Betreff
Datenschutzkonzept Jugendarbeit
Vorlage
JgA/0680/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten befürwortet das vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für das Handlungsfeld der Offenen Kinder und Jugendarbeit vorgelegte Datenschutzkonzept.

 


Digitalisierung bedeutet Akkumulation und die Verknüpfung von personenbezogenen (vertraulichen) Daten und Informationen. Die Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien ist sich dessen, insbesondere im Bereich der digitalen Kommunikation mit der Zielgruppe, bewusst und begegnet der Thematik wachsam und mit erhöhter Sensibilität.

Gleichzeitig hat die Offene Kinder und Jugendarbeit als außerschulischer Bildungsträger die Verantwortung jungen Menschen auf die digitalen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten und sie zu befähigen die Gesellschaft als aktive Nutzende möglichst souverän, kritische, verantwortungsbewusst und aktiv mit gestalten zu können. Unsere Stärke ist es flexibel und schnell neue Entwicklungen aufgreifen und lebensweltnah thematisieren zu können. Nach technischem Wissen sind vor allem ethische Reflexion, soziale und Problemlösungskompetenzen von zentraler Bedeutung.

Um bezogen auf den Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit datenschutzkonforme Strukturen schnell, effizient umsetzen zu können wird für die pädagogische Praxis ein Datenschutzkonzept benötigt. Ziel dessen ist es die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und Arbeitsmaterialien und Regeln an die Hand zu geben, die zu den besonderen Anforderungen im Arbeitsbereich der Abteilung Jugendarbeit passen. So soll den Fachkräften Sicherheit bei der Datenverarbeitung in sich stetig wiederkehrenden Situationen verliehen werden. Bezüglich digitaler Kommunikation wurden von der Abteilung Jugendarbeit Leitsätze erarbeitet und ein Kriterienkatalog für DSGVO konforme Speichermedien kommuniziert. Die Aufbewahrung personenbezogener Daten erfolgt, gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung dieser Daten wird regelmäßig geprüft.

Die Umsetzung des Datenschutzkonzeptes wird per inneramtlicher Dienstanweisung geregelt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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