Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Anfrage.
Schwarz abgebildet ist der Antrag von Bündnis 90
/Die Grünen und blau markiert
die Antworten und Anmerkungen von Rf. II/Käm.
1. Welche Sparvorgaben wurden
seit den Haushaltsberatungen an die einzelnen Referate und Ämter
übermittelt? Auf welcher
Grundlage geschah dies?
à Der Oberbürgermeister hat schon
vor Bekanntwerden der schärfer als gedacht formulierten Haushaltsgenehmigung
wegen des strukturellen Defizits die Losung ausgegeben, dass ein 10 Mio. €
Haushaltskonsolidierungspaket im Verwaltungshaushalt auf den Weg gebracht
werden soll. Also eine Haushaltskonsolidierung natürlich unter Einbeziehung von
Haushaltssprechern der Fraktionen, deren Meldung bereits im Dezember 2023
erbeten wurde. Die Höhe der Summe ist Ausfluss des strukturellen Defizits, d.h.
zum Erreichen der Pflichtzuführung und freien Finanzspanne nötig. Die Kämmerei
hat keine Einsparvorgaben gemacht, sondern auf Wunsch der Referentenrunde einen
Schlüssel konzipiert, wieviel, wenn es nach einer pauschalen Aufteilung ginge,
die Referate einsparen müssten. Der Schlüssel besteht zu je 1/3 aus
Personalkosten, Sachkosten und Zuschussbedarf der Budgets. Es erging sodann
Aufforderung an die Referate in der auf sie entfallenden Höhe Vorschläge zur
Konsolidierung zu unterbreiten. Es bestand hier völlige Freiheit, ob mögliche
Einsparungen oder mögliche Einnahmeerhöhungen oder sonstiges Kreatives
angegeben wurden.
Um die bei den
Haushaltsberatungen beschlossene Deckungslücke von 55 Mio. € im
Finanzplanungszeitraum zu schließen, ist es nötig, auch im Vermögenshaushalt zu
streichen und zu schieben. Hierzu erging in Abstimmung mit der Referentenrunde
ebenfalls eine Bitte an die Ämter bis Ende März der Kämmerei Einsparvorschläge
zu übermitteln.
2. Welche weiteren Konzepte –
außer Einsparungen – werden verfolgt, um die aktuellen Herausforderungen zu
bewältigen?
à Dem Vorwurf, dass „nur gespart“
wird, widersprechen wir entschieden. Die Konsolidierung ist nötig, um
kurzfristig eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten und mittel- bis langfristig
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth wieder zu erreichen. Alle
Referate verfolgen mannigfaltige Konzepte, um den aktuellen Herausforderungen
zu begegnen. Eine Auflistung würde den Rahmen sprengen. Sofern konkretisiert
wird, was unter „aktuellen Herausforderungen“ gemeint ist, können gerne noch
weitere Informationen nachgereicht werden. Um nur eine zentrale Herausforderung
zu nennen: Klimakrise – hier beschäftigen sich viele Referate, Ämter und
Stellen stadtintern mit dem Thema und es wurden in den letzten Jahren der
Politik viele Vorschläge unterbreitet, viele Verbesserungen erzielt und es
bestehen zig weitere Handlungsfelder samt konkreter, bereits geplanter
Maßnahmen (inkl. gesicherter Finanzierung). Die Liste ließe sich mit den
Konzepten zum/zur Kindertagesstättenausbau, Digitalisierung, Kultur,
Bebauungsplanoffensive und Gewerbeansiedlung beliebig fortsetzen, um nur ein
Beispiel aus jedem Referat zu nennen.
Wenn mit der
Frage Konzepte zur Haushaltskonsolidierung gemeint sind: Es wurden auch
Vorschläge übergeordneter Art erwünscht, z.B. Prüfung der Umstellung von
Papierzeitschriften/-kommentaren auf digital u.v.m. Hierzu gehört auch, alles
daran zu setzen, weiter Stabilisierungshilfen zu erhalten. Auch Aufgabenkritik,
d.h. nice-to-have-Ausgaben streichen oder Standards verändern, sind solche
Möglichkeiten. Schlussendlich führt aber alles dazu, die Deckungslücke zu
schließen und möglichst Spielräume für die Zukunft zu schaffen. Es gibt eben
nur zwei Varianten eine Deckungslücke zu schließen: Einnahmeerhöhungen oder
Ausgabenkürzungen. Da die Kommunen auf der Seite der Einnahmeerhöhung
eingeschränkt sind durch gesetzliche Vorgaben und um die Bürgerschaft nicht
übermäßig zu belasten, bedarf es auch Kosteneinsparungen.
3. Wann und in welchem
Stadium werden der Politik (in Form des Stadtrats) die Unterlagen vorgelegt,
die als belastbare Basis für
Diskussionen ein Abwägen von Handlungsoptionen ermöglichen?
à Die Unterlagen sollen versucht
werden bis 18.4. den Fraktionen zuzuleiten, damit sie am 24.4. vor dem Finanz-
und Verwaltungsausschuss mit den Fraktionsvorsitzenden (= benannte
Haushaltssprecher) besprochen werden können. Am 16.4. findet eine
Sonder-Referentensitzung statt, in der die Verwaltungsspitze gemeinsam die
Vorschläge diskutiert. Das Diskussionsergebnis soll möglichst bis spätestens
18.4. den Fraktionen zugehen. Derzeit befasst sich Käm mit den
Konsolidierungsvorschlägen, fragt nach, eliminiert Doppelmeldungen etc.
B e g r ü n d u n g :
Aus vielen Referaten ist zu
hören, dass die Kämmerei für das laufende Haushaltsjahr weit reichende
Sparvorgaben gemacht hat. s.oben nicht die
Kämmerei! Teilweise entstehen diese Vorgaben als Reaktion auf
Forderungen der Bayerischen Landesregierung. Diese
Vorgaben resultieren aus dem Gesetz (GO und KommHV), wonach man mindestens die
Pflichtzuführung erreichen muss, um
die laufenden Ausgaben zu decken, sowie eine freie Finanzspanne erzielen soll, um nicht alle Investitionen
alleine aus Kreditmitteln finanzieren zu müssen. Erschwerend kam nun die Verpflichtung
durch die Regierung hinzu, die Deckungslücke inkl. der Mindestrücklage im
Finanzplanungszeitraum schließen zu müssen, bevor der Haushalt in Kraft treten
kann. Dies kann dem Bescheid der
Rechtsaufsicht entnommen werden.
Bis zum Beschluss der konkreten
Maßnahmen sind die Haushaltsmittel eingefroren.
à Dies resultiert aus der
haushaltslosen Zeit: solange der Haushalt nicht genehmigt ist, dürfen nur
unabweisbare Ausgaben erfolgen, deren Aufschiebung nicht ohne (finanziellen)
Schaden für die Stadt geht. Die Haushaltsgenehmigung
wurde mit der aufschiebenden Bedingung versehen, dass der Haushalt überarbeitet
wird, dass die Deckungslücke geschlossen wird und die Mindestrücklage
eingehalten wird. Bis diese Bedingung erfüllt ist, bestehen die Beschränkungen der
haushaltslosen Zeit. Die Rechtsaufsicht hat auch explizit darauf hingewiesen,
dass die Stadt Fürth „ihren Haushalt weiterhin und umfassend zu konsolidieren“
hat. Im Übrigen gilt in der haushaltslosen Zeit (auch
vorläufige Haushaltsführung genannt) der alte Stellenplan weiter, d.h. solange
die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht ist, dürfen keine neuen Stellen
besetzt werden oder Beförderung erfolgen.
Die Sparmaßnahmen basieren
aktuell jedoch nicht auf politischen Entscheidungen. Die
Einfrierung der Haushaltsmittel ist eine automatisch in Kraft tretende
gesetzliche Vorgabe aufgrund der durch die
Rechtsaufsicht ausgesprochenen aufschiebenden Bedingung, s.o. Es ist wichtig, dass der Stadtrat in die
Entscheidungsfindung einbezogen wird und nicht fertige Sparpakete geschnürt
werden, über
die dann nur noch im Ganzen
abgestimmt werden kann. Das wird der Pflicht zur politischen Diskussion und
Gewichtung nicht gerecht. Der Stadtrat muss
selbstverständlich das Paket der Verwaltung diskutieren und abwägen und muss
darüber hinaus weitere Haushaltskonsolidierungsvorschläge unterbreiten und
beschließen, damit 55 Mio. € gedeckt werden können.
In der Vergangenheit wurde
auf Einsparungen gedrängt mit dem Argument, dass man in besseren Zeiten sparen
müsse, um für schlechtere Zeiten gewappnet zu sein. Hätten
wir das nicht gemacht, wären wir schon vor drei Jahren in diese Situation
gekommen. Dies zeigt sich daran, dass die Mittelfristige Finanzplanung jedes
Jahr von steigenden Steuereinnahmen ausgeht, es also tatsächlich ein
strukturelles Ausgabenproblem gibt. Statt Einsparungen könnte man eher von einer ökonomisch
sinnvollen, der Haushaltslage und vor allem der finanziellen Leistungsfähigkeit
der Stadt Fürth entsprechenden Vorgehensweise sprechen! Zur Erinnerung: seit vielen Jahren attestiert uns die
Regierung von Mittelfranken eine sog. „Haushaltsnotlage“ . Zudem haben wir seit
2013 55,4 Mio. € (!) Stabilisierungshilfe erzielen
können, was nur möglich gewesen ist durch sehr viel Arbeit der Kämmerei und
einer maßvollen, vorausschauenden Finanzplanung sowie einem angemessenen
Vollzug.
Doch aktuell, in einer
Situation, die viele als Krise einschätzen, scheint das Mittel der Wahl immer
noch „Sparen“ zu sein. Damit ist es nicht getan. Es
war von Konsolidierungsmaßnahmen die Rede und nicht von Sparen. Konsolidierung
ist ein Element von vielen, um den aktuellen Herausforderungen begegnen zu
können. Denn das Konzept „Sparen“ funktioniert auch nur bis zu einem
gewissen Punkt, an dem es dann an die Substanz geht. Beispiele wie die Turnhalle
in Stadeln zeigen, dass man städtische Infrastruktur auch kaputtsparen kann –
was am Ende noch teurer kommt. Investitionen etwa in den Gebäudeerhalt
verhindern große Schäden, die später komplette Neubauten nötig machen. Das stimmt nicht. Es wurden stets erhebliche Mittel für
den Bauunterhalt bereitgestellt. Dies zeigt sich daran, dass die GWF die Mittel
der letzten Jahre nie ganz verbraucht hat. Es lag in den letzten Jahren nicht
an den finanziellen Mitteln, sondern am Personal und an den Bauunternehmen. Im
Übrigen: Für Bauunterhalt gibt es im Gegensatz zur Generalsanierung oder Neubau
keine Fördermittel. Hier ist der Blick über
den Tellerrand des jeweiligen Haushaltsjahrs gefragt. Genau: man muss gut abwägen, was über mehrere Jahrzehnte
gesehen den Haushalt weniger belastet.
Sparen ist nicht die Lösung
für alle Probleme, sondern verursacht beispielsweise im Personalbereich neue.
Dann nämlich, wenn wegen strenger Stellendeckel Stellen nicht nachbesetzt
werden (Stellendeckel verhindern nicht die
Nachbesetzung von Stellen), keine Kolleg*innen zur Entlastung der
vorhandenen, überlasteten Mitarbeitenden eingestellt werden und diese
letztendlich krank werden oder frustriert selbst kündigen – was das Problem
weiter verschärft. Es ist richtig, darauf zu
achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aufgrund von Überlastung
krank werden (wobei hier oft auch strukturelle und prozessuale Probleme
bestehen und nicht immer zu wenig Personal). Tatsache ist aber auch, dass die
Situation bei der Stadt Fürth großzügiger gehandhabt wird als bei anderen
kreisfreien Städten: Wir haben (von allen abgefragten Kommunen, die Rückmeldung
gaben) die höchsten Zahlen an überplanmäßigen Kräften absolut (und relativ
sowieso). Dabei ist die Zahl der unbesetzten Stellen bei allen kreisfreien
Städten etwa gleich hoch, nämlich zwischen 9% und 10 % (außer N: 12%); sie
haben aber keine oder nur wenige überplanmäßige Kräfte.
Finanzpolitik in Krisenzeiten erfordert kluge und wohl durchdachte Entscheidungen,
die aber nur dann gefällt werden können, wenn der Stadtrat als zuständiges und
demokratisch gewähltes Gremium umfassend informiert ist und sich jede einzelne
Stadträtin und jeder einzelne Stadtrat intensiv mit den Vorschlägen der
Verwaltung und deren Alternativen auseinandersetzen kann. Rf. II bittet den Stadtrat genau darum und arbeitet gerade zusammen mit der gesamten Verwaltung
der Stadt Fürth an den Vorschlägen an den Stadtrat.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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