Betreff
Eingabe gemäß Art. 56 (3) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern zur Online-Beteiligung bei Sparmaßnahmen und Einnahmequellen
Vorlage
Käm/1056/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Bürgereingabe vom 10.03.2024 Kenntnis. Er empfiehlt dem Stadtrat, die Eingabe zurückzuweisen und abzulehnen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von der Bürgereingabe vom 10.03.2024 Kenntnis. Die Eingabe wird zurück-gewiesen und abgelehnt. 


In der beigefügten Bürgereingabe vom 10.03.2024 wird gefordert, dass die Verwaltung zur Entlastung des kommunalen Haushalts Möglichkeiten der Online-Beteiligung der in Fürth lebenden Menschen zu Sparmaßnahmen und Optionen der Erhöhung von Einnahmequellen prüft. Dies wird damit begründet, dass der Stadtrat zu der genannten Thematik nicht nur Vorschläge der Verwaltung prüfen sollte, sondern auch „Wünsche, Anforderungen, Anregungen bzw. Alternativen der Fürther Bevölkerung einbeziehen“ sollte.

 

Bekanntlich ist die Verwaltung gegenwärtig dabei ein umfassendes Sparpaket zusammenzustellen, was sowohl den Verwaltungs- als auch den Vermögenshaushalt betrifft. Dieses Sparpaket hat kurzfristig das Ziel, in 2024 zeitnah die Haushaltsgenehmigung zu erhalten. Mittel- und langfristig sollen die Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth stärken. Geplant ist, dieses Sparpaket dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 15.05.2024 zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Vorfeld sind umfangreiche Abstimmungen zwischen Verwaltung und Politik vorgesehen. Die Zeitschiene ist abgestimmt, klar kommuniziert und aufgrund der aktuell haushaltslosen Zeit eng getaktet.

 

Ein Einbezug in der oben genannten Weise würde den Prozess erheblich verlängern mit der Folge, dass eine Haushaltsgenehmigung wesentlich später erreicht und die haushaltslose Zeit mit all ihren negativen Folgen (u.a. keine Ausschreibung von neuen Stellen; Investitionen begrenzt auf Unabweisbarkeit) erheblich verlängert wird. Dies sollte h.E. unbedingt vermieden werden.

 

Auch bringt der dargestellt Einbezug der Fürther Bevölkerung einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich für den im Finanzbereich gegenwärtig keine Personalkapazitäten vorhanden sind.

 

Gleichwohl wird die Anregung des Eingabeführers aufgenommen und in die Überlegungen bei zukünftigen Sparpaketen miteinbezogen werden. Für die aktuelle Sparrunde ist dies aus den genannten Gründen allerdings unmöglich.

 

Die Bürgereingabe ist deshalb abzulehnen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1/ Bürgereingabe vom 10.03.2024 „Online Beteiligung zu Sparmaßnahmen und Einnahmequellen“