Betreff
Winterdienstbericht 2023 / 2024
Vorlage
TfA/0486/2024
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Sz.
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2023 / 2024.

 


1. Allgemeines

 

Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis zum 24.03.2024 angeordnet. Aufgrund der milden Witterung wurde die Rufbereitschaft zunächst nicht eingesetzt. Ab dem 11.11.2023 wurde die Rufbereitschaft für die Frühschicht angeordnet. Die Rufbereitschaft für die Nachtschicht und somit für alle Mitarbeiter wurde ab dem 18.11.2023 eingesetzt.

Aufgrund winterlicher Wettervorhersagen musste am 18.04.2024 kurzfristig Rufbereitschaft für eine Notbesetzung der Tagschicht vom 20.04.-26.04.2024 angeordnet werden. Diese rückte am 22.04.2024 auch entsprechend aus.

Insgesamt konnte die Rufbereitschaft wegen milder Wetterprognosen für die Tagschicht zwei Wochen und für die Nachtschicht fünf Wochen ausgesetzt werden.

 

2. Einsätze und Resümee des vergangenen Winterdienstes

 

Im Vergleich zum sehr milden Vorjahr mit unterdurchschnittlichen Winterdiensteinsätzen kann für den Winterdienst die Witterung der Saison 2023/2024 wieder als Winter bezeichnet werden. Die Einsätze lagen deutlich über dem Niveau der Winterdienstsaison 2022/2023, sodass bereits an Weihnachten die Gesamteinsätze der vorhergehenden Winterdienstperiode erreicht waren. Vom 25.11.2023 bis 08.12.2024 waren die Mitarbeiter täglich gefordert. In diesem Zeitrahmen wurden 11 Einsätze in der Tagschicht und 5 Einsätze in der Nachtschicht absolviert. Aufgrund einer Erkältungswelle war es in diesem Zeitraum äußerst schwierig, mit dem zur Verfügung stehenden Personal den Winterdienst gem. der organisierten Einsatzpläne abzudecken. Die weiteren Einsätze fokussierten sich auf Mitte Januar mit neun Einsätzen in Tag- und Nachtschicht. Nach Abschluss der regulären Rufbereitschaft musste der Winterdienst nach drei Monaten ohne größeren Einsatz (punktuelle Streumaßnahmen, z. B. an Brücken, ausgenommen) am 22.04.2024 noch einmal ausrücken. Da der Großteil der Fahrzeuge bereits für den Sommerdienst umgerüstet war, konnte lediglich eine Notbesetzung kurzfristig für die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge in Rufbereitschaft versetzt werden. Weiterhin wurden die unbedingt zu betreuenden Strecken anhand der bestehenden Notfallpläne festgelegt. Die Abarbeitung dieser konnte wie geplant erfolgen.

 

Da die in Fürth gefallenen Schneemengen wie in den vergangenen Jahren gering waren, beschränkten sich die Einsätze hauptsächlich auf die winterdienstliche Betreuung wegen überfrierender Nässe, Reifglätte und Eisregen und konnten komplett nach Streuplan abgearbeitet werden. Weiterhin wurde aufgrund der häufigen Frost-Tauwechsel in Verbindung mit Niederschlägen der Asphalt in den sanierungsbedürftigen Straßen, insbesondere im Dezember und Januar, stark beansprucht. Dies führte zu einem deutlichen Mehrverbrauch von Asphaltkaltmischgut zur Schlaglochreparatur. Im Vergleich zum Winter 2022/2023 wurde ca. 15% mehr Kaltasphalt zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit benötigt.

 

Zur Erläuterung der nachfolgenden Tabelle einige Informationen;

Bei der Aufstellung der Einsätze wird unterschieden in der Gesamtzahl aller Einsätze, sowie flächendeckende Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen, außerhalb der Kontrollfahrten in den Morgenstunden, erbracht wurden, auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.

 

Einsätze

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

2020 / 2021

2019 / 2020

Gesamteinsätze

27

19

22

45

14

Volleinsätze

23

16

19

22

6

 

 

Übersicht über die Winterdiensteinsätze der vergangenen Jahre:

 

 

Zur Beurteilung des Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen unter 5°C in den Morgenstunden 176 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt.

 

Weiterhin werden die Holzstege (z.B. Hardsteg, Pappelsteig) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf abgestreut. Die im Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2023 beschlossene Sperrung der Hochwasserstege Pappelsteig und Heckenweg während der kalten Jahreszeit hat sich bewährt. Die beiden Hochwasserstege wurden mit Beginn der kalten Jahreszeit gegen Mitte November gesperrt. Die Sperrung des Pappelsteigs rief zu Beginn einige Beschwerden bei den Bürgerinnen und Bürgern hervor. Die Sperrung wurde den entsprechenden Beschwerdeführern erläutert und es wurde mit Verständnis reagiert. Der Hochwassersteg am Heckenweg wurde, wie in der Vorlage zum Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2023 mitgeteilt, aufgrund der Hochwassermeldung kurz vor Weihnachten geöffnet, winterdienstlich betreut und mit Abfluss des Hochwassers wieder gesperrt.

Da sich die Sperrung der beiden Hochwasserstege wie bereits erwähnt bewährt hat, wird das TfA auch künftig in der kalten Jahreszeit die beiden Stege zur Schonung der Ressourcen, der Umwelt und Erhaltung der Bauwerke sperren.

 

3. Umfang des Winterdienstes

 

In der ersten Priorität werden alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, die Strecken des ÖPNV, Bergstrecken und Parkplätze im Stadtgebiet betreut (ca. 273 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist. Weiterhin wird die Fahrradstraße (Dambacher Straße) und der gemeinsame Fuß- und Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg in Priorität I betreut. Neu aufgenommen in Priorität I wurde der neue Rad- und Fußweg Atzenhof, die Verkehrsteiler am Fischerberg und in der Fronmüllerstraße.

 

In der zweiten Priorität werden Wohnsammelstraßen und die weiteren Radwege betreut.

 

Alle anderen Verkehrsflächen sind der dritten Priorität zugeteilt.

 

In der Praxis kann die winterdienstliche Betreuung der Flächen der zweiten Priorität lediglich eingeschränkt und die der dritten Priorität nur in Ausnahmefällen erfolgen. In dieser Winterdienstperiode wurde während der niederschlagsarmen Phasen zwischen der Betreuung der Prioritätsgruppe I auch Straßen und Radwege der Prioritätsgruppe II, sowie Wohnstraßen und weitere Bereiche der Prioritätsgruppe III betreut, wodurch sich der unter Punkt 6 aufgeführte Streumittelverbrauch ergibt.

 

4. Personal

 

Für den Winterdienst standen insgesamt 141 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen Einsatzgruppen zur Verfügung.

 

Die Tagschicht beginnt frühestens um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 12 Mitarbeiter eingeteilt.

 

Die Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes übernommen.

 

5. Fahrzeuge

 

Für den Winterdienst 2023/2024 standen 16 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen sowie 19 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege und des Radweges der I. Priorität zur Verfügung. Damit stand eine weitere Saison kein Ersatzfahrzeug für die Betreuung der Fahrbahnen zur Verfügung, so dass bei einem Ausfall diese Tour nicht betreut hätte werden können. Glücklicherweise brachte das Wetter den Fuhrpark nicht an seine Grenzen und es kam zu keinen größeren Ausfällen. Bei einem Durchschnittsalter von 11,5 Jahren und einem Fahrzeuganteil von 17,5 %, dessen Alter zwischen 20 und 36 Jahren beträgt, stellt dies, auch wenn das Durchschnittsalter aufgrund von Neuanschaffungen im Vergleich zur Vorsaison (12 Jahre) etwas gesenkt werden konnte, weiterhin eine bedenkliche Situation dar. Darüber hinaus betragen die Lieferzeiten für derartige „Sonderfahrzeuge“ derzeit zwischen 14 und 24 Monate, so dass jetzt bestellte Fahrzeuge frühestens im Winterdienst 2025/2026 eingesetzt werden können.

 

Als Neuanschaffung für den Winterdienst konnten drei Schmalspurgeräteträger als Ersatz für in die Jahre gekommene Kleinfahrzeuge zur Betreuung von Geh- und Radwegen verzeichnet werden. Ersetzt wurde hier u. a. ein 36 Jahre altes Winterdienstfahrzeug.

 

Für den Winterdienst 2024/2025 stehen voraussichtlich u. a. drei neue Großfahrzeuge als Ersatz für verbrauchte Winterdienstfahrzeuge (BJ 1987, 2x 2001) zur Verfügung. Ein Fahrzeug ist der Ersatz des 22 Jahre alten Absetzkippers und wurde bereits im August 2022 bestellt. Die Lieferung soll nun im Juli/August 2024 erfolgen. 

 

6. Streumittelverbrauch

 

Verbrauch

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

2020 / 2021

2019 / 2020

Streusalz

785 to

550 to

545 to

2.050 to

290 to

Splitt / Blähton

185 to

155 to

188 to

245 to

52 to

Sole

150 m³

110 m³

80 m³

355 m³

42 m³

 

Im Vergleich zum Streumittelverbrauch der beiden Vorjahre kann durch Hochrechnung der Einsätze auf die vergangene Winterdienstperiode 2023/2024 kein signifikanter Unterschied festgestellt werden.

 

Die vier verbrauchten und nicht mehr standsicheren Salzhochsilos (Baujahr 1976) wurden 2022 entfernt. Das neue Ersatzsilo mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ konnte Ende Januar 2024 in den Betrieb genommen werden. (Bild siehe Anlage)

 

Wie bereits im Winterdienstbericht 2022/2023 mitgeteilt, hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht, worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der letzten Jahre eingearbeitet wurden.

So wird die Anwendung von abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten notwendig.

 

Im Stadtgebiet Fürth führen einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhof-er Straße) und werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht jedoch Innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.

 

Da eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt / Bauhof in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wie in den vergangenen Jahren zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März) aufstellen. Dieses warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur angepassten Fahrweise.

 

Weiterhin haben für den Winterdienst verantwortliche Mitarbeiter (Bauhofleitung, Winterdienstkoordinator und ein Einsatzleiter) an dem 72. VKU-Winterdienstseminar (Verband Kommunaler Unternehmen) in Marktredwitz teilgenommen. Dort wurde u. a. bezüglich des Winterdienstes auf Radwegen allgemein dargelegt, dass eine Betreuung mit den bisher von der Stadt Fürth verwendeten - lediglich abstumpfenden (Blähton, Kalksplitt) - Mitteln keine ausreichende Sicherheit für den Radverkehr gewährleistet werden kann. Mögliche Alternativen werden derzeit mit den zu beteiligenden Dienststellen geprüft und es wird die Verfahrensweise bei den Nachbarkommunen eruiert. Ergebnisse hierzu werden dem Bau- und Werkausschuss baldmöglichst mitgeteilt. 

 

7. Zusammenfassung

 

Der Winter 2023/2024 stellte den Winterdienst der Stadt Fürth, ausgenommen der genannten Erkältungswelle, vor keine größeren Herausforderungen. Die Einsätze verliefen nach Plan und die Beschwerden hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes hielten sich in Grenzen.  

 

Eine Vielzahl der eingegangenen Beschwerden betrafen Aufgaben der Anlieger oder die Betreuung von Radwegen. Rechtlich besteht für Radwege innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßenstellen. Wie bereits unter „6. Streumittelverbrauch“ mitgeteilt, kann ein Streuerfolg hier nur mit auftauenden Mitteln erreicht werden. Der Winterdienst muss diesbezüglich aus Sicht der verantwortlichen Dienststelle umgestellt werden. Die Möglichkeiten werden geprüft.

 

Abschließend wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth gehört und dazu ein einsatzfähiger Fuhrpark benötigt wird.

 

Nach wie vor hat daher die erforderliche Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark des Winterdienstes hohe Priorität. Im Winterdienstbericht 2022/2023 wurde u. a. die Preisentwicklung bei der Fahrzeug- und Gerätebeschaffung aufgeführt. Daraufhin wurden die Haushaltsmittel für 2024 von 350.000,-- € auf 450.000,-- € erhöht. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden für 2024 und auch für 2025 22.500,-- € gestrichen, sodass 427.500,-- € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 für erforderliche Ersatzbeschaffungen für den Winterdienst zur Verfügung stehen. Die Haushaltsmittel für 2024 sind bereits restlos ausgeschöpft. Auch die Haushaltmittel für 2025 sind bereits größtenteils über VE verplant, sodass aufgrund der Kürzung der Mittel lediglich noch 135.000,-- € ungebunden sind. Mit diesen Mitteln können selbst keine Schmalspurgeräteträger (Kosten derzeit ca.165.000,-- €) ersetzt werden.

 

Es ist daher wichtig, auch in der derzeit schwierigen Finanzsituation, weiterhin Haushaltsmittel für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen. Das Tiefbauamt/Bauhof wird im Rahmen der MIP 2026 eine entsprechende Erhöhung der Haushaltsmittel beantragen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Fotoaufnahme