Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 18.03.2024 werden beschlossen.
1. Weidenstraße
„Die Grundstücke Fl.Nrn. 505/323, 505/324 und 505/325 Gem. Stadeln werden als Ortsstraße gewidmet (Weidenstraße).“
(Eigene Feststellung. Die Fl.Nrn. sind im
Bestandsverzeichnis nicht erfasst, d.h. Widmung ist nachzuholen.)
2. Flutbrücke
„Als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ wird die restliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1239/10 Gem. Fürth gewidmet (betrifft den Wegabschnitt ab der Weggabelung hinauf zur Flutbrücke).“
(Eigene Feststellung. Die Widmung des längst gebauten Wegabschnittes steht noch aus.)
3. Bäumenstraße
„Das bereits
als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1468/104 Gem. Fürth
erhält die Widmungsbeschränkung
„Gehweg, Radfahrer frei “ (Weg zwischen den Anwesen Königstr. 106/110 zur
Bäumenstraße).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des
Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche
muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung
erhalten.)
4. Junkersstraße
„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 706/80 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 718/3 und 706/48 Gem. Unterfarrnbach erhalten die Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ (betrifft den Weg einschließlich der Treppenanlage von der Junkersstraße zur Mühltalstraße).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
5. Lupinenweg
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 733/10 Gem. Burgfarrnbach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg entlang der Anwesen Hintere Str. 81-89 zur Kehre des Lupinenweges).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des
Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche
muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung
erhalten.)
6. Scherzerplatz
„Es ist beabsichtigt
eine Teilfläche des als Ortsstraße gewidmeten Grundstückes Fl.Nr. 755/6 Gem.
Fürth (Scherzerplatz, Fläche mit ca. 46 m²) einzuziehen.“
(Die Fläche kann für eine benötigte Trafostation verkauft werden.)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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6 Lagepläne