Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verkehrsberuhigung der Gustavstraße einen einjährigen Verkehrsversuch mit der Beschilderung nach Variante 2 durchzuführen.
In der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.02.2024 wurde die Verwaltung auf Grundlage eines entsprechenden Antrags der SPD-Stadtratsfraktion beauftragt, konkrete und zeitnah realisierbare Vorschläge zur Verkehrsberuhigung der Gustavstraße in der nächsten Sitzung vorzustellen.
Verkehrsrechtlich sind grundsätzlich zwei Beschilderungsvarianten denkbar:
Variante 1: Fußgängerzone
Wie die Schwabacher Straße könnte auch die Gusatvstraße als Fußgängerzone ausgewiesen werden. Dies wäre die am Weitesten gehende Verkehrsberuhigung überhaupt, auch tagsüber. Radverkehr könnte zugelassen werden, Lieferverkehr zu gewissen Zeiten. Die Kunden der Geschäfte in der Straße sowie Gaststättenbesucher könnten dann allerdings ganztägig nicht mehr in die Gustavstraße einfahren. Gleiches gilt für Eltern und Beschäftige der Betreuungseinrichtungen und der Schule am Kirchenplatz. Alternativ könnte der Beginn der Fußgängerzone östlich der Zufahrt zum Kirchenplatz liegen.
Variante 2: Verbot für Kraftfahrzeuge zwischen 20 Uhr und
6 Uhr mit einer Befreiung für Bewohner
Durch eine Beschilderung der Waagstraße und der Gustavstraße mit Vz. 260, Zz. 1040-30 (20-6h) und Zz. 1000-02 (Bewohner frei) kann sichergestellt werden, dass während des Sperrzeitraums nur noch Bewohner der betroffenen Straßen ein- und ausfahren und parken dürfen.
Da das Vz. 260 nicht nur das Einfahren, sondern den Verkehr für Kraftfahrzeuge gesamt verbietet, ist davon auch der ruhende Verkehr im Sperrzeitraum betroffen. Fahrzeuge, bspw. von Gaststättenbesuchern, die tagsüber im Sperrbereich abgestellt werden, müssen also bis 20 Uhr aus diesem entfernt werden. Ab 20 Uhr ist damit auch nur noch für Bewohner das Ein- und Ausfahren sowie Parken zulässig.
Tagsüber wären mit dieser Variante insbesondere für die Geschäfte und Gaststätten im Sperrbereich keine negativen Auswirkungen zu erwarten.
Durch die Befreiung der Bewohner vom Verkehrsverbot per Beschilderung wären zusätzliche kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen obsolet.
Einbau von automatischen versenkbaren Pollern
Das Tiefbauamt steht dem Einbau versenkbarer Poller u.a. aus folgenden Gründen kritisch gegenüber:
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Fahrzeuge,
die nicht rechtzeitig vor Sperrbeginn aus dem Bereich ausgefahren werden, wären
über Nacht eingesperrt.
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Die
Poller müssten ggf. mit zusätzlichen technischen Einrichtungen kenntlich
gemacht werden. Es besteht zudem die Gefahr von „Nachtfahrer-Unfällen“.
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Zur
Angerstraße hin ist die Gustavstraße sehr breit, sodass mehrere Poller
erforderlich wären.
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Neben hohen Gestehungskosten
bedingen automatische, versenkbare Poller(-anlagen) hohe Kosten für Wartung und Unterhalt.
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Es
bedürfte zusätzlicher technischer Einrichtungen zur Steuerung der
Zufahrtskontrolle (Kameras / Fernbedienungen) mit hohem Verwaltungsaufwand
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Im Straßenraum befinden sich
Spartenleitungen, welche für Fundamente der Poller umverlegt werden müssten.
Außerdem verläuft in der Gustavstraße ein großer Mischwasserkanal der
Stadtentwässerung, der durch Poller überbaut würde.
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Beim betreffenden Gebiet handelt es
sich um Munitionsverdachtsfläche, eine Sondierung wäre durchzuführen.
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Die Aufstellbereiche befinden sich
im Bereich des Bauensembles „Altstadt Fürth“, so.dass auch
denkmalschutzrechtliche Belange berührt sind.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung wäre der Beschilderungsvariante 2 der Vorzug zu geben. Die Maßnahme sollte zunächst als einjähriger Verkehrsversuch angeordnet und dessen Erfolg evaluiert werden.
Auf den Einbau automatischer versenkbarer Poller sollte schon aus Kosten- und Unterhaltsgründen verzichtet werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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