Betreff
Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0168/2024
Aktenzeichen
2318-423
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für insgesamt 20 Baumpflanzungen in der Holz- und Salzstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 400.000 EUR.

 


Planungsanlass

Das Baureferat hat aus der Referentenrunde den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob im Bereich der (alten) Südstadt zwischen Karolinenstraße und Flößaustraße Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum möglich sind, da einerseits die Straßenquerschnitte ausreichend bemessen sind und es anderseits nur sehr wenige Straßenbäume gibt.

 

Die Baumpflanzungen sollen ohne grundsätzliche Umgestaltung des Straßenraumes im Bestand erfolgen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Baumpflanzungen im Gehwegbereich erfolgen sollen und es somit zu keinem Entfall von Parkplätzen kommt.

 

In einem ersten Planungsschritt wurde im Baureferat die Holzstraße zwischen Ludwigstraße und Schwabacher Straße und die Salzstraße betrachtet.

 

Bestand

Der öffentliche Straßenraum hat in beiden Straßenzügen eine Breite von 17-18 m von Fassade zu Fassade der Wohngebäude. Beidseitig verläuft entlang der Wohngebäude ein für den dort geringen Fußgängerverkehr sehr breiter Gehweg mit vier Metern, an den sich auf beiden Seiten ein Längs-Parkstreifen mit zwei Meter Breite anschließt, welcher lediglich an einigen Stellen durch Hof- und Grundstückszufahrten unterbrochen ist. Die Fahrbahn selbst ist in beiden Straßenzügen ca. sechs Meter breit.

 

Während die öffentliche Kanalleitung in Straßenmitte verläuft, liegen die Versorgungsleitungen der infra fürth gmbh überwiegend im Gehwegbereich und im Parkstreifen, und dazu noch in der Regel jeweils in der Mitte der jeweiligen Verkehrsfläche, welches die nachträgliche Pflanzung von Bäumen deutlich erschwert. Im beigefügten Entwurf sind die Versorgungsleistungen der infra in grün (Gas), in rot (Strom) und in blau (Wasser) dargestellt.

 

In einem ersten Planungsschritt wurden daher die Flächen identifiziert und dargestellt, in denen aufgrund der unterirdischen Leitungsverläufe überhaupt Baumpflanzungen möglich sind. Dabei kann der seitens der infra fürth gmbh geforderte Regelabstand von 2,50 m an keiner Stelle eingehalten werden. Dieser geforderte Regelabstand kann aber auf 1,00 m reduziert werden, sofern auf einer Länge von 5,00 m eine senkrechte Wurzelschutzbahn eingebaut wird. Dies ist an allen vorgeschlagenen Standorten notwendig.

 

In einem zweiten Planungsschritt wurden die vorhandenen Grundstückszufahren aufgemessen und dargestellt.

 

Entwurfsbeschreibung

Im als Anlage beigefügten Entwurf sind die vorgeschlagenen Standorte mit acht Bäumen in der Salzstraße (S1-S8) und mit 12 Bäumen in der Holzstraße (H1-H12) sowie die entsprechenden Regeldetails und Schnitte dargestellt.

 

Die Baumscheibe selbst soll als offene, bepflanzte Baumscheibe mit einer blüh- und artenreichen Staudenmischpflanzung hergestellt werden. Die offene Baumscheibe selbst unterschreitet deutlich die übliche Mindestgröße von 12-15 m², aber der unterirdische Wurzelraum hat durch den Einbau von verdichtbarem und nicht-verdichtbaren Baumsubstrat die geforderten 16 m³.

 

Die Baumscheiben werden allseitig mit einem Rabattengeländer geschützt. Zwischen Bordstein entlang des Parkstreifens und der Baumscheibe werden zwei Plattenreihe verlegt, so dass das Rabattengeländer einen Abstand vom Parkstreifen aufweist, der ausreichend ist, damit die Beifahrertür ausreichend geöffnet werden kann.

 

Aufgrund der notwendigen Herstellung eines durchwurzelbaren Raums von 16 m³ müssen die Belagsflächen in einem weit größeren Umfang als die Baumscheibe selbst aufgenommen und anschließend wiederhergestellt werden.

 

In beiden Straßenzüge wird jeweils eine Baumart der Wuchsklasse II eingesetzt, die gleichzeitig schmalkronig sind, da der Abstand zur Fassade der Wohngebäude lediglich rund drei Meter beträgt. Es werden Baumarten ausgewählt, die mit dem Stadtklima besser zu Recht kommen als einheimische Arten (Klimaxbaumarten), im Einzelnen:

 

Straße

Anzahl

Bot. Name

Deutsche Bez.

Höhe

Breite

Bemerkung

Salzstraße

8 St.

Malus

tschonoskii

Scharlachapfel

8-12 m

2-6 m

Bienennährgehölz,

blütenreich

Holzstraße

12 St.

Prunus serrulata

i.S.

Jap. Blütenkirsche

8-12 m

4-5 m

Bienennährgehölz,

blütenreich

 

Im Detail können im Rahmen der Ausführungsplanungen die einzelnen Standorte noch variieren bzw. müssen ggfs. leicht geändert werden, da im nächsten Planungsschritt noch die Hausanschlussleitungen, die Datenleitungen, Einbauten im Straßenraum und der 2. Rettungsweg bei den angrenzenden Wohnbauten berücksichtigt werden muss.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 15.12.2023 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

Das Stadtplanungsamt/Abteilung Verkehrsplanung weist auf die verbleibende Mindestbreite des Gehwegs von 2,00 m hin, während die Fachstelle für die Belange von Menschen mit Behinderung eine Mindestbreite von 1,80 m fordert. In der Regel verbleibt ein Gehweg mit 2,00 m Breite wie im Regeldetail dargestellt, es ist aber nicht auszuschließen, dass dieser an einigen Stellen auf 1,80 - 1,90 m reduziert werden muss.

 

Das Stadtplanungsamt/Abteilung Verkehrsplanung weist zudem darauf hin, dass zur Gliederung des Straßenraums die Baumscheiben sinnvoller Weise in den vorhandenen Parkstreifen anzuordnen wäre.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 400.000 EUR. Dies entspricht einem Wert von 20 T€ pro Standort, welches ein relativer hoher Einzelkostenansatz für die Pflanzung von Straßenbäumen ist. Der wesentliche Kostenanteil liegt allerdings nicht bei den eigentlichen Baumpflanzungen, sondern bei den Maßnahmen zur Herstellung der Baumscheibe und zur Wiederherstellung des Straßenraums. Im Einzelnen:

 

Kostenart

Leistung

Summe pro Baum

Summe gesamt

Baukosten

Baustelleneinrichtung

2.500 €

50.000 €

 

Abbrucharbeiten

2.025 €

40.500 €

 

Erdarbeiten

5.325 €

106.500 €

 

Wiederherstellung

6.900 €

138.000 €

 

Pflanzarbeiten

910 € (1)

18.200 €

Baunebenkosten

Baugrundsondierung

150 (2)

3.000 €

 

Deklarationsanalytik

250 €

5.000 €

 

Planungsleistungen

1.485 €

29.700 €

 

Sonstige BNK

100 €

2.000 €

Rundung

 

355 €

7.100 €

Summen

 

20.000 €

400.000 €

 

(1)        Die Pflanzarbeiten für die Großbäume und die Unterpflanzung mit Stauden werden vom

Grünflächenamt in Eigenleistung ohne innere Verrechnung erbracht.

(2)        Vorab erfolgt im März/April an zwei ausgewählten Stellen im Straßenraum eine Öffnung des

vorhandenen Belags und eine Begutachtung des anstehenden Untergrunds

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 29.700 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Die Maßnahme wird aus den Ausgleichszahlungen der Baumschutzablöse finanziert. Im Vermögenshaushalt 2024 sind hierfür 300 T€ eingestellt, es liegt aber die schriftliche Zusage des Ordnungsamtes vor, weitere 100 T€ zur Verfügung zu stellen, damit möglichst viele Neupflanzungen erfolgen können. Sofern der erweiterte Haushaltsansatz für die Maßnahme nicht vollständig aufgebraucht wird, kann dieser als Haushaltsrest in den nächsten Jahren für weitere Baumpflanzungen im Bereich der Südstadt verwendet werden.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden Amtsbudget des Grünflächenamts (noch) dargestellt werden.

 

Die Baumpflanzungen sollen in der Pflanzzeit Herbst 2024 (Beginn Mitte Oktober) erfolgen, daher ist es vorgesehen mit der Herstellung der Baumscheiben in Fremdvergabe nach der Sommerpause zu beginnen. Die Unterpflanzung mit Stauden erfolgt im Frühjahr 2025.

 

Um den baustellen-bedingten Eingriff in den fließenden und insbesondere in den ruhenden Verkehr so gering als möglich zu halten, wurde mit dem Straßenverkehrsamt vereinbart, die Maßnahmen in den beiden Straßenzügen hintereinander auszuführen und im jeweiligen Straßenzug immer nur zwei Baumscheiben gleichzeitig herzustellen. Es kommt somit zu insgesamt zehn Einzelbaustellen in beiden Straßen. Außerdem muss jeweils in der Holz- und der Salzstraße eine Fläche von ca. 100 m² für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

400.000 €

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9500.1000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf