Betreff
Michaeliskirchweih und ÖPNV: Finanzierung und Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.05.2024 - Bus-Beschleunigung während der Michaelis-Kirchweih Vorstellung der Variante Busspur Mitte ultra kurz (AG-Ö/2290/2024)
Vorlage
SpA/1164/2024
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-370
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Vortrag und die Sachverhaltsdarstellung dienen zur Kenntnis.

 

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.05.2024 ist erledigt.

 

Sofern eine Variante für die Busspur beschlossen wird, sind die entsprechenden Haushaltsmittel von Referat VI in den Haushalt zu beantragen.


Der Sachverhalt war und ist bisher Gegenstand folgender Sitzungen:

 

Datum

Gremium

TOP

Inhalt (Ergebnis)

18.07.2023

BK Nahverkehrsplan

B

Empfehlung Busspur Nord (nicht umgesetzt)

25.09.2023

Verkehrsausschuss

Ö 9

Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 18.09.2023

02.02.2024

Verkehrsausschuss

Ö 12

Bericht infra; Auftrag an die Verwaltung

06.05.2024

Verkehrsausschuss

Ö 4.1

Gesamtpaket 2024, Empfehlung Busspur „Mitte kurz“ (nur zur Kenntnis, da Finanzierung und Umsetzung unsicher)

15.05.2024

Finanz- und
Verwaltungsausschuss

Ö 9

Beauftragung der Einzelmaßnahmen E1–E6 aus dem Gesamtpaket, Finanzierungsauftrag

Ö 9.1

Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 14.05.2024

05.06.2024

Bau- und
Werkausschuss

Ö 13

Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 28.05.2024

n. n.

Finanzierung und Vorlage zu den Anträgen

 

Ergebnis der Prüfung der Finanzierung

 

Eine Finanzierung wurde gemäß Auftrag des FVA und gemäß entsprechendem Beschluss vom 15.05.2024 für die Einzelmaßnahmen E1 bis E6 geprüft und sollen überplanmäßig dem für die Kirchweih zuständigen Referat VI zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Gesamtpaket mit allen Einzelmaßnahmen ist der Anlage „Konzept“ zu entnehmen. Auch der Lösungsansatz A5 ist dort hergeleitet, und zudem in Anlage „Busspur kurz“ visualisiert.

 

 

Alternativvorschläge und Anträge von Bündnis 90/Die Grünen

 

Aufgrund der hohen Kosten für den Lösungsansatz A5 Busspur Mitte „kurz“ (115 T€) und der nicht gesicherten Finanzierung fand dieser in der Verkehrsausschusssitzung am 06.05.2024 keine Mehrheit. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regten in der Sitzung als Ersatz zwei „Pförtner-Ampeln“ in der Schwabacher Straße an. Sie bekräftigten und erweiterten diesen Vorschlag in ihrem Änderungsantrag vom 14.05.2024 zur Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

 

Erläuterung des Vorschlags „Pförtner-Ampeln“

 

Die mit der Busspur Mitte „kurz“ (A5) bezweckte Zufluss-Drosselung in Richtung Stadtzentrum, die die Stauzeit-Verluste des Busverkehrs reduzieren bis beseitigen sollte, sollten mit lediglich zwei Pförtner-Ampeln im gleichen Abschnitt erreicht werden, ohne Busspur, bei weiterhin zweistreifiger Fahrtrichtung Innenstadt der Schwabacher Straße, d. h. mit Ampeln, die nur in etwa so viel Grün-Zeit geben, wie der weitere Straßenverlauf den Verkehr staufrei bewältigen kann. Vereinfacht gesagt: Die Drosselung soll in etwa so viel Verkehr passieren lassen, wie nach der Reduzierung der Schwabacher Straße durch die Busspur auf dem einen verbliebenen Streifen an Verkehr passieren könnte.

 

Bewertung des Vorschlags „Pförtner-Ampeln“

 

Den Vorschlag der „Pförtner-Ampeln“ hat die Stadtverwaltung in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses nicht befürwortet, ausgehend von den folgenden Erwägungen:

  • Eine Pförtner-Ampel musste ungewöhnlich lange Rot zeigen, ohne dass für die Verkehrsteilnehmer der Grund hierfür erkennbar wäre, was ggf. Frustration und Unmut bei den Verkehrsteilnehmern auslöst,
  • zumal gleichzeitig der Verkehr der Gegenrichtung (stadtauswärts) viel länger Grün hätte.
  • Es ist zu befürchten, dass es dadurch auch zu Rotlichtverstößen kommen könnte.
  • Die Bus-Linie 67 und der Radverkehr könnten den Stau dort nicht passieren.

 

Bewertung des Vorschlags „Bus geradeaus über Rechtsabbiegefahrstreifen“

 

Die im Antrag vom 14.05.2024 zudem angeregte Geradeaus-Vorbeifahrt der Busse über den Rechtsabbiegefahrtstreifen am Stau ist nicht umsetzbar und auch nicht zielführend:

 

  • An der Ampel Flößaustraße ist keine differenzierte Freigabezeit für Geradeaus- und Rechtsabbiegefahrstreifen schaltbar. Von der zeitlichen Kürzung der Geradeausrichtung wäre daher auch der Rechtsabbieger mitbetroffen.
  • An der Ampel Fronmüllerstraße kann das Geradeausfahren für Busse aus dem Rechtsabbiegefahrstreifen nicht zugelassen werden, da das Rechtsabbiegen in die Fronmüllerstraße zeitgleich mit dem Linksabbiegen aus der Fronmüllerstraße erfolgt.
  • An beiden Ampeln sind zudem die Rechtsabbiegefahrstreifen nicht lang genug, um einen zweispurig gedrosselten Geradeausverkehr wirksam umfahren zu können.

 

 

 

Weiterentwicklung zu einer optionalen Busspur „superkurz“

 

Um den Kostenbedenken Rechnung zu tragen, hat SpA die Ideen der Anträge aufgegriffen und zu einer „superkurzen“ Busspur weiterentwickelt, die nur entlang des Südstadt-Centers verläuft (Länge 150 Meter). Sie vermeidet die Nachteile der Pförtner-Ampel und erlaubt dort Vorbeifahrt von Bus und Rad am Stau. Durch die Gabelung der Fahrstreifen der Schwabacher Straße, in einen Rechtsabbieger zur Fronmüllerstraße und einen Geradeausfahrstreifen, schafft sie zudem einen Anreiz, die Schwabacher Straße an der Fronmüllerstraße zu verlassen, und die Innenstadt großräumig zu umfahren. Diese Idee ist in der Anlage „Busspur superkurz“ visualisiert.

 

Die Busspur „superkurz“ wird mit vorstehenden Erläuterungen und kostenmäßiger Bezifferung in den nachfolgenden Finanzierungs-Tabellen, sowie den Anlagen, antragsgemäß vorgestellt.

 

Finanzierung 2024

 

Konzeptbestandteile

Variante „nur E1–E6“

Variante „kurz“

Variante „superkurz“

E1–E6

54.000 €

54.000 €

54.000 €

A5 Busspur „kurz“

115.000 €

A5 Busspur „superkurz“

30.000 €

Gesamtkosten

54.000 €

169.000 €

84.000 €

Finanzierungs- und
Umsetzbarkeit

Finanzierung steht,
Umsetzung angelaufen

jetzt zu spät (für Ausschreibung)

Erläuterungen in der Sitzung mündlich

 

Finanzierung 2025

 

Da aktuell davon auszugehen ist, dass die gleichen Maßnahmen, oder andere Maßnahmen mit ebenfalls erheblichem Finanzierungsbedarf, auch für die Michaeliskirchweih 2025 ff. nötig werden, soll ein auskömmliches Budget im Haushaltsentwurf 2025 ff. vorgesehen werden. Zur Berücksichtigung der Inflation hat SpA eine Annahme getroffen, um die Ansätze des Jahres 2024 auf das Jahr 2025 ff. fortschreiben zu können.

 

Abgrenzungsmöglichkeiten

Gesamtkosten

Ansatz 2024

Preisstand 2023

Ansatz 2025

Preisstand 2025 *)

„Gesamtpaket 2024“
gemäß Anlage „Konzept“ = Variante „kurz“

169.000 €

180.500 €

oder Variante „superkurz“

84.000 €

90.000 €

oder Variante „nur E1–E6“ aus Konzept

54.000 €

58.000 €

oder Mindestansatz für Überarbeitung E1 aus Konzept, falls E2 im Jahr 2025 fehlen sollte

10.000 €

11.000 €

*) SpA-Inflationsannahme 2023 bis 2025 anhand Statistik und Prognose 3,3% p. a.
    = 6,7 % zus. = Mittelwert Gesamtinflation aus 2023 (5,9%), 2024 (2,3%) und 2025 (1,8%)

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

54.000 € (2024)

nein

ja

(11.000 € für E1 bei einer Nichtfortsetzung von E2)

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.  ./.

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

– Bereitstellung überplanmäßiger Mittel 2024

– Haushaltsansatz 2025

 


„Konzept“, „Busspur kurz“, „Busspur superkurz“