Der Umweltausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, das Schwarzwildgehege zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest umzubauen und im Inneren des Geheges einen durchgehenden Innenzaun zu errichten.
1. Anlass
Das Auftreten der Afrikanischen
Schweinepest (ASP) in Mitteleuropa erfordert die Umsetzung sogen.
Biosicherheitsmaßnahmen am Schwarzwildgehege, welche im Folgenden näher
erläutert werden. Die ASP ist eine anzeigepflichtige virusbedingte Tierseuche, von der
Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare
Infektionskrankheit, andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich
für die ASP.
In Deutschland wurden seit 2020 erste Fälle der ASP bei Wildschweinen
in Brandenburg und Sachsen festgestellt (insgesamt bislang über 3.500 erkrankte
Wildschweine). 2022 gab es den ersten Fall von ASP in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg. Gemäß dem
Rahmenplan ASP wurden bayernweit tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Prävention
und zur Bekämpfung der ASP in Kraft gesetzt. Neben einer Reduktion der
freilebenden Wildschweinpopulationen werden auch Biosicherheits- und
Hygienemaßnahmen für Schweinehaltungen rechtlich vorgeschrieben. Betroffen
hiervon ist auch das Schwarzwildgehege der Stadt Fürth, welches
tierseuchenrechtlich einem Hauschweinebestand gleichgestellt ist.
2. Anforderungen an
das Schwarzwildgehege
Fachliche Anforderungen für den Betrieb des Schwarzwildgeheges, z.B.
in Bezug auf die Mindestgröße des Geheges, enthält das „Gutachten über
Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des BMEL vom 07.05.2014.
Derzeit ist nur ein einfacher Außenzaun um das Schwarzwildgehege
vorhanden, der den tierseuchenrechtlichen Anforderungen nicht (mehr) genügt. In
diesem Zustand darf das Gehege nicht weiter betrieben werden. Eine mögliche
Infektion des Tierbestandes im Gehege durch freilebende Wildschweine ist
aufgrund des geringen Bestandes außerhalb unwahrscheinlich, aber gegeben.
Menschen können nicht an der ASP erkranken, diese jedoch übertragen, z.B. bei
vorherigem Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Füttern der Tiere mit
kontaminierten rohen bzw. nicht genügend durcherhitzten
Schweinefleischprodukten.
Ein direkter Kontakt der Besuchenden
des Geheges mit den Wildschweinen ist somit grundsätzlich ebenso zu
unterbinden, wie ein Kontakt der Gehege-Wildschweine zu freilebenden
Wildschweinen sowie das Füttern der Gehege-Wildschweine durch Besucherinnen und
Besucher. Erforderlich ist daher gemäß den fachlichen Anforderungen eine
doppelte Umzäunung des Schwarzwildgeheges.
Die Überwachung bzw. die Anordnung der Umsetzung dieser Anforderungen
obliegt in Bayern der Veterinärverwaltung, somit dem Amt für Umwelt, Ordnung
und Verbraucherschutz. Die Stadt Fürth wurde bereits durch die Regierung von
Mittelfranken aufgefordert, für die Umsetzung dieser Biosicherheitsmaßnahmen
Sorge zu tragen.
3. Folgen eines
ASP-Ausbruchs im Schwarzwildgehege
Auch mit der Umsetzung dieser Biosicherheitsmaßnahmen kann ein
ASP-Ausbruch im Schwarzwildgehege z.B. durch Einbringen kontaminierter
Lebensmittel, nicht völlig ausgeschlossen werden. Im Falle eines ASP-Ausbruchs
treten Restriktionsmaßnahmen in Kraft, wie z.B. die Ausweisung einer „Sperrzone
III“ mit Radius von 10 km um den Ausbruchsort (diese Zone würde von Fürth
ausgehend in die angrenzenden Stadt- und Landkreise reichen. Betroffen wäre ein
Bereich von Kriegenbrunn (Stadt Erlangen) im Norden bis Regelsbach (Landkreis
Roth-Hilpotstein) im Süden, von Langenzenn (Landkreis Fürth) im Westen bis zum
Nürnberger Hauptbahnhof im Osten).
Innerhalb dieser Sperrzone greift dann ein sogen. „stand still“,
welcher z.B. ein Verbringungsverbot von Schweinen aus bzw. in die Sperrzone für
mind. 3 Monate, max. für ein Jahr beinhaltet. Unzulässig wären dann auch
Hausschlachtungen und Direktvermarktung von Schweinen. Eine Vermarktung von
Schweinen aus der Sperrzone ist damit nahezu unmöglich, deren Schlachtung rein formal
unter Auflagen denkbar (da es für Fleisch aus einer „Seuchenregion“ jedoch
keinen Markt gibt, nicht realistisch). Nachwachsende Ferkel können aus
Platzgründen in Mastbetrieben nicht mehr tierschutzgerecht untergebracht werden
und müssen notgetötet werden. Für den in der Stadt Fürth ansässigen
Schweinemastbetrieb sowie für die Betriebe in den angrenzenden Gemeinden
könnten diese massiven Einschränkungen evtl. das „Aus“ bedeuten.
Ebenso wäre von den Restriktionen der Schlachthof betroffen, der auf
Grund des Verbringungs- und Transportverbotes für Fleisch und tierische
Nebenprodukte von Schweinen aus der „Sperrzone“ massiv in seinem Betrieb
beschränkt werden würde.
Die mit diesen Restriktionsmaßnahmen verbundenen wirtschaftlichen
Schäden treffen nicht nur die ASP-Ausbruchsregion, sondern die gesamte
Bundesrepublik, z.B. durch das Wegbrechen des Exports von Schweinefleisch bzw.
-produkten in Drittländer.
4. Umbau des
Schwarzwildgeheges
Die für den weiteren Betrieb des Schwarzwildgeheges umzusetzenden Biosicherheitsmaßnahmen
erfordern die Errichtung eines durchgehenden inneren Zaunes im Abstand von zwei
Metern zum bestehenden Zaun. Der vorhandene bisher abgetrennte Futterbereich
kann aufgegeben und der Gehegefläche zugeschlagen werden, ebenso können im Inneren
des Geheges abgetrennte Bereiche für die Tiere zugänglich gemacht werden. Die
derzeit verfügbare Gehegefläche würde dadurch in etwa unverändert erhalten
bleiben.
Die Umsetzung der baulichen Maßnahme kann durch die Mitarbeitenden der
Stadtförsterei erfolgen und wird voraussichtlich Kosten (einschl. Material,
Gerätemiete, Lohnkosten der Forstwirte) von ca. 25.000 € verursachen.
Nachteil:
Durch die durchgehende doppelte Umzäunung ist ein unmittelbarer
Kontakt der Besuchenden zu den Tieren nicht mehr möglich, insbesondere das, aus
tierseuchenrechtlicher Sicht allerdings bedenkliche, Füttern der Tiere wäre
dann nicht mehr möglich.
Aus Sicht des OA stellt
diese Variante die einzige Möglichkeit dar, das Schwarzwildgehege, wenn auch
unter Inkaufnahme eines geringen Restrisikos (Nr. 3), erhalten zu können.
5. Zusammenfassung
Das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP), einer
virusbedingten Tierseuche,
erfordert einen Umbau des Schwarzwildgeheges, das in der bestehenden Form nicht
mehr betrieben werden darf.
Der Umbau des Schwarzwildgeheges (Errichtung einer durchgehenden
inneren Umzäunung)
·
setzt
die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen um,
·
ist
mit einmaligen Kosten von gut 25.000 € verbunden und
·
unterbindet
jedoch den direkten Kontakt der Besuchenden zu den Wildschweinen.
Gleichwohl kann auch durch die umzusetzenden Biosicherheitsmaßnahmen
ein geringes Restrisiko eines ASP-Ausbruchs im Schwarzwildgehege mit den
beschriebenen weitreichenden Folgen für landwirtschaftliche und Schweinefleisch
verarbeitende Betriebe nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der bisherige Verlauf der ASP in Europa hat kein sukzessives
Näherrücken der ASP, sondern durchaus auch spontan auftretende Verläufe ohne
räumlichen Zusammenhang (Übertragung durch kontaminierte Lebensmittel) gezeigt.
Impfstoffe für Schweine gegen die ASP werden derzeit v.a. in Asien erforscht.
Wann mit einer Zulassung dieser Impfstoffe auch in Europa bzw. Deutschland zu
rechnen sein wird und damit sich andere Handlungsmöglichkeiten im Vorgehen
gegen die ASP eröffnen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Das Schwarzwildgehege stellt eine besondere Attraktion für die
Besucherinnen und Besucher des Stadtwaldes dar. Insbes. zieht diese wohnortnahe
Einrichtung Familien mit Kindern an, die dort bislang (verbotenerweise) gerne
auch die Tiere füttern.
Um eine anderenfalls drohende
Schließung des Schwarzwildgeheges und die weitreichenden Auswirkungen im Falle
eines Ausbruchs der ASP im Schwarzwildgehege zu vermeiden, empfiehlt die
Verwaltung dringend, zeitnah und mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit die
gesetzlich erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Um jegliches
Restrisiko auszuschließen zu wollen, müsste gar eine vorübergehende Aufgabe des
Schwarzwildgeheges in Betracht gezogen werden.
Anmerkung:
Bis vor wenigen Monaten haben die Bayerischen Staatsforsten im
Reichswald bei Buckenhof (Landkreis Erlangen-Höchstadt) ein Schwarzwildgehege
betrieben. Auf Grund des mit der Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen
verbundenen (Kosten-)Aufwands sowie der fachlichen Einschätzung des zuständigen
Veterinäramtes wurde das Gehege aufgegeben. Weitere Schwarzwildgehege in
vergleichbarer, dicht besiedelter Lage sind der Verwaltung nicht bekannt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
25.000 € |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. 32010 |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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