Betreff
Grünanlage Schießplatz - Verpachtung einer Teilfläche (Altstadtgärtla)
Vorlage
GrfA/0169/2024
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis und vom Sachverhalt und stimmt der Überlassung der in der Anlage grün hinterlegten Teilfläche der Grünanlage Schießplatz auf der Flurnummer 887 Gemarkung Fürth mit ca. 555 m² im Rahmen einer Verpachtung an den Verein Zukunftsräume e.V. zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pachtvertrag analog des Pachtvertrages mit dem Stadtteilnetzwerk Südstadt („Südstadtgärtla“) zu einem jährlichen Pachtzins von 0,00 € abzuschließen.

 


Ausgangslage

Im Januar 2023 wurde durch Herrn Stadtrat Steffen beim Baureferat/Grünflächenamt nachgefragt, ob auf dem Schießplatz an der Angerstraße (GrfA-PG 668) ein Nachbarschaftsgarten mit Hochbeeten realisiert werden könnte. Muster wären die Bürger- bzw. Gemeinschaftsgärten in der Gaußanlage (Interkultureller Garten II), in der Friedensanlage (Essbarer Garten) und in der Grünanlage an der Ecke Herrnstraße/Schwabacher Straße (Südstadtgärtla).

 

Zunächst wurden in einer Pilotphase von Juli bis September 2023 mehrere Hochbeete aufgestellt. Vom Grünflächenamt ausgelegte Steinquader dienten als Sitzgelegenheiten und Abgrenzung. Ziel des Pilotprojektes war es, das Interesse der anliegenden Haushalte und Einrichtungen am Projekt „Altstadtgärtla“ zu wecken und die schon gefundenen und neuen Interessenten zusammenzubringen. So sollte die Projektidee konkretisiert und eine verlässliche Gruppe aufgebaut werden. Aufgrund der guten Resonanz wurde die Pilotphase bis März 2024 verlängert, um einen unnötigen Abbau und Wiederaufbau zu vermeiden.

 

 

Instruktionsverfahren

Ein Instruktionsverfahren bei den betroffenen Fachämtern ergab keine grundlegenden Hindernisse.

 

·                     Das Ordnungsamt wies auf die Altlastenverdachtsfläche Pegnitzstraße (Kenn-Nr. 010.1) und die sich daraus ergebenen Konsequenzen für eine gärtnerische Nutzung (Wirkungspfad Boden-Mensch) hin.

·                     Die Stadtentwässerung Fürth wies ausdrücklich darauf hin, dass im Falle einer Kanalsanierung der die Anlage querenden Leitungen oder eines Notfalls die Zugänglichkeit hergestellt werden muss und die Einbauten ggfs. auf Kosten des Betreibers des Altstadtgärtlas entfernt werden müssen.

·                     Das Tiefbauamt wies darauf hin, dass es sich bei der Fläche um eine Munitionsverdachtsfläche handelt.

 

Alle Einwände und Hinweise wurden dem Trägerverein zur Kenntnis gegeben und in dieser Form auch akzeptiert:

 

Abschluss eines Pachtvertrags

Das Baureferat/Grünflächenamt schlägt vor, analog zu den bereits bestehenden Bürger- bzw. Nachbarschaftsgärten ein Pachtvertrag mit dem Trägerverein abzuschließen, in dem alle Auflagen und Hinweise der Dienststellen aufgenommen werden. Der Pachtvertrag wird vom Liegenschaftsamt in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt erstellt.

 

Pächter wäre der Trägerverein:

Verein Zukunftsräume Fürth e.V.

vertreten durch Melanie Diller (Vorstand) und Florian Friedrich (Vorstand)

Marktplatz 4, 90762 Fürth

 

Analog zu den bisherigen Pachtverträgen vergleichbarer Objekte soll kein Pachtzins erhoben werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan mit Projektskizze

Projektbeschreibung