Die 0,77 VZÄ (Teilzeit-) Stelle 51158 JaS Grundschule Frauenstr. wird um 0,23 VZÄ auf 1,0 VZÄ aufgestockt.
Die Änderung tritt mit Ende der haushaltslosen Zeit bzw. mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung in Kraft.
Auf die Beschlussvorlage JgA/067/2024 im Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten, sowie die Vfg. Rf IV/JgA vom 29.01.2024
wird verwiesen.
Die Aufgaben der Jugendarbeit an Schulen (JaS) werden derzeit mit 18,31 VZÄ
zzgl. 0,77 VZÄ SGL JaS übernommen. Der Einsatz erstreckt sich dabei nahezu auf
alle Schularten, wobei der Fokus folgerichtig auf die Grundschulen und
Hauptschulen gerichtet ist.
Aufgestockt wurden die Stellen letztmalig zum
Stellenplanverfahren 2022 mit 0,5 VZÄ in der Pestalozzischule. Die Anträge in
den Folgejahren, unter anderem auf Aufstockung der Stellenkapazität in der
Grundschule Frauenstr., zum Stellenplan 2023 und 2024 konnten aufgrund der
jeweiligen ungünstigen Priorisierung im Stellendeckel nicht finanziert werden.
Gemessen an der Anzahl der Schülerinnen und Schüler (496) und vorausgesetzt, dass an allen Schulen auch ein vergleichbarer Beratungsbedarf besteht, weist die Stellenausstattung der JaS in der Grundschule Frauenstr. gegenüber vergleichbarer Grundschulen (Grundschule Friedrich-Ebert-Str.: 1,0 VZÄ JaS, Grundschule Soldnerstr.: 1,0 VZÄ JaS ) daher derzeit ein Defizit von 0,23 VZÄ auf.
Zwar wurden vom JgA keine belastbaren Zahlen, wie Anzahl der durchgeführten Termine, Anzahl der Anliegen, die nicht oder nur unzureichend geklärt werden konnten etc. angeführt; verwiesen wurde aber gleichwohl allgemein auf die fehlende Netzwerkarbeit und die notwendige Priorisierungen auf offensichtlich krisenhafte Sachverhalte, zum Nachteil „scheinbar einfacherer Anliegen“
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass den Schilderungen des JgA zufolge, der Beratungsbedarf der Schülerinnen und Schüler gerade an der Grundschule Frauenstr. hoch und vielfältig ist. Ursachen hierfür sind geballt vorkommende, komplexe Problemlagen in den Herkunftsfamilien, deren Auswirkungen sich vor allem durch sozial problematische Verhaltensweisen der betroffenen Schülerinnen und Schüler bemerkbar machen.
In Würdigung der Gesamtumstände ist die Aufstockung der 0,77 VZÄ (Teilzeit-) Stelle 51158 um 0,23 VZÄ auf 1,0 VZÄ vertretbar.
Ergänzend empfiehlt OrgA, dass von Seiten JaS die Bedarfe
zukünftig statistisch erhoben werden sollten. Die Erhebung bildet nicht nur
wichtige Erkenntnisse hinsichtlich zukünftiger (Jugendhilfe-)Planungen ab,
sondern ermöglicht auch eine ressourcenorientierte Verteilung der Kapazitäten
innerhalb des SG JaS auf die verschiedenen Schulen.
Finanzierung
Für die Aufstockung der Stelle fallen Kosten in Höhe von 17.756 € an. Fördergelder sind in Höhe von 3.775,38 € zu erwarten. Somit muss der Restbetrag i. H. v. von 13.981,18 € über den Stellendeckel des Rf. IV finanziert werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
13.981,18 € |
|
nein |
X |
ja |
13.981,18 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Vfg. Rf IV/JgA vom 29.01.2024