Betreff
Beteiligung der Stadt Fürth am Betrieb einer Einrichtung zur Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) - als Projekt interkommunaler Zusammenarbeit (IZ) in Mittelfranken
Vorlage
JgA/0667/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den IZ-Städten zum gemeinsamen Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung zur Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verträge bzw. Vereinbarungen für das Projekt abzuschließen.

 

3.    Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 


Auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung des hier als Anlage 1 nochmals beigefügten Beschlusses JgA/0613/2022 wird verwiesen.

Nachdem sich das Projekt einer gemeinsamen Einrichtung in Nürnberg, Neutorgraben 1, nicht realisieren ließ, soll nun das Nachfolgeprojekt, eine Erstaufnahme- und Inobhutnahmestelle für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Oberen Seitenstraße 6 in 90429 Nürnberg (Pläne siehe Anlage 3), voraussichtlich zum 01. März 2024 an den Start gehen.

Die Einrichtung hat nurmehr eine Sollkapazität von 24 Plätzen. Es ist eine Laufzeit von mindestens drei Jahren vereinbart. Die nicht gedeckten Kosten bei zeitweisen Unterbelegungen tragen die vier kooperierenden Städte anteilig – aufgeschlüsselt entsprechend den Soll-Zuweisungs-quoten. Näheres regeln die vorläufige Vereinbarung (siehe Anlage 2) sowie die aktuell im Entstehungsprozess befindliche endgültige Vereinbarung zwischen den vier Städten, die eine Laufzeit bis mindestens 01.03.2027 haben wird. Eine Kündigung wird dabei ausgeschlossen sein.

 

Der aktuelle Planungs- und Verhandlungsstand kann der Anlage 2 entnommen werden.

 

Beispielhafte Verteilung:

Gebietskörperschaft

Landes- Quote

Finanzielle Umlage

Plätze

Stadt Erlangen

0,8%

13,33 %

3,2

Stadt Fürth

1,0%

16,66 %

4

Stadt Nürnberg

3,9%

65 %

15,6

Stadt Schwabach

0,3%

5 %

1,2

Gesamt

6,0%

100%

24

 

Modellrechnung/Beispiel:

 

Annahme 1:

Der -bei Belegung voll vom Land zu erstattende- Tagessatz der Einrichtung liegt bei 300,- €.

 

Annahme 2:

In den letzten drei Betriebsmonaten vor Ablauf des Mietverhältnisses sind durchschnittlich 12 Plätze unbelegt, für die aber -aus betrieblichen Gründen- das dieser Zahl entsprechende Personal weiter vor Ort vorgehalten werden muss – und auch die anderweitigen Sachkosten für die 12 leeren Plätze laufen weiter.

 

Annahme 3:

Dem Verteilerschlüssel entsprechend wäre das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth rechnerisch für 2 dieser 12 leeren Plätze zuständig.

Dann summiert sich die „Ausfallzahlung“ auf 90 Tage x 300,- € x 2 Plätze = 54.000,- €.

Dies ist zwar „nur ein angenommenes Szenario“ - es beruht aber auf einer realistischen Größenordnung bezüglich des Tagessatzes sowie den in 2015-2017 konkret gemachten Erfahrungen beim „Abebben“ des damaligen Zustroms von Geflüchteten.

 

Selbstverständlich wird versucht, auch in der letzten Betriebsphase der Einrichtung so zu steuern, dass die Zahl der leeren Plätze auf ein absolutes Minimum reduziert wird.

 

Finanzierung der 4 Plätze für Fürth bei Vollbelegung:

Die Kosten der Unterbringung können als Tagessatz über den Bezirk Mittelfranken zu 100 % refinanziert werden. Es ist dann kein zusätzlicher Finanzbedarf notwendig.

Bei Minderbelegung:

Es entsteht ein Defizit, denn nicht belegte Plätze dürfen bis dato nicht vom Bezirk refinanziert werden. Es besteht insoweit ein Kostenrisiko entsprechend der vorgestellten Modellrechnung (siehe oben) – in diesem Beispiel also in Höhe von ca. 54.000,- Euro. Zum strittigen Thema Vorhaltekosten wird auf die Initiative der Oberbürgermeister vom 07.02.2024 verwiesen (vgl. Anlage). Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Defizit bei Nichtbelegung von ca. 300 € pro Platz/Tag

 

nein

 

ja

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.

SB 51500

 

Nr. 51500

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


1. Beschluss der Vorlage JgA/0613/2022

2. Vorläufige Vereinbarung der IZ-Städte Stand 07.02.2024

3. Lage-, Schnitt- und beispielhafte Geschosspläne

4. Schreiben der 4 Oberbürgermeister an die Staatsministerin Ulrike Scharf