Der Beirat für Sozialhilfe,
Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt von der Fortschreibung der Strategie
der Sozialverwaltung zur Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet
zustimmend Kenntnis und befürwortet das geplante Vorgehen im Bedarfsfall eines
wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / der Stadtrat stimmt der Fortschreibung der Strategie der Sozialverwaltung zur Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet und dem geplanten Vorgehen im Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs zu.
Vor
annähernd zwölf Monaten legte die Sozialverwaltung dem Beirat für Sozialhilfe,
Sozial- und Seniorenangelegenheiten am 22.03.23 und dem Fürther Stadtrat am
28.03.24 eine Strategie zur weiteren Unterbringung von Geflüchteten im
Stadtgebiet Fürth vor. Wie verschiedentlich angekündigt, haben das
Sozialreferat und das Sozialamt ihre Aktivitäten der vergangenen Monate im
Rückblick analysiert und legen nun die Fortschreibung der Strategie zur
weiteren Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth vor. Aus der
Fortschreibung der Strategie geht hervor, wie die bereits im Stadtgebiet
aufhältigen Geflüchteten untergebracht werden und wie die Stadtverwaltung im
Bedarfsfall eines wieder zunehmenden Unterbringungsbedarfs reagieren will.
Die
Bestandteile der Strategie gliedern sich auf in die verstärkten Aktivitäten
betreffend die Bereitstellung einer aussagekräftigen Datenlage und die
Zusammenstellung der Standorte aller Unterkünfte im Stadtgebiet sowie die
Unterbringung in den in Verantwortung der Stadt Fürth betriebenen Unterkünften
„Hostel,“, „Hafenstraße“, „Europaallee“ und „Nürnberger Straße“.
1. Geflüchtete im Stadtgebiet Fürth:
Datenlage und Unterkünfte
Ausgehend
von der öffentlichen Debatte um die Kosten, welche die Unterbringung
Asylbewerbender in den Kommunen der Bundesrepublik verursachen sowie auf Bitte
des Oberbürgermeisters hin, Klarheit über die Unterkunftssituation und die
Anzahl der in Fürth aufhältigen Geflüchteten zu erlangen, unternahmen das
Sozialreferat und das Sozialamt diverse Anstrengungen mit dem Ziel den
Überblick über die Datenlage zu optimieren. Eine Herausforderung bei der
Ermittlung dieser Daten war dabei, dass hier verschiedene Behörden (Sozialamt
der Stadt Fürth mit dem Sachgebiet Asylbewerberleistung, Ausländerbehörde der
Stadt Fürth, Regierung von Mittelfranken) tätig sind. Alle drei Behörden
arbeiten auf in Teilen unterschiedlichen Datengrundlagen und sind in
verschiedenen Zuständigkeiten verhaftet. So übernehmen sowohl die Regierung von
Mittelfranken als auch das Sozialamt der Stadt Fürth (in Absprache mit der
Regierung von Mittelfranken) die Aufgabe der Unterbringung Geflüchteter
(Geflüchtete aus der Ukraine und Asylbewerbende) und betreiben eigene
Unterkünfte bzw. schließen Beherbergungsverträge mit Betreibern ab. Die Ausländerbehörde
beschäftigt sich mit ausländer- bzw. asylrechtlichen Fragestellungen. In
Absprache mit der Ausländerbehörde und der Regierung von Mittelfranken ist es
der Sozialverwaltung gelungen, die Datenlage zu den in Fürth aufhältigen
Geflüchteten aus der Ukraine und den Asylbewerbenden/Geduldeten weitgehend
vollständig zu ermitteln und nun in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Darüber hinaus wurde ein Überblick über Anzahl und Lage der von der Regierung
von Mittelfranken und der Stadt Fürth betriebenen Unterkünfte im Stadtgebiet
erstellt, welcher ebenfalls regelmäßig aktualisiert wird.
2. Geflüchtete im Stadtgebiet Fürth:
Unterbringung in den in Verantwortung der Stadt betriebenen Unterkünften
Nach der
Schließung der Unterkunft „Saturn“ zum 31.03.2023 fanden Verlegungen der dort
untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine in die Unterkünfte in der
Hafenstraße und in das City-Hostel in der Kurgartenstraße statt, wodurch es
zunächst zu einem Rückgang der in städtischen Unterkünften zur Verfügung stehenden
Platzkapazitäten kam. Unter dem Eindruck, dass sich die Zugangssituation
jederzeit wieder verschärfen und das ANKER-Zentrum in Zirndorf wieder an seine
Belastungsgrenzen gelangen kann, trieb die Stadtverwaltung in der zweiten
Jahreshälfte 2023 die Inbetriebnahme bzw. Akquise zweier weiterer Unterkünfte
in der Europaallee und in der Nürnberger Straße voran, die zu Beginn des Jahres
2024 zur Verfügung stehen sollten. Maßgebend für den weiteren Ausbau der
Unterbringungskapazitäten und die vertraglichen Grundlagen des Betriebs
städtischer Einrichtungen sind die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von
Gemeinschaftsunterkünften und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für
Asylbewerber, welche mit Schreiben vom 20. August 2020 durch das Bayerische Staatsministerium
des Innern, für Sport und Integration veröffentlicht wurden (siehe Anlage).
Hafenstraße
Die
Unterkunft ist seit dem 07.09.22 in Betrieb und durchweg ausschließlich mit
Geflüchteten aus der Ukraine belegt.
Hostel Kurgartenstraße
Der Stadtrat nahm am 26.04.23
Kenntnis vom Abschluss eines an neue Gegebenheiten angepassten
Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und dem Betreiber der
Unterkunft in der Kurgartenstraße. Nach einer Erweiterung der
Unterbringungskapazitäten in weiteren Teilen des Gebäudes kamen zu den zunächst
zur Verfügung stehenden Plätzen noch weitere 82 hinzu, wodurch an diesem
Standort nun 282 Personen untergebracht werden. Die Sozialverwaltung plant hier
weiterhin die Unterbringung sowohl von Geflüchteten aus der Ukraine (im Sinne
der Bereitstellung von Plätzen zur Notunterbringung) als auch von
Asylbewerbenden anderer Nationen.
Europaallee
Der Stadtrat nahm am 25.10.23
Kenntnis vom Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und
dem Betreiber der Unterkunft in der Europaallee, in der 191 Plätze geschaffen
wurden. Die Inbetriebnahme der Unterkunft erfolgt im zweiten Quartal 2024.
Sofern in Absprache mit der Regierung möglich, will die Sozialverwaltung an
diesem Standort die Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerben aller Nationen
ermöglichen.
Nürnberger Straße
Der Stadtrat nahm am 20.12.23
Kenntnis vom Abschluss des Beherbergungsvertrages zwischen der Stadt Fürth und
dem Betreiber der Unterkunft in der Nürnberger Straße, in der 75 Plätze geschaffen
wurden. Die Inbetriebnahme der Unterkunft erfolgt im zweiten Quartal 2024.
Abhängig vom Zuweisungsgeschehen und sofern in Absprache mit der Regierung
möglich, will die Sozialverwaltung diese Unterkunft bevorzugt mit sog.
vulnerablen Gruppen, d.h. besonders schutzbedürftigen Personen, belegen.
Optionen im Bedarfsfall eines wieder
zunehmenden Unterbringungsdarfs
Da die
Situation, trotz einer zwischenzeitlichen Entspannung, weiterhin
unübersichtlich bleibt, kann es nach Einschätzung der Stadtverwaltung
mittelfristig wieder zu einem zunehmenden Unterbringungsbedarf kommen. Es
wurden daher Vorkehrungen getroffen, um für diesen Fall mit unterschiedlichen
Optionen gerüstet zu sein.
Die
Vorgehensweise der städtischen Dienststellen bei einem sehr kurzfristigen
Unterbringungsbedarf in einer städtischen Schulturnhalle wird regelmäßig
aktualisiert.
Eingehende
Angebote zu Gebäuden, in denen Geflüchtete untergebracht werden könnten, werden
weiterhin auf ihre Eignung hin geprüft und die Kontakte zu den Eigentümern für
den Bedarfsfall vorgehalten.
Eine
kurzfristige Erweiterung der Kapazitäten an den Standorten der bestehenden
Unterkünfte wird regelmäßig mit den Eigentümern bzw. Betreibern erörtert.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Vorlage SzA-0275-2023 vom 08.03.23
IMS Leitlinien Anschlussunterbringung
Übersicht Flüchtlingsunterkünfte im Stadtgebiet Fürth