Der
Stadtrat nimmt vom Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.02.2024
(Kommunale Haushaltswirtschaft: Haushaltssatzung 2024 der Stadt Fürth –
KommHV-Kameralistik – einschließlich des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung
Fürth“ (StEF) und des Sondervermögens „Gebäudewirtschaft“) Kenntnis.
Er
beschließt, der unter Ziffer I/3 des o.g. Schreibens enthaltenen
aufschiebenden Bedingung sowie der unter Ziffer II/3 des o.g. Schreibens
enthaltenen Empfehlung beizutreten. Die Empfehlung soll allerdings leicht modifiziert
umgesetzt werden.
Am 23.02.2024 erhielt die Stadt Fürth das Genehmigungsschreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.02.2024 (siehe Anlage). Aufgrund der dramatischen Haushaltslage steht die Haushaltsgenehmigung zum einen unter einer aufschiebenden Bedingung. Zum anderen ist die Haushaltsgenehmigung mit einer Empfehlung verbunden.
Im Einzelnen:
Die Regierung bemängelt, dass die Stadt über keine freie Finanzspanne verfügt, mit der sie das „extrem hohe“ Investitionsvolumen finanzieren kann. Zudem wird kritisch gesehen, dass der bis 2027 benötigte Finanzbedarf trotz Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage nicht gedeckt werden kann, sondern vielmehr der mittelfristige Finanzplan 2025 bis 2027 in Einnahmen und Ausgaben nicht ausgeglichen wird.
Daher steht die Genehmigung des Haushalts unter der aufschiebenden Bedingung (siehe Gliederungspunkt I/3), dass die Mittelfristige Finanzplanung (MFP) im Betrachtungszeitraum 2025 bis 2027 auszugleichen ist und zudem die Mindestrücklage nicht unterschritten wird. Diese Einsparung muss zudem durch den Stadtrat bestätigt werden.
Konkret bedeutet dies, im Rahmen der bereits angestoßenen Haushaltskonsolidierung eine Deckungslücke von mindestens 55 Mio. € zu decken. Dies soll sowohl durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt als auch durch Streichungen von Investitionen erreicht werden. Vorgesehen ist die Vorlage samt Beschlussfassung der geplanten Maßnahmen durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 15.05.2024, so dass der Haushalt 2024 dann Mitte/Ende Mai veröffentlich werden und damit in Kraft treten kann. Bis zur Veröffentlichung besteht somit eine haushaltslose Zeit.
Des Weiteren wird von der Regierung folgende Empfehlung ausgesprochen (siehe Gliederungspunkt II/3):
„Für den Fall, dass sich im Laufe des Haushaltsjahres überplanmäßige
Einnahmen ergeben sollten, wird empfohlen, diese in die allgemeine Rücklage zur
Erhöhung der Ersatzdeckungsmittel zu überführen. Damit kann die Stadt Fürth ihre dauernde Leistungsfähigkeit
verbessern.“
Die Finanzverwaltung teilt das Ansinnen der Regierung dahingehend, dass überplanmäßig zur Verfügung stehende Mittel für den Abbau von Verbindlichkeiten verwendet werden sollen. Das Entscheidende hier ist h.E. allerdings die Verfügbarkeit dieser überplanmäßigen Mittel, so dass vorgeschlagen wird, nicht ausschließlich die überplanmäßigen Einnahmen zu betrachten. Vielmehr sollten der Saldo der überplanmäßigen Einnahmen und der überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben betrachtet werden und dieser der allgemeinen Rücklage zum Abbau der Verbindlichkeiten zugeführt werden. So wurde bereits in den letzten Jahren verfahren.
Es wird daher vorgeschlagen, die Empfehlung der Regierung wie folgt anzupassen (Anpassung kursiv und fett hinterlegt):
Für den Fall, dass sich im Laufe des Haushaltsjahres ein Überschuss der überplanmäßigen
Einnahmen über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben ergeben sollte, wird
empfohlen, diesen Saldo in die
allgemeine Rücklage zur Erhöhung der Ersatzdeckungsmittel zu überführen. Damit kann die Stadt Fürth ihre dauernde
Leistungsfähigkeit verbessern.
Hinweis:
Um Ressourcen zu schonen wird den Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtratsmitgliedern wie im Vorjahr kein Ausdruck der Haushaltsbände mehr übermittelt werden.
Der Haushaltsplan 2024 der Stadt Fürth (Band 1-3) wird nach Erfüllung o.g. Bedingung und der damit einhergehenden Genehmigung auf der Homepage der Stadt Fürth veröffentlicht werden, siehe http://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen.aspx
Zudem wird der interaktive Haushalt entsprechend aktualisiert werden (siehe https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/Finanzen/interaktiver-haushalt-online.aspx ).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 20.02.2024 (eingegangen am 23.02.2024)