Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Entwicklung
des Grundstücks zwischen Hardstraße und Würzburger Straße
(Anneliese-Roth-Stiftung)
Die WBG Fürth beabsichtigt, ein Areal zwischen Hard- und Würzburger Straße zu erwerben und dort Wohnraum zu errichten. Vorgesehen ist ein Mix aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau.
Das Grundstück und seine Lage
Das Vorhabensgrundstück umfasst die Flurstücke 1395, 1394/5, 1394/10, 1394/11, 1394/12, 1394/13, 1394/14, 1396/18 und liegt zwischen der Hardstraße und der Würzburger Straße.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Ein Bebauungsplan besteht nicht.
Zielsetzung für die
Entwicklung des Grundstücks
a. Wohnen:
- Schaffung von attraktivem und vielfältigem Wohnraum für Menschen aller Altersgruppen und Lebenssituationen.
- Fokus auf barrierefreies und gefördertes Wohnen.
- Fokus auf serielle Bauformen und klimafreundliche Neubauten
b. Durchgrünung des Areals und Erhalt wertvoller Bäume:
- Integration und Berücksichtigung von wertvollem Baumbestands bei der Planung und Gestaltung der Freiflächen und der Gebäude.
- Schaffung großzügiger Freiflächen, die die Wahrnehmung der denkmalgeschützten Hirschmann-Villa gewährleisten.
- Gestaltung der Freiflächen als attraktive Aufenthalts- und Begegnungsräume für die Bewohner und die Öffentlichkeit.
Zur Schaffung von Baurecht ist ein Bebauungsplan unabdinglich. Dessen Zielsetzung und Inhalte sollen mittels eines städtebaulichen Wettbewerbs gem. RPW 2013 weiter vorbereitet und in einen städtebaulichen Entwurf übersetzt werden, der die Grundlage eines Bebauungsplanes bildet.
- Städtebaulicher
Wettbewerb
Die Teilnehmenden des Wettbewerbs sollen städtebauliche Gestaltungsideen für die Entwicklung des Grundstücks zwischen Hardstraße und Würzburger Straße einreichen. Die Entwürfe sollen dabei folgende Aspekte berücksichtigen:
- Städtebauliche Einbindung des Grundstücks in die Umgebung
-
Eingliederung der Hirschmann-Villa
-
Funktionale Nutzung des Grundstücks
- Architektonische Qualität der Bebauung
-
Gestalterische Qualität der Frei- und
Parkanlagen
-
Nachhaltigkeit der Bebauung
- Wirtschaftlichkeit der Bebauung
Die Ergebnisse des Wettbewerbs
münden in die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
- Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Für die Entwicklung des
Grundstücks besteht Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB. Zur Umsetzung der
genannten Ziele soll im Anschluss an den städtebaulichen Wettbewerb ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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