Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt: der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Baulast der Stadt Fürth (Sondernutzungsgebührensatzung) zum 01.01.2025. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Sondernutzungsgebührensatzung regelt die Erhebung von
Gebühren für die Nutzung des öffentlich gewidmeten Raums für andere Zwecke als
den des Verkehrs (Baustelleneinrichtungen, Werbeanlagen, Freischankflächen,
Altkleider-Container, Kioske, Info-Stände etc.).
Das Gebührenaufkommen beträgt jährlich ca. 700.000 €.
1. Erhöhung der Sondernutzungsgebühren
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 15.05.2024 beschlossen, dass im Bereich der Sondernutzungsgebühren zur Haushaltskonsolidierung Mehreinnahmen von 140.000 € erzielt werden sollen. Dazu muss die Sondernutzungsgebührensatzung angepasst werden.
Diese Gebühren wurden zuletzt zum 01.07.2021 um rund 20 % angehoben. Mit anliegender Änderungssatzung werden sie im Mittel wiederum um ca. 20 % erhöht. Dies wird bis zum Inkrafttreten am 01.01.2025 auch in etwa der Teuerungsrate seit der letzten Gebührenerhöhung entsprechen.
Die Gebühren für Freischankflächen, die wegen der 2021 bestehenden Corona-bedingten Einschränkungen nicht angepasst wurden und also noch auf dem Stand von 2010 eingefroren sind, werden entsprechend stärker erhöht.
2. Straßenverzeichnis
Im Straßenverzeichnis werden die neu hinzugekommenen bzw. umbenannten Straßen nachgezogen.
Auf den beigefügten Satzungsentwurf wird verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung
Gegenüberstellung der bisherigen und künftigen Gebühren