Betreff
Beschulung von Auszubildenden zum bzw. zur Gärtner / Gärtnerin des Beruflichen Schulzentrums Fürth am Schulstandort der Berufsschule 5 der Stadt Nürnberg an der Bielefelder Straße in Nürnberg
Vorlage
SchvA/0571/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit stimmt der Regelungen in der Zweckvereinbarung zur Nutzung der Schulanlage Bielefelder Straße 41, Nürnberg (Anlage 1 und 2) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.


Im Jahr 2004 wurde am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Fürth (ehemals Berufsschule I) die Fachsprengel für Gärtner der Fachrichtungen Friedhofsgärtner, Gemüsebau, Staudengärtner und Zierpflanzenbau eingerichtet. Für die fachpraktische Ausbildung wird eine Einrichtung der Berufsschule 5 in Nürnberg, Bielefelder Straße, genutzt, wobei die Räume und Freiflächen mit den dort auszubildenden Floristen geteilt werden. Die Stadt Nürnberg als Sachaufwandsträger stellt der Stadt Fürth jährlich die Kosten für den Betrieb, die Sachkosten und die Personalkosten des Hausmeisters und der gärtnerischen Betreuung anteilig nach Belegung in Rechnung.

 

Eine Zweckvereinbarung zur Regelung des Ablaufs wurde aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht abgeschlossen und befindet sich seit 2004 im "Entwurfsstadium". Dennoch bilden die Regelungen der informellen Zweckvereinbarung die Grundlage für den Vollzug der Nutzung des Geländes und der Gebäude an der Bielefelder Straße.

 

Nun bekundete die Alfred-Welker-Schule (Berufsschule mit dem Schulprofil Inklusion mit Förderschwerpunkt Lernen) des Bezirks Mittelfranken starkes Interesse an der Mitnutzung der Anlage. Sie benötigt die Räumlichkeiten und das Außengelände für die Ausbildung der Fachklassen zur Werkerin bzw. Werker. Nach einem gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten könnte diese Dreifachnutzung umgesetzt und ermöglicht werden. Vorteil, die Kosten, die nach Belegung mit Klassen berechnet werden, reduzieren sich erheblich.

 

Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit soll eine ausgearbeitete und unterzeichnete Zweckvereinbarung sein. Daran haben alle Beteiligten in den letzten Wochen gearbeitet und sich geeinigt. Basis ist der Entwurf der Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2004, der in überarbeiteter Fassung nun rechtskräftig werden soll.

 

Bei einer Belegung der Alfred-Welker-Schule mit drei Klassen wird mit einer jährlichen Ersparnis iHv. 28.000 € gerechnet.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelastenersparnis

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten ersparnis

ab 2025 ca. 28.000

 

nein

X

ja

ca.28.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 2401.6721

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


2 -NÖ-