Betreff
ÖPNV; Tariffortschreibung 2025
Vorlage
Rf. II/0340/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

1.    Der Stadtrat ermächtigt

·         den Oberbürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der infra fürth holding gmbh deren Geschäftsführer für die Beschlüsse/Erklärungen der infra fürth verkehr gmbh in der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH

·         sowie die/den Vertreter/in der Stadt im Grundvertragsausschuss des VGN

der Tariffortschreibung 2025 gem. Anlage „Tarifblätter 2025“ zuzustimmen. Der Tarifvorschlag beinhalten einen durchschnittlichen Anhebungssatz des VGN-Tarifs von 6,28% und Sortimentsbereinigungsmaßnahmen.

 

2.    Der Stadtrat stimmt zu, dass ab der Tariffortschreibung 2026 das 9-Uhr-JahresAbo in die jährliche Tariffortschreibung einbezogen wird. Die Sonderregelung zurückgehend auf den Beschluss aus dem Jahr 2016 wird zurückgenommen.

 


1.    Tariffortschreibung 2025

Der durchschnittliche Anhebungssatz des VGN-Tarifs 2024 beträgt 6,28%. Darin enthalten ist der a) MobiDex mit 3,30%, die b) Nachholung der Preisfortschreibung 2020 mit 2,78% sowie die Beibehaltung des Rabatts des digitalen Einzelfahrscheins und die Finanzierung der Mindereinnahmen durch den Beibehalt des 9-Uhr-JahresAbos in allen Preisstufen mit 0,20%.

 

a)    MobiDex

Die Grundlage für die Tariffortschreibung 2025 bildet, wie 2021 beschlossen (siehe Vorlage Rf. II/0255/2021), der MobiDex. Der MobiDex setzt sich zusammen aus dem Warenkorbindex (erwartete durchschnittliche preisinduzierte Aufwandssteigerung der Verbundverkehrsunternehmen) und dem Einkommensindex (Entwicklung der verfügbaren Einkommen und Primäreinkommen der privaten Haushalte in Mittelfranken gemittelt über je drei Jahre). Beide Indizes werden gleichgewichtet zum MobiDex verrechnet. Der MobiDex gilt noch gemäß der Vereinbarung mit den VGN-Partnern bis zum 31.12.2027.

Der MobiDex 2025 beträgt 3,30%.

b)    Zuschlag aufgrund Auslaufens der Finanzierung des Innovationspakets I von 2019

Am 10.10.2019 hatte der Grundvertragsausschuss des VGN das VGN-Innovationspaket beschlossen (siehe Anlage „VGN-Innovationspaket I“ sowie Vorlage Rf. II/0209/2019). Dieses beinhaltete Maßnahmen zur Attraktivierung des ÖPNV mittels Digitalisierung wie z.B. den eTarif egon, sowie Attraktivierung mittels Kundenentlastung, darunter die Tarifstabilität 2020, die Rabattierung des digitalen Einzelfahrscheins und die verbundweite Einführung des 9-Uhr-JahresAbo. Das Innovationspaket I (Anlage) wurde grundsätzlich 50/50 vom Freistaat und den Aufgabenträgern im VGN finanziert. Faktisch übernahm der Freistaat sogar einen höheren Anteil, da er die Mindereinnahmen durch die Tarifstabilität 2020 im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als Aufgabenträger komplett übernahm. Die Mindereinnahmen aus der Tarifstabilität 2020 trägt der Freistaat zu 67,7%. Mit dem Beschluss zum Innovationspaket I hatten sich die Aufgabenträger dazu verpflichtet die Kosten der Bestandteile des Innovationspakets auf die Dauer von 5 Jahren auszugleichen. Diese 5 Jahre enden zum 31.12.2024.

Der Freistaat Bayern wird das Innovationspaket I nicht über den 31.12.2024 hinaus bezuschussen. Dem Freistaat ging es um eine Anschubfinanzierung. Für die Beteiligung am Mindereinnahmenausgleich sowie generell die Förderung des Regelbetriebs von individuellen Systemen steht er nicht zur Verfügung.

Die Tarifstabilität 2020 kostet die Stadt Fürth im Jahr 2024 248 Tsd. €. Ohne Beteiligung des Freistaats wären es ca. 770 Tsd. € in 2024. Dazu kämen weitere ca. 50 Tsd. € für die Rabattierung des digitalen Einzelfahrscheins. Ohne den Zuschlag ergäbe sich also eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts i.H.v. ca. 820 Tsd. € jährlich.

Die kommunalen Aufgabenträger hatten ihre Zustimmung zu den Maßnahmen von der Kofinanzierung durch den Freistaat abhängig gemacht, da die alleinige Finanzierung für den Haushalt der Stadt Fürth ebenso wenig leistbar ist wie für die Haushalte unserer VGN-Partner. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die diesjährige Bedingung zur Haushaltsgenehmigung und die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.

Die Mindereinnahmen durch die Tarifstabilität 2020, die Rabattierung des digitalen Einzelfahrscheins und die Einführung des 9-Uhr-JahresAbo in allen Preisstufen müssen daher zum 01.01.2025 auf die Fahrpreise umgelegt werden.

c)    Sortimentsbereinigung

Im Rahmen der Tariffortschreibung 2025 soll eine Sortimentsbereinigung im Sinne der Vereinfachung des Fahrkartensortiments vorgenommen werden.

Der zusätzliche Rabatt bei Anschlussfahrkarten Online Erwachsene und Kinder soll entfallen. Es wird zukünftig also wie vor dem Innovationspaket nur noch normale Einzelfahrkarten als Anschlussfahrscheine geben. Diese sind wie gehabt als Online-Tickets oder Papiertickets zu haben. Der rabattierte Anschlussfahrschein war über das Innovationspaket I finanziert worden.

Zudem sollen die Abovarianten „Abo 3“ und „Abo 6“ aufgrund geringer Nachfrage entfallen.

 

 

2.    Weiterentwicklung des 9-Uhr-JahresAbo

Gem. Stadtratsbeschluss vom 22.06.2016 (Vorlage Rf. II/122/2016) wird das 9-Uhr-JahresAbo in Preisstufe B nicht direkt entsprechend dem VGN-Index erhöht, sondern im Rhythmus von zwei Jahren auf volle Euro. Diese bisherige Praxis bedeutet faktisch, dass alle zwei Jahre, also wenn das 9-Uhr-JahresAbo nicht erhöht wird, die anderen Tickets stärker erhöht werden müssen als in anderen Preisstufen, damit die Preisstufe B den durchschnittlichen Erhöhungssatz gemäß der Vereinbarung zum MobiDex einhält. Die Regelung des glatten Eurobetrags trägt außerdem dazu bei, dass in den Erhöhungsjahren das 9-Uhr-JahresAbo nie gleichmäßig mit den anderen Tickets erhöht werden kann, weil sich dadurch Centbeträge ergeben würden.

Die Sonderregelung wurde in der Vergangenheit nicht immer eingehalten. Im Jahr 2020 wäre eine Erhöhung angestanden. Aufgrund der Tarifstabilität 2020 im Rahmen des Innovationspakets fand diese nicht statt. Im Folgejahr wurde aufgrund des normalen Zyklus keine Erhöhung vorgenommen. 2022 erfolgte versehentlich eine Erhöhung auf 27,90 € statt auf volle Euro.

Aus der verpassten Erhöhung 2020 sowie aus der Rundungsproblematik resultiert, dass der Preis des 9-Uhr-JahresAbo in Preisstufe B nach Berechnung des VGN im Vergleich zum übrigen Sortiment und im Vergleich zu den 9-Uhr-JahresAbos in anderen Preisstufen zu niedrig ist. 2024 hätte das Ticket bereits 31,77 € kosten müssen. Es kostete dagegen nur 30 €. 2025 müsste das Ticket nach diesen Berechnungen bei 33,77 € liegen. Zum Jahr 2025 steht allerdings nun wieder ein Jahr ohne Erhöhung gem. des Stadtratsbeschlusses an.

Die Erhöhungspraxis führte nicht nur dazu, dass das Ticket im Verhältnis zu anderen Tickets der Preisstufe B zu günstig ist, sondern auch dazu, dass das 9-Uhr-JahresAbo der Preisstufe C (Erlangen) 2025 teurer gewesen wäre als jenes in der Preisstufe B. Dies widerspricht der Sortimentsstruktur des VGN, wonach die Preisstufen A bis F gemäß ihrer Größe und ihres Angebots abfallend sind. Um das Tarifgefüge 2025 einzuhalten und der Stadt Fürth Zeit zur Beschlussfassung zu geben, hat die Stadt Erlangen nach einiger Verhandlung zugestimmt, dass in 2025 auch das 9-Uhr-JahresAbo in der Preisstufe C nicht erhöht wird. Die Stadt Fürth wurde darum gebeten, die Erhöhungspraxis des 9-Uhr-JahresAbo in B zu überdenken und es zukünftig in die normale Erhöhungspraxis einzugliedern.

Seit Juni 2023 wird das Deutschlandticket für bestimmte Personengruppenmit 24,50 € im Monat bezuschusst. Damit hat das 9-Uhr-JahresAbo seine Funktion als das Fürther Sozialticket zu einem erheblichen Teil verloren. Die Menschen haben eine breitere Auswahl, um an ihren Bedarfen ausgerichtet das passende Ticket zu wählen. Eine Sonderbehandlung des Tickets ist daher nicht mehr angezeigt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Tarifblätter 2025

VGN-Innovationspaket I

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