Der Kirchweih-Ausschuss hat vor der Sitzung bei einem Ortstermin die Konrad-Adenauer-Anlage bezüglich der Nutzung während des Weihnachtsmarktes durch die Weihnachtspyramide sowie des neuen Lichterkonzeptes begutachtet: Es wurde festgestellt, dass die Anlage nicht über Gebühr in Anspruch genommen wurde (keine dauerhaften bzw. irreparablen Schäden) und dass einer dauerhaften Umsetzung des Märktekonzeptes (wie im StR am 26.04.2023 beschlossen) nichts entgegensteht.
Mit StR-Beschluss vom 26.04.2023 erfolgte der Beschluss hinsichtlich einer dauerhaften Situierung des Weihnachts-/Mittelaltermarktes auf der Freiheit sowie der Teilnutzung der Konrad-Adenauer-Anlage (KAA) durch die Weihnachtspyramide sowie des neue Lichterkonzeptes.
Ferner wurde seinerzeit vereinbart, den Zustand der KAA nach der erstmaligen Nutzung festzustellen, ggf. auch durch einen Ortstermin des Kirchweih-Ausschusses; dieser Ortstermin fand vor der Sitzung am 18.03.2024 um 14.30 Uhr statt.
Als Ergebnis wird festgehalten, dass durch die Nutzung keine großen bzw. irreparablen Schäden entstanden sind, welche einer künftigen Weiternutzung im Wege stehen.
Weiteres ist deshalb nicht veranlasst.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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