenario“ - es beruht aber auf einer realistischen Größenordnung
bezüglich des Tagessatzes sowie den in 2015-2017 konkret gemachten Erfahrungen
beim „Abebben“ des damaligen Zustroms von Geflüchteten.
Selbstverständlich wird
versucht, auch in der letzten Betriebsphase der Einrichtung so zu steuern, dass
die Zahl der leeren Plätze auf ein absolutes Minimum reduziert wird.
Finanzierung
der 4 Plätze für Fürth bei Vollbelegung:
Die Kosten der
Unterbringung können als Tagessatz über den Bezirk Mittelfranken zu 100 %
refinanziert werden. Es ist dann kein zusätzlicher Finanzbedarf notwendig.
Bei Minderbelegung:
Es
entsteht ein Defizit, denn nicht belegte Plätze dürfen bis dato nicht vom
Bezirk refinanziert werden. Es besteht insoweit ein Kostenrisiko entsprechend
der vorgestellten Modellrechnung (siehe oben) – in diesem Beispiel also in Höhe
von ca. 54.000,- Euro. Zum strittigen Thema Vorhaltekosten wird auf die
Initiative der Oberbürgermeister vom 07.02.2024 verwiesen (vgl. Anlage). Das
Ergebnis bleibt abzuwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Defizit bei Nichtbelegung von ca. 300 € pro Platz/Tag |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
SB
51500 Nr.
51500 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Beschluss der Vorlage JgA/0613/2022
2. Vorläufige Vereinbarung der IZ-Städte Stand 07.02.2024
3. Lage-, Schnitt- und beispielhafte Geschosspläne
4. Schreiben der 4 Oberbürgermeister an die Staatsministerin Ulrike Scharf