Betreff
Stadtmuseum: Finanzierung des Besucherservice
Vorlage
StAM/0031/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss stimmt der Ausgestaltung der Öffnungszeiten des Stadtmuseums sowie dem damit verbundenen Einsatz von Fremdpersonal zu. Um das dargestellte Vorgehen langfristig zu gewährleisten, werden die Haushaltsansätze zum Haushalt 2025 angepasst. Konkret wird die Haushaltsstelle 3213.6556.0000 von aktuell 90.600 € (Haushaltsansatz 2024) auf 100.000 € angehoben. Für die Folgejahre werden die nicht von der Dienststelle zu vertretenden Mehrkosten im Hinblick auf den Stundensatz der Fremdfirma dem Budget entsprechend gutgeschrieben.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Ausgestaltung der Öffnungszeiten des Stadtmuseums sowie dem damit verbundenen Einsatz von Fremdpersonal zu. Um das dargestellte Vorgehen langfristig zu gewährleisten, werden die Haushaltsansätze zum Haushalt 2025 angepasst. Konkret wird die Haushaltsstelle 3213.6556.0000 von aktuell 90.600 € (Haushaltsansatz 2024) auf 100.000 € angehoben. Für die Folgejahre werden die nicht von der Dienststelle zu vertretenden Mehrkosten im Hinblick auf den Stundensatz der Fremdfirma dem Budget entsprechend gutgeschrieben.

 

 


Seit seiner Eröffnung im Jahr 2010 ist das Stadtmuseum Fürth eine zentrale Säule der Fürther Kulturlandschaft. Im ehemaligen Schulhaus in der Ottostraße werden in einer Dauerausstellung verschiedene Bereiche der Fürther Stadtgeschichte beleuchtet. Neben der Dauerausstellung und einem auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Angebot an Führungen, werden im Stadtmuseum regelmäßig Sonderausstellungen präsentiert sowie ein abwechslungsreiches Programm an Veranstaltungen, Lesung und Vorträgen angeboten. Zuletzt wurde die weit über Fürth hinaus beachteten Tagung „Fürth im Nationalsozialismus“ im Stadtmuseum durchgeführt. Auf anliegende Dokumente sei verwiesen.

 

Im Jahr 2015 wurde im Rahmen einer organisatorischen Veränderung durch die Gremien des Fürther Stadtrats beschlossen, den Besucherservice im Stadtmuseum im Rahmen einer Vergabe an externe Dienstleister zu übertragen. Im zurückliegenden Zeitraum kamen im jeweils auf zwei Jahre laufenden Ausschreibungszeitraum verschiedene Firmen zum Zuge. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen im Rahmen des extern vergebenen Besucherservice u.a. das Kassieren der Eintrittsgelder, den Cafébetrieb und sind im Rahmen von Veranstaltungen bei Umbau und Bewirtung eingesetzt. Für die Finanzierung des Besucherservice ist bei StAM eine entsprechende Haushaltsstelle vorgesehen.

 

Aufgrund diverser Kosten- und Preissteigerungen, u.a. durch die Etablierung eines Mindestlohns, steigen nun seit geraumer Zeit die Kosten für den Besucherservice. Wurden im Jahr 2017 für die Basisstunde noch 15,90 € (Basisstunde Sonntag: 18,33 €) fällig, stiegen diese Kosten im Jahr 2021 für die Basisstunde auf 17,31 € (Basisstunde Sonntag: 20,95 €) und dann im Jahr 2023 auf 23,95 € (Basisstunde Sonntag: 28,86 €). Für den beschriebenen Zeitraum entspricht dies bei der Basisstunde einer Preissteigerung von ca. 150 %, im Durchschnitt ca. 8 % pro Jahr. Auch wenn in den zurückliegenden Jahren Anpassungen an den Ansätzen vorgenommen wurden (ca. 2,5% p.a.), weisen Ansatz und Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2023 eine deutliche Diskrepanz auf (Ansatz: 88.400,00 € | Rechnungsergebnis: 106.592,00 €)

 

Um die für den Besucherservice aufzubringenden Kosten in den zurückliegenden Jahren stets möglichst im Rahmen zu halten, agierte StAM bei der Einsatzplanung des Personals durchweg äußerst sparsam. Die steigenden Kosten konnten daher bislang einigermaßen innerhalb des Budgets bewältigt werden. Die von der Corona-Pandemie betroffenen Jahre waren hinsichtlich der Verwendung der StAM zur Verfügung stehenden Mittel aus nachvollziehbaren Gründen ebenfalls anders gelagert. Mit Blick auf weitere, verbindlich und in regelmäßigen Abständen zu erwartende Kostensteigerungen (u.a. infolge weiterer Anpassungen des Mindestlohns) wird die auskömmliche Bewirtschaftung des Ansatzes nicht mehr möglich sein.

 

In Verbindung mit den entstehenden Kosten für den Besucherservice stehen nachvollziehbarerweise die Öffnungszeiten des Stadtmuseums. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren (ausgenommen Corona-Pandemie) lassen zu dem Schluss kommen, dass durch die Öffnung von Dienstag bis Donnerstag unter der Woche und die Wochenend- und Feiertagsöffnungen adäquate Besuchszeiten zur Verfügung gestellt werden, die dem Anspruch einer Großstadt mit in vielerlei Hinsicht bedeutsamer Geschichte im Grundsatz gerecht wird. Auch wenn aus Sicht des Kulturreferats und zuständigen Amtes eine Ausdehnung der Öffnungszeiten in jedem Fall wünschenswert wäre, werden die finanziellen Spielräume der Kommune anerkannt und nachfolgend genannte Öffnungszeiten als ein, unter den Gegebenheiten, akzeptierbares Modell angesehen:

 

Öffnungszeiten des Stadtmuseums:

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag:                  10.00-16.00 Uhr

1. Donnerstag im Monat:                               10.00-22.00 Uhr

Samstag/Sonntag/Feiertag:                          10.00-17.00 Uhr

 

Um diese Ausgestaltung der Öffnungszeiten des Stadtmuseum, vor dem Hintergrund der o.g. Ausführungen zu deren Finanzierung, langfristig zu gewährleisten, ist es nach Ansicht Rf. IV/StAM erforderlich, die Haushaltsansätze zur Finanzierung des Besucherservices entlang zukünftig weiterhin erwartbarer Kostensteigerungen kontinuierlich in der Höhe anzupassen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

9.400

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst. 3213.6556.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: