Betreff
Neuschaffung von 22 Hortplätzen in der Dr.-Meyer-Spreckels-Str. 82 durch das Sozialwerk Chapel e.V. – Gewährung eines Ausstattungszuschuss
Vorlage
KITA-GTS/0022/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt / der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Für die Maßnahme wird ein Ausstattungszuschuss gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden noch im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt.


Das Sozialwerk Chapel e.V. ist an das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule herangetreten mit dem Anliegen, seinen vorhandenen Hort „Südstadtstrolche“ in der Dr.-Meyer-Spreckels-Str. 80 um eine Gruppe mit 22 Plätzen zu erweitern. Der Träger begründet dies mit der vorhandenen Nachfrage an Grundschulkindbetreuungsplätzen, die er über eine entsprechend lange Warteliste nachweisen kann. Die Maßnahme würde vor allem die nächstgelegene Grundschule Frauenstraße entlasten, da voraussichtlich eine Gruppe im offenen Ganztag eingespart werden könnte. Auf den ersten Blick erscheint dies als eine geringe Entlastung, doch die Situation am Grundschulstandort Frauenstraße ist bereits sehr angespannt und für die kommenden Schuljahre werden steigende Schülerzahlen erwartet. Schon jetzt wird der angrenzende Spielplatz als Pausenhof und von der nachmittäglichen Betreuung genutzt. Somit stellt jeder Platz, der nicht vor Ort vorgehalten werden muss, einen Vorteil dar.

 

Für die Erweiterung sollen Räumlichkeiten im benachbarten Gebäudekomplex, der sowohl das Gemeindezentrum und Büros der Gemeindeverwaltung als auch den Kindergarten „Südstadtknirpse“ beherbergt, genutzt werden. Die in Frage kommenden, ursprünglich als Jugend- bzw. Mehrzweckraum geplanten Räumlichkeiten sind aus fachlicher Sicht für die Hortbetreuung geeignet: Sie sind ausreichend groß, werden trotz ihrer Lage im Untergeschoss über einen Lichtgraben durch bodentiefe Fenster großzügig belichtet und bedürfen keiner größeren Umbauten. Die Plätze könnten so bereits zum Schuljahresbeginn 2024/2025 zur Verfügung stehen. Da keine baulichen Maßnahmen benötigt werden, kommt das Vorhaben für eine Investitionskostenförderung nicht in Frage.

Da für die Nutzung als Grundschulkindbetreuung jedoch kindgerechte Ausstattung, vor allem Möbel, angeschafft werden müssen, hat der Träger die Gewährung eines Ausstattungszuschusses analog zur städtischen Richtlinie zur Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth beantragt. Eine anteilige Förderung durch die Regierung von Mittelfranken gibt es für den Ausstattungszuschuss nicht.

 

Aufgrund des Vorteils, der sich für den Grundschulstandort Frauenstraße ergibt und der sich daraus ergebenden besseren Versorgung mit Grundschulkindbetreuungsplätzen vor Ort wird vorgeschlagen, einen solchen Ausstattungszuschuss zu gewähren. Analog zur o.g. städtischen Richtlinie würde es sich dabei um 1.000,00 € pro neu geschaffenen Platz, in der Summe also um 22.000,00 € handeln.

 

Die in der mittelfristigen Investitionsplanung 2023-2027 angesetzte Pauschale zur Investitionskostenförderung von neu geschaffenen Kita-Plätzen ist noch nicht vollständig ausgeschöpft. Es wird daher vorgeschlagen, die Summe von 22.000,00 € über den Pauschalansatz für 2024 abzudecken.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

22.000,00

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: siehe Sachverhalt

 


Grundriss Gemeindehaus (UG mit Mehrzweckraum)