Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 08.04.2024 werden beschlossen.
1. Am Stübleacker
„Als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1620/3 Gem. Fürth gewidmet (Am Stübleacker, betrifft den Wegabschnitt von der Weggabelung ab westlich zum Kanal).“
(Eigene Feststellung. Die Widmung des Wegabschnittes entsprechend der Verkehrsbedeutung steht noch aus).
2. Kapellenstraße
„Als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Gehweg, Radfahrer frei“ werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 900/1 und 1468/309 Gem. Fürth gewidmet (Weg von der Kapellenstraße entlang HsNrn. 45 und 47 zum Wiesengrund).“
(Eigene Feststellung. Die Widmung der Wegverbindung entsprechend der Verkehrsbedeutung steht noch aus).
3. Am Stübleacker
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1620/3 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Am Stübleacker, betrifft den Wegabschnitt von der Weggabelung zur Wendekehre).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
4. Am Stübleacker,
Treppenanlage zur Schwabacher Straße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Treppenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1620/2 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Fußgängerverkehr“ (Treppenanlage von der Schwabacher Straße zu „Am Stübleacker“).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als
beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung
entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
5. Kaiserplatz
„Die beiden bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Wegflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1065/2 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Kaiserplatz, betrifft den Weg entlang Hs.Nrn. 6-8 und den Weg diagonal durch die Grünanlage).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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5 Lagepläne