Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer
2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
zum vorgelegten Entwurf für insgesamt 20 Baumpflanzungen in der Holz- und
Salzstraße mit einem Gesamtkostenansatz von 400.000 EUR.
Planungsanlass
Das
Baureferat hat aus der Referentenrunde den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob im
Bereich der (alten) Südstadt zwischen Karolinenstraße und Flößaustraße
Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenraum möglich sind, da einerseits die
Straßenquerschnitte ausreichend bemessen sind und es anderseits nur sehr wenige
Straßenbäume gibt.
Die
Baumpflanzungen sollen ohne grundsätzliche Umgestaltung des Straßenraumes im
Bestand erfolgen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Baumpflanzungen im
Gehwegbereich erfolgen sollen und es somit zu keinem Entfall von Parkplätzen
kommt.
In
einem ersten Planungsschritt wurde im Baureferat die Holzstraße zwischen
Ludwigstraße und Schwabacher Straße und die Salzstraße betrachtet.
Bestand
Der
öffentliche Straßenraum hat in beiden Straßenzügen eine Breite von 17-18 m von
Fassade zu Fassade der Wohngebäude. Beidseitig verläuft entlang der Wohngebäude
ein für den dort geringen Fußgängerverkehr sehr breiter Gehweg mit vier Metern,
an den sich auf beiden Seiten ein Längs-Parkstreifen mit zwei Meter Breite
anschließt, welcher lediglich an einigen Stellen durch Hof- und
Grundstückszufahrten unterbrochen ist. Die Fahrbahn selbst ist in beiden
Straßenzügen ca. sechs Meter breit.
Während
die öffentliche Kanalleitung in Straßenmitte verläuft, liegen die
Versorgungsleitungen der infra fürth gmbh überwiegend im Gehwegbereich und im
Parkstreifen, und dazu noch in der Regel jeweils in der Mitte der jeweiligen
Verkehrsfläche, welches die nachträgliche Pflanzung von Bäumen deutlich
erschwert. Im beigefügten Entwurf sind die Versorgungsleistungen der infra in
grün (Gas), in rot (Strom) und in blau (Wasser) dargestellt.
In
einem ersten Planungsschritt wurden daher die Flächen identifiziert und
dargestellt, in denen aufgrund der unterirdischen Leitungsverläufe überhaupt
Baumpflanzungen möglich sind. Dabei kann der seitens der infra fürth gmbh
geforderte Regelabstand von 2,50 m an keiner Stelle eingehalten werden. Dieser
geforderte Regelabstand kann aber auf 1,00 m reduziert werden, sofern auf einer
Länge von 5,00 m eine senkrechte Wurzelschutzbahn eingebaut wird. Dies ist an
allen vorgeschlagenen Standorten notwendig.
In
einem zweiten Planungsschritt wurden die vorhandenen Grundstückszufahren
aufgemessen und dargestellt.
Entwurfsbeschreibung
Im als Anlage beigefügten Entwurf sind die vorgeschlagenen Standorte mit acht Bäumen in der Salzstraße (S1-S8) und mit 12 Bäumen in der Holzstraße (H1-H12) sowie die entsprechenden Regeldetails und Schnitte dargestellt.
Die Baumscheibe selbst soll als offene, bepflanzte Baumscheibe mit einer blüh- und artenreichen Staudenmischpflanzung hergestellt werden. Die offene Baumscheibe selbst unterschreitet deutlich die übliche Mindestgröße von 12-15 m², aber der unterirdische Wurzelraum hat durch den Einbau von verdichtbarem und nicht-verdichtbaren Baumsubstrat die geforderten 16 m³.
Die Baumscheiben werden allseitig mit einem Rabattengeländer geschützt. Zwischen Bordstein entlang des Parkstreifens und der Baumscheibe werden zwei Plattenreihe verlegt, so dass das Rabattengeländer einen Abstand vom Parkstreifen aufweist, der ausreichend ist, damit die Beifahrertür ausreichend geöffnet werden kann.
Aufgrund der notwendigen Herstellung eines durchwurzelbaren Raums von 16 m³ müssen die Belagsflächen in einem weit größeren Umfang als die Baumscheibe selbst aufgenommen und anschließend wiederhergestellt werden.
In beiden Straßenzüge wird jeweils eine Baumart der Wuchsklasse II eingesetzt, die gleichzeitig schmalkronig sind, da der Abstand zur Fassade der Wohngebäude lediglich rund drei Meter beträgt. Es werden Baumarten ausgewählt, die mit dem Stadtklima besser zu Recht kommen als einheimische Arten (Klimaxbaumarten), im Einzelnen:
Straße |
Anzahl |
Bot. Name |
Deutsche
Bez. |
Höhe |
Breite |
Bemerkung |
Salzstraße |
8 St. |
Malus tschonoskii |
Scharlachapfel |
8-12 m |
2-6 m |
Bienennährgehölz,
blütenreich |
Holzstraße |
12 St. |
Prunus
serrulata i.S. |
Jap.
Blütenkirsche |
8-12 m |
4-5 m |
Bienennährgehölz,
blütenreich |
Im Detail können im Rahmen der Ausführungsplanungen die einzelnen Standorte noch variieren bzw. müssen ggfs. leicht geändert werden, da im nächsten Planungsschritt noch die Hausanschlussleitungen, die Datenleitungen, Einbauten im Straßenraum und der 2. Rettungsweg bei den angrenzenden Wohnbauten berücksichtigt werden muss.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 15.12.2023 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Das
Stadtplanungsamt/Abteilung Verkehrsplanung weist auf die verbleibende
Mindestbreite des Gehwegs von 2,00 m hin, während die Fachstelle für die
Belange von Menschen mit Behinderung eine Mindestbreite von 1,80 m fordert. In
der Regel verbleibt ein Gehweg mit 2,00 m Breite wie im Regeldetail
dargestellt, es ist aber nicht auszuschließen, dass dieser an einigen Stellen
auf 1,80 - 1,90 m reduziert werden muss.
Das
Stadtplanungsamt/Abteilung Verkehrsplanung weist zudem darauf hin, dass zur
Gliederung des Straßenraums die Baumscheiben sinnvoller Weise in den
vorhandenen Parkstreifen anzuordnen wäre.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 400.000
EUR. Dies entspricht einem Wert von 20 T€ pro Standort, welches ein relativer
hoher Einzelkostenansatz für die Pflanzung von Straßenbäumen ist. Der
wesentliche Kostenanteil liegt allerdings nicht bei den eigentlichen
Baumpflanzungen, sondern bei den Maßnahmen zur Herstellung der Baumscheibe und
zur Wiederherstellung des Straßenraums. Im Einzelnen:
Kostenart |
Leistung |
Summe pro Baum |
Summe gesamt |
Baukosten |
Baustelleneinrichtung |
2.500 € |
50.000 € |
|
Abbrucharbeiten |
2.025 € |
40.500 € |
|
Erdarbeiten |
5.325 € |
106.500 € |
|
Wiederherstellung |
6.900 € |
138.000 € |
|
Pflanzarbeiten |
910 € (1) |
18.200 € |
Baunebenkosten |
Baugrundsondierung |
150 (2) € |
3.000 € |
|
Deklarationsanalytik |
250 € |
5.000 € |
|
Planungsleistungen |
1.485 € |
29.700 € |
|
Sonstige BNK |
100 € |
2.000 € |
Rundung |
|
355 € |
7.100 € |
Summen |
|
20.000 € |
400.000 € |
(1)
Die Pflanzarbeiten für die Großbäume und die
Unterpflanzung mit Stauden werden vom
Grünflächenamt
in Eigenleistung ohne innere Verrechnung erbracht.
(2)
Vorab erfolgt im März/April an zwei ausgewählten
Stellen im Straßenraum eine Öffnung des
vorhandenen
Belags und eine Begutachtung des anstehenden Untergrunds
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 29.700 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Die
Maßnahme wird aus den Ausgleichszahlungen der Baumschutzablöse finanziert. Im
Vermögenshaushalt 2024 sind hierfür 300 T€ eingestellt, es liegt aber die
schriftliche Zusage des Ordnungsamtes vor, weitere 100 T€ zur Verfügung zu
stellen, damit möglichst viele Neupflanzungen erfolgen können. Sofern der
erweiterte Haushaltsansatz für die Maßnahme nicht vollständig aufgebraucht
wird, kann dieser als Haushaltsrest in den nächsten Jahren für weitere
Baumpflanzungen im Bereich der Südstadt verwendet werden.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen
nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden
Amtsbudget des Grünflächenamts (noch) dargestellt werden.
Die
Baumpflanzungen sollen in der Pflanzzeit Herbst 2024 (Beginn Mitte Oktober)
erfolgen, daher ist es vorgesehen mit der Herstellung der Baumscheiben in
Fremdvergabe nach der Sommerpause zu beginnen. Die Unterpflanzung mit Stauden
erfolgt im Frühjahr 2025.
Um
den baustellen-bedingten Eingriff in den fließenden und insbesondere in den
ruhenden Verkehr so gering als möglich zu halten, wurde mit dem
Straßenverkehrsamt vereinbart, die Maßnahmen in den beiden Straßenzügen
hintereinander auszuführen und im jeweiligen Straßenzug immer nur zwei
Baumscheiben gleichzeitig herzustellen. Es kommt somit zu insgesamt zehn
Einzelbaustellen in beiden Straßen. Außerdem muss jeweils in der Holz- und der
Salzstraße eine Fläche von ca. 100 m² für die Baustelleneinrichtung zur
Verfügung gestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
400.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9500.1000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Entwurf