Betreff
Aufteilung der Vermögenshaushaltspauschale 2024
Vorlage
SchvA/0578/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von der Aufteilung der Vermö-genshaushaltspauschale 2024 Kenntnis und stimmt der Aufteilung zu.


Aus der Pauschale im Vermögenshaushalt von 200.000,00 € (HHSt. 2924.9351), diesjährig jedoch -5% aufgrund Haushaltskonsolidierung - also 190.000,00€, werden alle Neu- und Ersatzbeschaffungen für die 21 Grund- und Mittelschulen, Förderzentren (2), Realschulen (2), Wirtschaftsschule (1), Berufsfachschule (1) und der drei Gymnasien finanziert.

 

Diese Mittel werden jedes Jahr sorgfältig auf die einzelnen Schulen verteilt. Aus dieser Pauschale müssen grundsätzlich alle Gegenstände des Vermögenshaushalts der Schulen beschafft wer-den. (z. B. Tafeln, Funktions-/Fachraumschränke, Musikinstrumente, Vitrinen, Büromaterial für Schulsekretariate, Lehrerzimmer etc.).

 

Grundlage sind jährliche Meldungen der Schulen, die aber oft den durchschnittlich zur Verfügung stehenden Betrag von ca. 4615,36 € z.B. für Grund- und Mittelschulen übersteigen. Allerdings ist dieser Bedarf jährlichen Schwankungen unterworfen. Schulen, die in einem Jahr ihren Bedarf weitgehend decken konnten, melden erfahrungsgemäß im nächsten Jahr meist geringere Mittel an. Ebenso sind die Mittel meist nie ausreichend, um alle notwendigen Wünsche der Schulen zu erfüllen.

 

Bei der individuellen Aufteilung wurde bisher stets versucht, die Größe der Schulen sowie die konkrete Situation für die Schule im betreffenden Zuteilungsjahr zu berücksichtigen.

 

 

 

Dies ermöglichte bisher ein höchstmögliches Maß an Flexibilität für die Probleme der Schulen vor Ort, ohne eine weitgehende Gleichbehandlung außer Acht zu lassen. Maßstab ist stets, ne-ben den finanziellen Möglichkeiten, eine möglichst optimale Aufteilung (Schüleranzahl sowie Sockelbetrag) im Rahmen der Erfordernisse der Fürther Schullandschaft, orientiert an den Mel-dungen/Vorgaben der Schulen herbeizuführen.

 

Im Rahmen der Überarbeitung der Berechnungsgrundlagen für die Aufteilung (SchvA 0472/2022) und der folgend einhergehenden Erhöhung der Vermögenshaushaltspauschale von vormals 125.000,00€ auf nunmehr 200.000,00€ (SchvA 0480/2022) - zurzeit jedoch -5% aufgrund Haushaltskonsolidierung - also 190.000,00€, konnte den erforderlichen Bedarfen der Schulen im Laufe des lfd. Haushaltsjahres nun deutlich besser entsprochen werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-1-