Betreff
Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth – Fortschreibung der Strategie
Vorlage
SzA/0317/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt von der Fortschreibung der Strategie der Sozialverwaltung zur Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet zustimmend Kenntnis und befürwortet das geplante Vorgehen im Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat stimmt der Fortschreibung der Strategie der Sozialverwaltung zur Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet und dem geplanten Vorgehen im Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs zu.


Vor annähernd zwölf Monaten legte die Sozialverwaltung dem Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 22.03.23 und dem Fürther Stadtrat am 28.03.24 eine Strategie zur weiteren Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth vor. Wie verschiedentlich angekündigt, haben das Sozialreferat und das Sozialamt ihre Aktivitäten der vergangenen Monate im Rückblick analysiert und legen nun die Fortschreibung der Strategie zur weiteren Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth vor. Aus der Fortschreibung der Strategie geht hervor, wie die bereits im Stadtgebiet aufhältigen Geflüchteten untergebracht werden und wie die Stadtverwaltung im Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs reagieren will.

 

Die Bestandteile der Strategie gliedern sich auf in die verstärkten Aktivitäten betreffend die Bereitstellung einer aussagekräftigen Datenlage und die Zusammenstellung der Standorte aller Unterkünfte im Stadtgebiet sowie die Unterbringung in den in Verantwortung der Stadt Fürth betriebenen Unterkünften „Hostel,“, „Hafenstraße“, „Europaallee“ und „Nürnberger Straße“.

 

1. Geflüchtete im Stadtgebiet Fürth: Datenlage und Unterkünfte

 

Ausgehend von der öffentlichen Debatte um die Kosten, welche die Unterbringung Asylbewerbender in den Kommunen der Bundesrepublik verursachen sowie auf Bitte des Oberbürgermeisters hin, Klarheit über die Unterkunftssituation und die Anzahl der in Fürth aufhältigen Geflüchteten zu erlangen, unternahmen das Sozialreferat und das Sozialamt diverse Anstrengungen mit dem Ziel den Überblick über die Datenlage zu optimieren. Eine Herausforderung bei der Ermittlung dieser Daten war dabei, dass hier verschiedene Behörden (Sozialamt der Stadt Fürth mit dem Sachgebiet Asylbewerberleistung, Ausländerbehörde der Stadt Fürth, Regierung von Mittelfranken) tätig sind. Alle drei Behörden arbeiten auf in Teilen unterschiedlichen Datengrundlagen und sind in verschiedenen Zuständigkeiten verhaftet. So übernehmen sowohl die Regierung von Mittelfranken als auch das Sozialamt der Stadt Fürth (in Absprache mit der Regierung von Mittelfranken) die Aufgabe der Unterbringung Geflüchteter (Geflüchtete aus der Ukraine und Asylbewerbende) und betreiben eigene Unterkünfte bzw. schließen Beherbergungsverträge mit Betreibern ab. Die Ausländerbehörde beschäftigt sich mit ausländer- bzw. asylrechtlichen Fragestellungen. In Absprache mit der Ausländerbehörde und der Regierung von Mittelfranken ist es der Sozialverwaltung gelungen, die Datenlage zu den in Fürth aufhältigen Geflüchteten aus der Ukraine und den Asylbewerbenden/Geduldeten weitgehend vollständig zu ermitteln und nun in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Darüber hinaus wurde ein Überblick über Anzahl und Lage der von der Regierung von Mittelfranken und der Stadt Fürth betriebenen Unterkünfte im Stadtgebiet erstellt, welcher ebenfalls regelmäßig aktualisiert wird.

 

 

2. Geflüchtete im Stadtgebiet Fürth: Unterbringung in den in Verantwortung der Stadt betriebenen Unterkünften

 

Nach der Schließung der Unterkunft „Saturn“ zum 31.03.2023 fanden Verlegungen der dort untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine in die Unterkünfte in der Hafenstraße und in das City-Hostel in der Kurgartenstraße statt, wodurch es zunächst zu einem Rückgang der in städtischen Unterkünften zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten kam. Unter dem Eindruck, dass sich die Zugangssituation jederzeit wieder verschärfen und das ANKER-Zentrum in Zirndorf wieder an seine Belastungsgrenzen gelangen kann, trieb die Stadtverwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Inbetriebnahme bzw. Akquise zweier weiterer Unterkünfte in der Europaallee und in der Nürnberger Straße voran, die zu Beginn des Jahres 2024 zur Verfügung stehen sollten. Maßgebend für den weiteren Ausbau der Unterbringungskapazitäten und die vertraglichen Grundlagen des Betriebs städtischer Einrichtungen sind die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber, welche mit Schreiben vom 20. August 2020 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht wurden (siehe Anlage).

 

Hafenstraße

Die Unterkunft ist seit dem 07.09.22 in Betrieb und durchweg ausschließlich mit Geflüchteten aus der Ukraine belegt.

 

 

Hostel Kurgartenstraße

Der Stadtrat nahm am 26.04.23 Kenntnis vom Abschluss eines an neue Gegebenheiten angepassten Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und dem Betreiber der Unterkunft in der Kurgartenstraße. Nach einer Erweiterung der Unterbringungskapazitäten in weiteren Teilen des Gebäudes kamen zu den zunächst zur Verfügung stehenden Plätzen noch weitere 82 hinzu, wodurch an diesem Standort nun 282 Personen untergebracht werden. Die Sozialverwaltung plant hier weiterhin die Unterbringung sowohl von Geflüchteten aus der Ukraine (im Sinne der Bereitstellung von Plätzen zur Notunterbringung) als auch von Asylbewerbenden anderer Nationen. 

 

Europaallee 

Der Stadtrat nahm am 25.10.23 Kenntnis vom Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und dem Betreiber der Unterkunft in der Europaallee, in der 191 Plätze geschaffen wurden. Die Inbetriebnahme der Unterkunft erfolgt im zweiten Quartal 2024. Sofern in Absprache mit der Regierung möglich, will die Sozialverwaltung an diesem Standort die Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerben aller Nationen ermöglichen.

 

Nürnberger Straße

Der Stadtrat nahm am 20.12.23 Kenntnis vom Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und dem Betreiber der Unterkunft in der Nürnberger Straße, in der 75 Plätze geschaffen wurden. Die Inbetriebnahme der Unterkunft erfolgt im zweiten Quartal 2024. Abhängig vom Zuweisungsgeschehen und sofern in Absprache mit der Regierung möglich, will die Sozialverwaltung diese Unterkunft bevorzugt mit sog. vulnerablen Gruppen, d.h. besonders schutzbedürftigen Personen, belegen.

 

 

Optionen im Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsdarfs

Da die Situation, trotz einer zwischenzeitlichen Entspannung, weiterhin unübersichtlich bleibt, kann es nach Einschätzung der Stadtverwaltung mittelfristig wieder zu einem zunehmenden Unterbringungsbedarf kommen. Es wurden daher Vorkehrungen getroffen, um für diesen Fall mit unterschiedlichen Optionen gerüstet zu sein.

Die Vorgehensweise der städtischen Dienststellen bei einem sehr kurzfristigen Unterbringungsbedarf in einer städtischen Schulturnhalle wird regelmäßig aktualisiert.

Eingehende Angebote zu Gebäuden, in denen Geflüchtete untergebracht werden könnten, werden weiterhin auf ihre Eignung hin geprüft und die Kontakte zu den Eigentümern für den Bedarfsfall vorgehalten.

Eine kurzfristige Erweiterung der Kapazitäten an den Standorten der bestehenden Unterkünfte wird regelmäßig mit den Eigentümern bzw. Betreibern erörtert.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Vorlage SzA-0275-2023 vom 08.03.23

IMS Leitlinien Anschlussunterbringung

Übersicht Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Fürth