Die Ausführungen des Baureferats werden zur Kenntnis
genommen.
Den Standorten kann bis auf den in der Lobitzstraße
grundsätzlich zugestimmt werden. Je nach Mitteilung der genaueren Zeitangaben
und in Abhängigkeit der positiven, internen Prüfung der Verwaltung können auch
die Standorte Blumenstraße, Marienstraße und Südstadt (Sonnenhof) in Aussicht
gestellt werden. Gleiches trifft auf den möglichen Ersatzstandort für die
Lobitzstraße zu.
Die Standzeit kann wie im Jahr 2023 unter Maßgabe einer angemessenen Bürgerbeteiligung mit positivem Votum und der positiven Rückmeldungen der Fachämter auf max. bis zu sechs Wochen am jeweiligen Standort ausgedehnt werden.
Referenzvorlage: Rf. V/1583/2024
Mit Bezug auf die Beschlussfassung zur Fortführung der „Initiative Wanderbaumallee“ im BWA am 07.02.2024 wurden nun die einzelnen Standorte von der Initiative zur Genehmigung der Sondernutzung im TfA vorgelegt.
Diese stellen sich wie folgt dar, nebst Zeiträumen der Aufstellung:
1.
18.04.2024:
in die Südstadt (Kornstraße)
2.
16.05.2024:
in die Innenstadt (Blumenstraße 33)
3.
evtl.
30.06.2024: Innenstadt (Marienstraße zwischen Schwabacher und Ottostraße)
->
noch in Abstimmung mit dem Eröffnungsfest der Freiluftgalerie
4.
08.08.2024:
Südstadt (beim Sonnenhof)
5.
19.09.2024:
Oststadt (Lobitzstraße)
Seitens SVA erging hierzu
folgende Stellungnahme (Anmerkung: Firmenangaben wurden weggelassen):
„Für die Kornstraße sind uns
derzeit keine Maßnahmen bekannt. Somit spricht unter Einhalt der bereits
bekannten Auflagen nichts gegen die Wanderbaumallee.
Auflagen:
An jeder Ecke ist eine rot -
weiße retroreflektierende Folie anzubringen.
Eine Aufstellung im Gehweg ist
nur möglich, wenn eine Restbreite von min. 1,30 m (in Fußgängerzonen ist eine
größere Restbreite erforderlich) gewährleistet werden kann.
Sollten die Module im Bereich
von Parkflächen aufgestellt werden, wo Halteverbote notwendig werden, so ist
eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt der Stadt Fürth
einzuholen. Die Beschilderung ist durch eine Vertragsfirma (z.B. Fa. XXXXX)
aufstellen zu lassen. Nach umgehender Aufstellung der Module könnte die
Halteverbotsbeschilderung entfernt werden. Das Entfernen der Beschilderung
müsste direkt von den Antragstellern bei der Fa. XXXX angezeigt werden.
Eine Aufstellung der
temporären Beschilderung durch Initiatoren der Wanderbaumallee ist nur möglich,
wenn gemäß Teil A Nr. 1.4 Abs. 3 der RSA 21 ein
Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem "Merkblatt über
Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an
Arbeitsstellen an Straßen" (MVAS) für den Verantwortlichen vorgelegt
werden kann!
Für die Blumenstraße,
Marienstraße und Südstadt (Sonnenhof) können wir ohne genaue Zeitangaben keine
näheren Aussagen treffen.
Den Standort in der
Lobitzstraße befürworten wir auf Grund der großen Umbau- und Sanierungsarbeiten
des Helene-Lange-Gymnasiums sowie des Neubaus des Bayernwerks nicht. Wegen den
laufenden Vorhaben ist die Parksituation in dem Wohnquartier bereits sehr
angespannt und sollte nicht weiter strapaziert werden. Wir bitten hierfür einen
Ersatzstandort zu erarbeiten.“
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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keine