Der Neustrukturierung des TfA gemäß des Organigramms
Neugliederung (Anlage 2) wird zugestimmt.
Die Änderungen werden zum 01.07.2024 wirksam.
Das
TfA beantragt nach einer amtsinternen Aufgaben- und Organisationskritik mit
Verfügung vom 28.06.2023 eine Neustrukturierung (siehe Anlage Vfg. TfA).
Ziel ist es, mit Hilfe der Neuausrichtung auf die wesentlich
und nachhaltig veränderten Rahmenbedingungen (begrenzte Flächenverfügbarkeit,
Verkehrswende und Klimawandel) und die damit einhergehenden zunehmend
komplexen Anforderungen angemessen reagieren zu können.
Mit
einer Neuorganisation wird eine zeitgemäße, nachhaltige und zukunftsfähige,
effektive Struktur geschaffen, die wegen
- steigender
Nutzungsansprüche und -konflikte infolge der Umsetzung der Verkehrswende (ÖPNV
und Radinfrastruktur),
- der
Erhöhung der Maßnahmendichte aufgrund eines zunehmenden schlechter werdenden
baulichen Unterhaltungszustands der Straßen und Brücken mit hohen, extremen
Belastungen für die Straßenbeläge infolge klimatischer Änderungen sowie
- veralteter
Lichtsignalanlagen
zwingend
erforderlich wird.
Mit
den Änderungen sollen wesentliche Verbesserungen von Prozess- und
Verfahrensabläufen, sowie eine transparente Aufgabenbündelung und -straffung
erreicht werden.
Das
TfA beantragt eine schrittweise Umsetzung (ohne externe Begleitung) wie folgt:
- Schritt
1: Umstrukturierung
der bestehenden Aufgabenverteilung und Änderung der aktuellen
Aufbauorganisation
- Schritt
2: Überprüfung
weiterer Prozesse
- Schritt
3: Stellenneuschaffungen
Die
Neustrukturierung ist zwischen Rf. V/TfA und Rf. II/OrgA sowie mit der
Personalvertretung abgestimmt.
Stellungnahme
OrgA:
OrgA
befürwortet den Antrag des TfA auf Neustrukturierung, damit das Amt für seine
vielfältigen und stetig wachsenden Aufgaben unter verschärften
Rahmenbedingungen auch zukünftig effektiv aufgestellt ist.
Die
aktuelle Struktur stammt aus den Jahren 2009/2010 und ist überholt. Durch eine
Änderung der Aufbaustruktur ist es möglich, auch künftig erforderliche
Mehrbedarfe (siehe Schritt 3) mit zu berücksichtigen und sinnvoll
einzugliedern. Die Änderung der Aufbauorganisation kann zudem zu einer
notwenigen Verbesserung von Prozess- und Verfahrensabläufen mit beitragen.
Insofern
hält OrgA die Neuausrichtung für zukunftsorientiert und zielführend.
In
einer schrittweisen Umsetzung (ohne externe Begleitung) liegen folgende
Vorteile:
Die
Akzeptanz eines vom Amt entwickelten Maßnahmenbündels ist beim vorhandenen,
hoch motivierten Personalstand i.d.R. höher, als bei einer externen
Organisationsuntersuchung. Eine Weiterentwicklung von Bestandsstellen zu
Leitungsstellen (SB- zu SGL-Stellen) inkludiert bei einigen Stellen zudem die
Möglichkeit einer Personalentwicklung und geht daher auch mit einer
gesteigerten Mitarbeitermotivation einher. Diese Weiterentwicklung kommt
vorerst ohne neue Stellen aus, so dass zusätzlichen Kosten vermieden werden.
Bei der aktuellen Haushaltslage ist dieses Vorgehen unabdingbar.
Externe (teure) Organisationsuntersuchungen binden außerdem
enorme Ressourcen, weil sie ein sehr hohes und dichtes Arbeitspensum in kurzen
Zeiträumen verursachen, welches neben dem Tagesgeschäft nur schwerlich
zusätzliche geleistet werden kann. Demgegenüber stellt eine schrittweise
Umsetzung für alle Beteiligten einen verantwortungsvollen Umgang mit den
bestehenden personellen und finanziellen Ressourcen dar.
Durch eine schrittweise Umsetzung weiterer Prozesse und Abläufe wird darüber hinaus auch gewährleistet, dass Änderungen und Neuerungen vom Personal positiv bewertet werden; im Idealfall erhöht dies sogar die Motivation und verstärkt die Bindung der Beschäftigten (in Zeiten des Fachkräftemangels sehr wichtig) an die Stadt Fürth.
Historie,
Ist-Zustand und Neustrukturierung der Aufbauorganisation:
Historie
Durch Aufgabenverlagerungen hat das Tiefbauamt seit den 70-er und 90-er Jahren sehr viele Änderungen erfahren (geänderte Geschäftsverteilung bei betroffenen städtischen Dienststellen OA, LA, StEF, BVA, GrfA, Abf, Infra Fürth GmbH und externe z.B. WWA). Zuletzt wurden im Jahr 2009 Aufgaben in die StEF verlagert. Nach Auflösung des Bauverwaltungsamts 2010 wurden wiederum dort wahrgenommene Verwaltungsaufgaben (Straßenbeiträge, Reinigungsgebühren und Erschließungsverträge mit Dritten) unter Mitnahme der Planstellen in das heutige TfA eingegliedert.
Nach der Herauslösung der StEF aus dem TfA hatte die frühere, bis 30.09.2009 tätige Amtsleitung des TfA neben der Leitung des Amtes zusätzlich die Funktion der 2. Werkleitung der StEF inne. Zum 01.10.2009 wurde diese Funktion auf die Stelle 66100 „Betriebsleitung“ der StEF übertragen, die Funktionsbezeichnung lautet seitdem „2. Werkleitung“.
Dies war der damalige Anlass, um mit Stadtratsbeschluss vom 21.10.2009 die Amtsleitung des Tiefbauamtes (ohne StEF-Zuständigkeit) auf die bestehende Stelle 66600 „Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau“ im TfA, zu übertragen. Die auf dieser Stelle bis dahin ebenfalls verortete „stv. Amtsleitung TfA“ wurde auf die Stelle 66400 „Abteilungsleitung Bauhof“ übertragen (wo sie bis heute verankert ist ). Seitdem wird die Leitung des Tiefbauamts in Personalunion mit der Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau wahrgenommen.
Ist-Stand der Aufbauorganisation:
Die Aufbauorganisation ist seit der Zusammenlegung von Amtsleitung und Abteilungsleitung unverändert. Die aktuelle Struktur wirkt ungeordnet, wild gewachsen und willkürlich.
Das TfA nimmt aktuell Aufgaben wahr wie:
- die Verkehrssicherheit und den Unterhalt an bestehenden, öffentlich gewidmeten Straßen, Rad- und Gehwegen,
- Planungsaufgaben für neue Straßen, Rad- und Gehwege und diesbezügliche Änderungen (i.d.R. ab Leistungsphase 3 HOAI, Übernahme nach Zuständigkeit durch SpA),
- sowie damit zusammenhängende Aufgaben.
Das TfA hat zwei auch räumlich voneinander getrennte Abteilungen, nämlich
„Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str im Techn. Rathaus) und „Bauhof“ (TfA/Bh in Atzenhof):
TfA/ Straßen- und
Brückenbau TfA/ Bauhof
Die Abteilung „Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str) hat keine eigenständige Abteilungsleitung, sondern die Abteilungsleitung wird in Personalunion von der Amtsleitung mit wahrgenommen.
Die Abteilung „Bauhof“ hat eine Abteilungsleitung, die zugleich auch als stv. Amtsleitung fungiert.
Die Abteilung „Straßen- und Brückenbau“ (TfA/Str) mit rund 30 Stellen ist aktuell in zwei Sachgebiete unterteilt:
1. Das SG „Straßen- und Brückenneubau“ mit einer SGL-Stelle 66610, EGr 13 und den Abschnitten „TfA-Planung, TfA-Bauleitung und TfA-Bautechnik
2. sowie das SG „Verwaltung“ mit einer SGL-Stelle 66602 BGr A11.
Im SG „Straßen- und Brückenneubau“ werden insb. (Ingenieur-) technische-Aufgaben an Straßen- und Brückenbauwerken wahrgenommen. Im SG „Verwaltung“ werden Vorgänge in Bezug auf Straßenstatistik, Kataster, Sondernutzungen, Widmungen, Entfernung von nicht zugelassenen Fahrzeugen usw. bearbeitet.
Die
Abteilung „Bauhof“ (TfA/Bh) soll in seiner derzeit zu grundliegenden Aufgabenstruktur
vorerst bestehen bleiben. Evtl. weitergehende Änderungsbedarfe werden
daher erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen werden.
Die
aktuelle Neustrukturierung der Aufbauorganisation bezieht sich ausschließlich
auf die Abteilung TfA/Str. und hat folgende Änderungen zum Ziel:
1. die
Wiedereinführung einer
Abteilungsleitung für die Abteilung Straßen- und Brückenbau, .
2.
und die Einrichtung eines weiteren, dritten Sachgebiets unterhalb
der Abteilungsleitung, mit einer weiteren, dritten Sachgebietsleitung.
Damit verbunden ist die inhaltliche
Änderung / Neuausrichtung der Aufgaben innerhalb der Sachgebiete.
Die
Neustrukturierung ist im beiliegenden Organigramm zum Umsetzungsstand
01.07.2024 dargestellt.
1
Wiedereinführung einer Abteilungsleitung:
Das
TfA erhält durch die Wiedereinführung
der Stelle Abteilungsleitung Straßen- und Brückenbau neben der
Abteilungsleitung TfA/Bauhof (räumlich getrennt) wieder eine zweite
Abteilungsleitung.
Die
Wiedereinführung der Stelle „Abteilungsleitung“ ermöglicht eine Fokussierung
der Führungskraft auf übergeordnete auch strategisch wichtige
Aufgabenstellungen (wie z.B. Weiterentwicklung der Strukturen des TfA,
Entwicklung und Steuerung der Abläufe, Koordination ämterübergreifender
Projekte, Entscheidung in Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung), um
diese mit einer hohen fachlichen Qualität durchzuführen zu können. Diese
Neuausrichtung sorgt nicht nur für eine Steigerung der Qualität der Arbeits-
und Abstimmungsprozesse, sondern entlastet zugleich auch die Amtsleitung.
Zudem
wird durch die Übernahme koordinierender Aufgaben durch die
Abteilungsleitung auch eine Straffung der Arbeitsabläufen (z.B. durch verkürzte
Bearbeitungszeiten, insb. bei Beteiligung mehrerer Sachgebiete) erwartet.
Die
geplante Weiterentwicklung des TfA/Str mit der Überprüfung und Optimierung von
Prozessen und Abläufen in den einzelnen Sachgebieten und den hiervon
betroffenen Stellen (Schritt 2), wird durch die Implementierung der
Abteilungsleitungsfunktion zudem erst ermöglicht.
Die
Etablierung einer Abteilungsleitung führt des Weiteren zu einer stärkeren
Strukturierung der Abteilung TfA/Str, weil die Abteilungsleitung die
unterstellten Sachgebiete fachlich/strategisch leitet.
Die
Abteilungsleitung soll die Amtsleitung fachlich
vertreten, sowie als Ansprechpartner für Gremien in Absprache mit der
Amtsleitung fungieren, während die stellvertretende Personalverantwortung für disziplinarische Angelegenheiten
weiterhin unverändert bei der Abteilungsleitung des Bauhofs (#66400) verbleibt.
Die
Wiedereinführung der Abteilungsleitung in TfA/Str wird durch die
Weiterentwicklung der Planstelle der bisherigen SGL 66610 (bisher SGL)
realisiert und ist somit mit einer Personalentwicklungsmaßnahme verbunden.
zu
2 Einrichtung eines dritten Sachgebiets:
Zusätzlich
zu den zwei bereits bestehenden Sachgebieten „Straßen- und Brückenneubau“ und
„Verwaltung“ wird zukünftig ein drittes Sachgebiet mit eigener SGL
eingerichtet.
Der
neue Aufbau gestaltet sich somit wie folgt:
1. SG
Planung
2. SG
Bauausführung
3. SG
Bauverwaltung
Die
aufgabenbezogene Erweiterung um ein Sachgebiet mit Einrichtung einer dritten
SGL und die Neuaufteilung der Aufgaben innerhalb der drei Sachgebiete gehen
nach Auffassung von OrgA mit klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
innerhalb des Amtes einher und sind daher zielführend.
Die
SG‘e Planung und Bauausführung gehen aus der Aufteilung des bestehenden SG
„Straßen- und Brückenneubau“ mit Aufgaben wie Planung, Bauleitung und
technische Aufgaben für Straßen, Brücken- und Ingenieurbauwerke sowie
Lichtsignalanlagen hervor.
Dem
SG Bauverwaltung wird eine Bestandsstelle aus dem SG Straßen- und
Brückenneubau zugeordnet (#66612). Die
Bestandsstellen 66640, 60120 und 60140 erhalten im Zuge der Neustrukturierung
ein neues Aufgabenprofil.
Durch
die Neuausrichtung werden aus den bisherigen provisorischen Lösungen tragfähige
Strukturen, die sowohl die Arbeitszufriedenheit, als auch die -motivation der
Beschäftigten erhöhen, und damit auch einen positiven Einfluss auf die Abläufe
haben werden. Die Wahrnehmung zusätzlicher Führungsverantwortung wird sich
darüber hinaus auch positiv auf die Teamstrukturen auswirken und zu einer
Optimierung der Arbeitsergebnisse mit beitragen.
Die
SGL’en delegieren als fachlich und disziplinarisch Vorgesetzte die
Aufgabenstellungen innerhalb des Tagesgeschäftes auf die ihnen zugeordneten
SB-Stellen. Sie sind darüber hinaus verantwortlich für deren kontinuierliche
Personalentwicklung, die in der bisherigen Struktur zu kurz gekommen ist. Sie
tragen die Verantwortung für die Einhaltung von projektbezogenen
Rahmenterminplänen, sollen Fördermöglichkeiten recherchieren und insbesondere
Beschlussvorlagen für Gremien erstellen. Außerdem übernehmen sie übergeordnete
und hochwertige (Einzelfall-)Sachbearbeitung.
Die
Neubewertung der Stellen erfolgt nachgelagert auf dem Verwaltungsweg.
Alle
Sachgebiete sind nach der Neustrukturierung insofern vergleichbar, als sie
ähnlich große Leitungsspannen und Unterstellungsverhältnisse aufweisen werden.
Bisher gab es eine große Diskrepanz, weil das SG „Straßen- und Brückenneubau“
wesentlich größer war als das SG „Verwaltung“.
Dem
Vorschlag des TfA, die Stellen unterhalb der Sachgebietsebene in weitere
Gruppen nach Logik der unterschiedlichen Aufgabenbereiche weiter zu
unterteilen, kann OrgA nicht folgen, da auf diesen Ebenen keine
Leitungsfunktionen mehr ausgeübt werden. Zudem wäre die Leitungsspanne mit
teilweise nur 1-2 Stellen viel gering. Dies wurde mit dem TfA geklärt.
Perspektivisch
hat das TfA einen Personalmehrbedarf angekündigt, der im Zuge künftiger
Stellenplanverfahren und in enger Abstimmung mit OrgA konkretisiert werden
soll. Die neue Struktur ebnet auch hierfür bereits den Weg.
Kosten der
Umstrukturierung:
Da im Zuge der Umstrukturierung keine neuen Stellen geschaffen werden, sondern bestehende Stellen weiterentwickelt werden, fallen keine Mehrkosten für die Neustrukturierung an.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Verfügung des TfA vom 28.06.2023
Anlage 2: Organigramm TfA Neugliederung zum 01.07.2024