Der Neustrukturierung des TfA gemäß des Organigramms Neugliederung (Anlage 2) wird zugestimmt.

Die Änderungen werden zum 01.07.2024 wirksam.


Das TfA beantragt nach einer amtsinternen Aufgaben- und Organisationskritik mit Verfügung vom 28.06.2023 eine Neustrukturierung (siehe Anlage Vfg. TfA).
Ziel ist es, mit Hilfe der Neuausrichtung auf
die wesentlich und nachhaltig veränderten Rahmenbedingungen (begrenzte Flächenverfügbarkeit, Verkehrswende und Klimawandel) und die damit einhergehenden zunehmend komplexen Anforderungen angemessen reagieren zu können.

 

Mit einer Neuorganisation wird eine zeitgemäße, nachhaltige und zukunftsfähige, effektive Struktur geschaffen, die wegen

 

-       steigender Nutzungsansprüche und -konflikte infolge der Umsetzung der Verkehrswende (ÖPNV und Radinfrastruktur),

-       der Erhöhung der Maßnahmendichte aufgrund eines zunehmenden schlechter werdenden baulichen Unterhaltungszustands der Straßen und Brücken mit hohen, extremen Belastungen für die Straßenbeläge infolge klimatischer Änderungen sowie

-       veralteter Lichtsignalanlagen

 

zwingend erforderlich wird.

Mit den Änderungen sollen wesentliche Verbesserungen von Prozess- und Verfahrensabläufen, sowie eine transparente Aufgabenbündelung und -straffung erreicht werden.

 

Das TfA beantragt eine schrittweise Umsetzung (ohne externe Begleitung) wie folgt:

-       Schritt 1: Umstrukturierung der bestehenden Aufgabenverteilung und Änderung der aktuellen Aufbauorganisation

-       Schritt 2: Überprüfung weiterer Prozesse

-       Schritt 3: Stellenneuschaffungen

 

Die Neustrukturierung ist zwischen Rf. V/TfA und Rf. II/OrgA sowie mit der Personalvertretung abgestimmt.

 

Stellungnahme OrgA:

 

OrgA befürwortet den Antrag des TfA auf Neustrukturierung, damit das Amt für seine vielfältigen und stetig wachsenden Aufgaben unter verschärften Rahmenbedingungen auch zukünftig effektiv aufgestellt ist.

Die aktuelle Struktur stammt aus den Jahren 2009/2010 und ist überholt. Durch eine Änderung der Aufbaustruktur ist es möglich, auch künftig erforderliche Mehrbedarfe (siehe Schritt 3) mit zu berücksichtigen und sinnvoll einzugliedern. Die Änderung der Aufbauorganisation kann zudem zu einer notwenigen Verbesserung von Prozess- und Verfahrensabläufen mit beitragen. Insofern hält OrgA die Neuausrichtung für zukunftsorientiert und zielführend.

 

In einer schrittweisen Umsetzung (ohne externe Begleitung) liegen folgende Vorteile:

Die Akzeptanz eines vom Amt entwickelten Maßnahmenbündels ist beim vorhandenen, hoch motivierten Personalstand i.d.R. höher, als bei einer externen Organisationsuntersuchung. Eine Weiterentwicklung von Bestandsstellen zu Leitungsstellen (SB- zu SGL-Stellen) inkludiert bei einigen Stellen zudem die Möglichkeit einer Personalentwicklung und geht daher auch mit einer gesteigerten Mitarbeitermotivation einher. Diese Weiterentwicklung kommt vorerst ohne neue Stellen aus, so dass zusätzlichen Kosten vermieden werden. Bei der aktuellen Haushaltslage ist dieses Vorgehen unabdingbar.

 

Externe (teure) Organisationsuntersuchungen binden außerdem enorme Ressourcen, weil sie ein sehr hohes und dichtes Arbeitspensum in kurzen Zeiträumen verursachen, welches neben dem Tagesgeschäft nur schwerlich zusätzliche geleistet werden kann. Demgegenüber stellt eine schrittweise Umsetzung für alle Beteiligten einen verantwortungsvollen Umgang mit den bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen dar.

 

Durch eine schrittweise Umsetzung weiterer Prozesse und Abläufe wird darüber hinaus auch gewährleistet, dass Änderungen und Neuerungen vom Personal positiv bewertet werden; im Idealfall erhöht dies sogar die Motivation und verstärkt die Bindung der Beschäftigten (in Zeiten des Fachkräftemangels sehr wichtig) an die Stadt Fürth.

 

Historie, Ist-Zustand und Neustrukturierung der Aufbauorganisation:

Historie

Durch Aufgabenverlagerungen hat das Tiefbauamt seit den 70-er und 90-er Jahren sehr viele Änderungen erfahren (geänderte Geschäftsverteilung bei betroffenen städtischen Dienststellen OA, LA, StEF, BVA, GrfA, Abf, Infra Fürth GmbH und externe z.B. WWA). Zuletzt wurden im Jahr 2009 Aufgaben in die StEF verlagert. Nach Auflösung des Bauverwaltungsamts 2010 wurden wiederum dort wahrgenommene Verwaltungsaufgaben (Straßenbeiträge, Reinigungsgebühren und Erschließungsverträge mit Dritten) unter Mitnahme der Planstellen in das heutige TfA eingegliedert.

Nach der Herauslösung der StEF aus dem TfA hatte die frühere, bis 30.09.2009 tätige Amtsleitung des TfA neben der Leitung des Amtes zusätzlich die Funktion der 2. Werkleitung der StEF inne. Zum 01.10.2009 wurde diese Funktion auf die Stelle 66100 „Betriebsleitung“ der StEF übertragen, die Funktionsbezeichnung lautet seitdem „2. Werkleitung“.

Dies war der damalige Anlass, um mit Stadtratsbeschluss vom 21.10.2009 die Amtsleitung des Tiefbauamtes (ohne StEF-Zuständigkeit) auf die bestehende Stelle 66600 „Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau“ im TfA, zu übertragen. Die auf dieser Stelle bis dahin ebenfalls verortete „stv. Amtsleitung TfA“ wurde auf die Stelle 66400 „Abteilungsleitung Bauhof“ übertragen (wo sie bis heute verankert ist ). Seitdem wird die Leitung des Tiefbauamts in Personalunion mit der Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau wahrgenommen.

 

Ist-Stand der Aufbauorganisation:

Die Aufbauorganisation ist seit der Zusammenlegung von Amtsleitung und Abteilungsleitung unverändert. Die aktuelle Struktur wirkt ungeordnet, wild gewachsen und willkürlich.

Das TfA nimmt aktuell Aufgaben wahr wie:

 

-       die Verkehrssicherheit und den Unterhalt an bestehenden, öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und Gehwegen,

-       Planungsaufgaben für neue Straßen, Rad- und Gehwege und diesbezügliche Änderungen (i.d.R. ab Leistungsphase 3 HOAI, Übernahme nach Zuständigkeit durch SpA),

-       sowie damit zusammenhängende Aufgaben.

Das TfA hat zwei auch räumlich voneinander getrennte Abteilungen, nämlich

Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str im Techn. Rathaus) und „Bauhof“ (TfA/Bh in Atzenhof): 

 

TfA/ Straßen- und Brückenbau

 

TfA/ Bauhof

 
 

 

 

 


Die Abteilung „Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str) hat keine eigenständige Abteilungsleitung, sondern die Abteilungsleitung wird in Personalunion von der Amtsleitung mit wahrgenommen.

 

Die Abteilung „Bauhof“ hat eine Abteilungsleitung, die zugleich auch als stv. Amtsleitung fungiert.

Die Abteilung „Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str) mit rund 30 Stellen ist aktuell in zwei Sachgebiete unterteilt:

 

1.    Das SG „Straßen- und Brückenneubau“ mit einer SGL-Stelle 66610, EGr 13 und den Abschnitten „TfA-Planung, TfA-Bauleitung und TfA-Bautechnik 

2.    sowie das SG „Verwaltung“ mit einer SGL-Stelle 66602 BGr A11.

Im SG „Straßen- und Brückenneubau“ werden insb. (Ingenieur-) technische-Aufgaben an Straßen- und Brückenbauwerken wahrgenommen. Im SG „Verwaltung“ werden Vorgänge in Bezug auf Straßenstatistik, Kataster, Sondernutzungen, Widmungen, Entfernung von nicht zugelassenen Fahrzeugen usw. bearbeitet.

 

Die Abteilung „Bauhof“ (TfA/Bh) soll in seiner derzeit zu grundliegenden Aufgabenstruktur vorerst bestehen bleiben. Evtl. weitergehende Änderungsbedarfe werden daher erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden.

 

Die aktuelle Neustrukturierung der Aufbauorganisation bezieht sich ausschließlich auf die Abteilung TfA/Str. und hat folgende Änderungen zum Ziel:

1.    die Wiedereinführung einer Abteilungsleitung für die Abteilung Straßen- und Brückenbau, .

2.    und die Einrichtung eines weiteren, dritten Sachgebiets unterhalb der Abteilungsleitung, mit einer weiteren, dritten Sachgebietsleitung.

Damit verbunden ist die inhaltliche Änderung / Neuausrichtung der Aufgaben innerhalb der Sachgebiete.

 

Die Neustrukturierung ist im beiliegenden Organigramm zum Umsetzungsstand 01.07.2024 dargestellt.

 

1 Wiedereinführung einer Abteilungsleitung:

Das TfA erhält durch die Wiedereinführung der Stelle Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau neben der Abteilungsleitung TfA/Bauhof (räumlich getrennt) wieder eine zweite Abteilungsleitung.

Die Wiedereinführung der Stelle „Abteilungsleitung“ ermöglicht eine Fokussierung der Führungskraft auf übergeordnete auch strategisch wichtige Aufgabenstellungen (wie z.B. Weiterentwicklung der Strukturen des TfA, Entwicklung und Steuerung der Abläufe, Koordination ämterübergreifender Projekte, Entscheidung in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung), um diese mit einer hohen fachlichen Qualität durchzuführen zu können. Diese Neuausrichtung sorgt nicht nur für eine Steigerung der Qualität der Arbeits- und Abstimmungsprozesse, sondern entlastet zugleich auch die Amtsleitung.

 

Zudem wird durch die Übernahme koordinierender Aufgaben durch die Abteilungsleitung auch eine Straffung der Arbeitsabläufen (z.B. durch verkürzte Bearbeitungszeiten, insb. bei Beteiligung mehrerer Sachgebiete) erwartet.

 

Die geplante Weiterentwicklung des TfA/Str mit der Überprüfung und Optimierung von Prozessen und Abläufen in den einzelnen Sachgebieten und den hiervon betroffenen Stellen (Schritt 2), wird durch die Implementierung der Abteilungsleitungsfunktion zudem erst ermöglicht.

 

Die Etablierung einer Abteilungsleitung führt des Weiteren zu einer stärkeren Strukturierung der Abteilung TfA/Str, weil die Abteilungsleitung die unterstellten Sachgebiete fachlich/strategisch leitet.

Die Abteilungsleitung soll die Amtsleitung fachlich vertreten, sowie als Ansprechpartner für Gremien in Absprache mit der Amtsleitung fungieren, während die stellvertretende Personalverantwortung für disziplinarische Angelegenheiten weiterhin unverändert bei der Abteilungsleitung des Bauhofs (#66400) verbleibt.

Die Wiedereinführung der Abteilungsleitung in TfA/Str wird durch die Weiterentwicklung der Planstelle der bisherigen SGL 66610 (bisher SGL) realisiert und ist somit mit einer Personalentwicklungsmaßnahme verbunden.

 

zu 2 Einrichtung eines dritten Sachgebiets:

Zusätzlich zu den zwei bereits bestehenden Sachgebieten „Straßen- und Brückenneubau“ und „Verwaltung“ wird zukünftig ein drittes Sachgebiet mit eigener SGL eingerichtet.

 

Der neue Aufbau gestaltet sich somit wie folgt:

 

1.    SG Planung

2.    SG Bauausführung

3.    SG Bauverwaltung

 

Die aufgabenbezogene Erweiterung um ein Sachgebiet mit Einrichtung einer dritten SGL und die Neuaufteilung der Aufgaben innerhalb der drei Sachgebiete gehen nach Auffassung von OrgA mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Amtes einher und sind daher zielführend.

 

Die SG‘e Planung und Bauausführung gehen aus der Aufteilung des bestehenden SG „Straßen- und Brückenneubau“ mit Aufgaben wie Planung, Bauleitung und technische Aufgaben für Straßen, Brücken- und Ingenieurbauwerke sowie Lichtsignalanlagen hervor.

 

Dem SG Bauverwaltung wird eine Bestandsstelle aus dem SG Straßen- und Brückenneubau  zugeordnet (#66612). Die Bestandsstellen 66640, 60120 und 60140 erhalten im Zuge der Neustrukturierung ein neues Aufgabenprofil.

 

Durch die Neuausrichtung werden aus den bisherigen provisorischen Lösungen tragfähige Strukturen, die sowohl die Arbeitszufriedenheit, als auch die -motivation der Beschäftigten erhöhen, und damit auch einen positiven Einfluss auf die Abläufe haben werden. Die Wahrnehmung zusätzlicher Führungsverantwortung wird sich darüber hinaus auch positiv auf die Teamstrukturen auswirken und zu einer Optimierung der Arbeitsergebnisse mit beitragen.

 

Die SGL’en delegieren als fachlich und disziplinarisch Vorgesetzte die Aufgabenstellungen innerhalb des Tagesgeschäftes auf die ihnen zugeordneten SB-Stellen. Sie sind darüber hinaus verantwortlich für deren kontinuierliche Personalentwicklung, die in der bisherigen Struktur zu kurz gekommen ist. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung von projektbezogenen Rahmenterminplänen, sollen Fördermöglichkeiten recherchieren und insbesondere Beschlussvorlagen für Gremien erstellen. Außerdem übernehmen sie übergeordnete und hochwertige (Einzelfall-)Sachbearbeitung.

Die Neubewertung der Stellen erfolgt nachgelagert auf dem Verwaltungsweg.

 

Alle Sachgebiete sind nach der Neustrukturierung insofern vergleichbar, als sie ähnlich große Leitungsspannen und Unterstellungsverhältnisse aufweisen werden. Bisher gab es eine große Diskrepanz, weil das SG „Straßen- und Brückenneubau“ wesentlich größer war als das SG „Verwaltung“.

 

Dem Vorschlag des TfA, die Stellen unterhalb der Sachgebietsebene in weitere Gruppen nach Logik der unterschiedlichen Aufgabenbereiche weiter zu unterteilen, kann OrgA nicht folgen, da auf diesen Ebenen keine Leitungsfunktionen mehr ausgeübt werden. Zudem wäre die Leitungsspanne mit teilweise nur 1-2 Stellen viel gering. Dies wurde mit dem TfA geklärt.

 

Perspektivisch hat das TfA einen Personalmehrbedarf angekündigt, der im Zuge künftiger Stellenplanverfahren und in enger Abstimmung mit OrgA konkretisiert werden soll. Die neue Struktur ebnet auch hierfür bereits den Weg.

 

Kosten der Umstrukturierung:

Da im Zuge der Umstrukturierung keine neuen Stellen geschaffen werden, sondern bestehende Stellen weiterentwickelt werden, fallen keine Mehrkosten für die Neustrukturierung an.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Verfügung des TfA vom 28.06.2023

Anlage 2: Organigramm TfA Neugliederung zum 01.07.2024