Betreff
Nutzung weiterer Räume im Flair für das Heinrich-Schliemann-Gymnasium zum Schuljahresbeginn 2024/25: flankierende Maßnahmen
Vorlage
SEP/0052/2024
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanz- und Verwaltungsausschussausschuss nimmt die flankierenden Maßnahmen für den erweiterten Schulbetrieb des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums im Flair ab Schuljahresbeginn 2024/25 zustimmend zur Kenntnis.


Auf die Planungen und die dazugehörige Beschlussfassung des Stadtrates für die interimsweise Nutzung von Flächen im Flair als Schulräume für das Heinrich-Schliemann-Gymnasium bzw. nachfolgend das vierte Gymnasium vom 20.12.2023 wird Bezug genommen (SEP/0047/2023).

 

Zunächst werden ab dem Schuljahresbeginn 2024/25 die „Flächen BA 1“ im 1. Obergeschoss des Flairs in Betrieb genommen. Ab dem Schuljahresbeginn 2025/26 werden sich weitere Flächen, die „Flächen BA 2“ anschließen (s. Pläne in Anlage 1).

 

Die Auswahl der Oberflächen und das Farbkonzept für die Klassenräume und Sanitärbereiche erfolgte aufgrund mehrerer Bemusterungsvorschläge seitens des Vermieters, der die Räume aktuell für den Schulbetrieb neu herrichtet. Alle Klassenräume werden neu möbliert.

An der Gestaltung waren Schulleitung, Lehrpersonal und Schülervertretung beteiligt. Ähnliches gilt für die Gestaltung und Ausstattung der Büroräume der Schule im Flair (s. Plan in Anlage 1).

Das Raumkonzept im Flair sieht für die „Flächen BA 1“ vor, dass ein Sekretariat eingerichtet ist, der Hausmeisterspringer ein kleines Arbeitszimmer erhält, ein Pausenverkauf ab spätestens dem Schuljahr 2025/26 eingerichtet werden kann und die Oberstufe zwei Oberstufenräume erhält. Die bisher im Flair angemieteten Räume, die sehr in die Jahre gekommen waren und den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht sehr bedingt entsprachen, werden gleichermaßen ertüchtigt, so dass alle Räume zukünftig über den gleichen Ausstattungsstandard verfügen.

 

Welche Klassen die Räume im Flair nutzen werden, wird von deren Klassengröße und den zugehörigen Raumgrößen im Flair abhängen. Es werden allerdings jeweils Klassen der Ober- und Mittelstufe sein, grundsätzlich vorgesehen sind folglich die  Jgst. 10, 11 und 12 und evtl. noch Teile der Jgst. 9, wenn die Klassengrößen zu den Raumgrößen passen.

Im nächsten Schuljahr werden ca. 200 Schülerinnen und Schüler in den neuen Räumen im Flair unterrichtet werden.

Der Zugang zu den neuen Klassenräumen macht das Verlassen des Schulgeländes erforderlich und ist als Schulweg zu definieren. Der Weg führt vom Anwesen Königstraße 105 über die – künftig durch eine Lichtzeichenanlage gesicherte – Königstraße zum Kettengäßchen und weiter zur Bäumenstraße. Die Schülerinnen und Schüler müssen auf dem Schulweg bis zum Eingang Bäumenstraße mit der Nr. 20 die allgemeinen Verkehrsregeln beachten.

Der Aufenthalt der Schülerinnen und Schüler im Bereich der Fußgängerzone Bäumenstraße während der Pausenzeiten, vor allem am Vormittag, ist vorgesehen und durch schulorganisatorische Maßnahmen (Pausenaufsicht) zu begleiten.
Während der Anlieferzeit der Fürther Michaelis-Kirchweih wird die 1.Pause im Gebäude des Flair in den jeweiligen Klassenräumen verbracht werden.

Zusätzlich ist es möglich, die Dachterrasse, in einem kleinen Bereich, als Pausenaufenthalt und auch für den Gruppenunterricht oder für Projektarbeit, zu nutzen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird ergänzende verkehrsregelnde bzw. -beschränkende Maßnahmen (z.B. Hinweise auf Kinder, Veränderungen an der Fußgängerzonenregelung) für die Besonderheiten in der Bäumenstraße vorsehen.

Im Einzelnen ist die Verlängerung der Fußgängerzone in der Bäumenstraße bis zur Schirmstraße geplant. Am Eingang mit der Nr. 20 ins Flair wird ein zusätzliches Absperrgitter abweisende Funktion für den Straßenverkehr haben und gleichzeitig mit dem Hinweis auf den Beginn der Fußgängerzone versehen werden.

 

Den Charakter eines Pausenhofes kann der Abschnitt der Fußgängerzone in der Bäumenstraße aber nicht erhalten, dazu müsste die Bäumenstraße in dem betreffenden Bereich straßenrechtlich entwidmet und vor allem zum Verkehrsbereich hin abgetrennt werden. Dies ist in diesem Fall nicht möglich, denn über diese Trasse verläuft auch der Radverkehr in Richtung Innenstadt bzw. Richtung Rathaus. Diese Verbindung hat erhebliche Netzbedeutung, da sie der Umfahrung der Fußgängerzone dient.

Das Nebeneinander von Schülern und Radverkehr wird vom Straßenverkehrsamt für möglich gesehen, denn die Verkehrsregelung sieht selbst bereits Schrittgeschwindigkeit in diesem Bereich vor. 

In der Fußgängerzone findet noch der Lieferverkehr des Stadttheaters statt, in Absprache mit dem Stadttheater kann dieser so gestaltet werden, dass ein Aufeinandertreffen zu den Pausenzeiten nicht erfolgt.

Um allen Verkehrsteilnehmern auf die gegenseitige Rücksichtnahme hinzuweisen, sind für das Stück der Bäumenstraße ab Gebäudekante Flair bis zum Stadttheater folgende ergänzende Maßnahmen geplant, die teilweise noch in der Abstimmung mit den städt. Dienststellen sind:

-       zusätzliche Verkehrsbeschilderung (Absperrgitter am Eingang Nr. 20 in das Flair)

-       event. Piktogramm „spielende Kinder“ auf dem Straßenbelag

-       event. zukünftig zusätzlich eine ergänzende farbige Bemalung dieses Straßenstückes der Bäumenstraße durch die Schüler/-innen

-       zwei Spannbanner auf beiden Seiten der Fußgängerbrücke des Flairs

         

           

-       Pausenhofaufsicht durch die Schule

-       kein Pausenaufenthalt in der Fußgängerzeit zur Zeit der Fürther Kirchweih, die Auf- und Abbauzeiten inbegriffen, in dieser Zeit: Innenpause und Pause auf der Dachterrasse

 

Die zukünftig steigende Schülerzahl des HSG erfordert aber auch zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Bestandsschulgebäude.

Auch hier sind die zwei Pausenhöfe klein und werden bisher noch zusätzlich genutzt für Radabstellanalgen und als Parkplatz für die Lehrkräfte.

Um mehr notwendigen Platz für den Pausenaufenthalt im Umfeld der Bestandsgebäude zu schaffen, werden mehrere Maßnahmen vorgesehen, die aktuell ebenfalls noch in der Abstimmung sind:

 

-       Beenden der Parksituation im Pausenhof Helmschulhaus für PKWs

-       Neukonzeption der Radabstellanlagen für die Schüler/-innen in beiden Schulhöfen

-       Zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Rad und PKW im Hinterhof Feuerwache

-       Schaffen zusätzlicher öffentlicher Radabstellanlagen im Umfeld der Schule

 

Dank der Nutzungsmöglichkeiten neuer Klassenräume im Flair können im Bestandsschulhaus für den Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern drei naturwissenschaftliche Fachräume bis Schuljahresbeginn neu errichtet werden und ein vorhandener Fachraum für den naturwissenschaftlichen Unterricht ertüchtigt werden. Insgesamt werden für die Schule qualitativ deutlich gestiegene räumliche Möglichkeiten ab dem neuen Schuljahr vorhanden sein.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage_1_NÖ_Pläne der Räume im Flair

Anlage_2_Verkehrszeichenplan