Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt die Möglichkeiten der "Digitalen Schule der Zukunft" (DSDZ) zur Kenntnis und befürwortet die Teilnahme der Leopold-Ullstein-Realschule und des Helene-Lange-Gymnasiums an diesem Vorhaben. |
Zum neuen Schuljahr 2024/2025 möchten das Helene-Lange-Gymnasium mit zwei Jahrgangsstufen und die Leopold-Ullstein-Realschule mit einer 7. Klasse am Pilotprojekt „Digitale Schule der Zukunft“ und der 1:1-Ausstattung der Schüler mit mobilen Endgeräten teilnehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Zustimmung des Schulaufwandsträgers und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen.
Teilnahmevoraussetzungen
1. Für eine
Beteiligung ist die Zustimmung des jeweiligen Schulaufwandsträgers (insbesondere
zur Integration privater Schülergeräte in die schulische IT-Infrastruktur)
erforderlich.
2. Ferner ist von den
Schulen zu bestätigen, dass die nachstehenden technischen Voraussetzungen in
den beteiligten 1:1-Ausstattungsklassen erfüllt sind:
- Breitbandanschluss (Richtwert: 1 MBit/s pro Schülerin und Schüler)
- flächendeckende WLAN-Ausleuchtung
- sichere und ausreichende Auflademöglichkeiten für die mobilen
Schülergeräte vorhanden oder in Planung oder alternatives Ladekonzept (z.
B. Sicherstellung einer Akkulaufzeit über den gesamten Schultag)
- Möglichkeit der drahtlosen Übertragung der Bildschirminhalte der
Schülergeräte auf eine Großbilddarstellung im Klassenzimmer (Screen
Mirroring).
3. Zudem ist eine
Bestätigung der Teilnahme einer Schule durch das Staatsministerium für
Unterricht und Kultus obligatorisch.
Nach aktuellem Kenntnisstand, können die Anforderungen an die IT-Infrastruktur, bis zum Projektstart hergestellt werden. Derzeit sind wir am HLG dabei, die letzten infrastrukturellen Maßnahmen, zur Anbindung an das Glasfasernetz, herzustellen. Die Ausstattung mit entsprechenden Access Points (WLAN) wurde bereits abgeschlossen. Die LUR erfüllt bereits die Anforderungen. Für beide Schulen haben wir bei der KommunalBIT die Anbindung an das Glasfasernetz beauftragt.
Ausstattungsmodell
Die mobilen Endgeräte
werden von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und
Schülern als nicht lernmittelfreie Lernmittel erworben und befinden sich in
deren Eigentum. Bei der Finanzierung werden sie mit einem staatlichen Zuschuss
i. H. v. 350 Euro pro Gerät unterstützt. Die geförderten Geräte sind dem
Zuwendungszweck entsprechend für das schulische Lernen und Arbeiten zu
verwenden, können aber auch für private Zwecke genutzt werden.
Die Schulen können in
Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger und dem Elternbeirat, sofern diese
sachlich begründet sind, technische Mindestkriterien (z. B. hinsichtlich des
Betriebssystems) festlegen und somit Vorgaben für die förderfähigen Geräte
machen, damit diese Geräte gut in die vorhandene Infrastruktur integriert
werden können. Auch die Einbindung in ein schulisches Mobile Device
Management-System kann als technisches Mindestkriterium definiert werden.
Das Beschaffungsmodell
sowie die Fördermodalitäten werden in einer entsprechenden Richtlinie des
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus festgelegt.
Ein technischer Support sowie ein Management der Schülergeräte (BYOD) ist derzeit nicht möglich und auch nicht vorgesehen.
Teilhabe von Schülerinnen und Schülern aus finanziell
unterstützungsbedürftigen Familien
Die staatliche
Förderung i. H. v. maximal 350 Euro pro zuwendungsfähigem Endgerät ist so
bemessen, dass ca. 50% des Gerätepreises (inkl. zuwendungsfähigem Zubehör)
abgedeckt sind. Die Schulen und Schulaufwandsträger sind bei der Festlegung der
technischen Mindestkriterien den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und der sachgemäßen Kontinuität verpflichtet.
Für Schülerinnen und
Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene
Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung. Hierzu zählen u. a.
Ratenzahlungsmodelle, andere Förderungen (z. B. Förderverein der Schule) oder
der Rückgriff auf den (mit staatlichen Förderprogrammen ausgebauten)
Leihgeräte-Pool der Schule bzw. des Schulaufwandsträgers. Eine
Beschaffungspflicht entsprechender Geräte für den Schulaufwandsträger wird
hierdurch gleichwohl nicht begründet.
Auch eine Kombination
mit SGB II-Leistungen ist grundsätzlich möglich.
Schulischer Leihgerätepool
Perspektivisch ist es
sinnvoll, an den Schulen einen bedarfsgerechten Pool an schulischen Leihgeräten
vorzuhalten, um soziale Härtefälle unbürokratisch abfedern zu können.
Um die
Schulaufwandsträger beim weiteren Ausbau des schulischen Leihgerätepools zu
unterstützen, sind im Entwurf zum Doppelhaushalt 2024/2025 entsprechende
Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
Hinsichtlich des Leihgerätepools, können die bereits vorhandenen und aus Fördermitteln beschafften Schülerleihgeräte zum Einsatz kommen.
Unter den folgenden Bedingungen, wäre ein Projektstart möglich:
- Die Stadt Fürth stellen nur die Infrastruktur im Gebäude und die erforderlichen aktiven Komponenten zur Verfügung.
- Es sind Lademöglichkeiten in den Klassenzimmern zu schaffen.
- Es sollen einheitlich nur Apple Geräte (iPad) für die Schüler zum Einsatz kommen.
- Es erfolgt kein Management (MDM) der Schülergeräte (BYOD).
- Die Stadt Fürth unterstützt nicht bei der Antragstellung der Elternhäuser, um die Fördermittel zu erhalten.
- Die Stadt Fürth kann keinen technischen Support für die Endgeräte der Schüler leisten.
- Ziel ist es, für BOYD Geräte, ein separates WLAN zur Verfügung zu stellen. Eine Trennung vom pädagogischen Netz, soll aus sicherheitstechnischen Gründen und zum Schutz des pädagogischen Netzes erfolgen. Dies bedarf aber noch der Klärung und Abstimmung.
- Die Funktionalität der Schülergeräte (BYOD) muss mit der digitalen Ausstattung im Klassenzimmer kompatibel sein.
- Die mobilen Endgeräte sollen mit den bestehenden Lernplattformen (O365, IServ, Bayern Cloud Schule und Task Cards) zum Einsatz kommen.
- Ungeklärt ist derzeit noch, wie mit einem evtl. Leihgerätepool umzugehen ist, auch in Hinblick auf ein Management. Diese Geräte würde dann voraussichtlich im Eigentum der Stadt Fürth stehen und können den Schülern, ähnlich wie bei den Schülerleihgeräten (SoLe), zur Verfügung gestellt werden. Hier wäre in jedem Fall ein Management wünschenswert, schon um eine Ortung bei Verlust oder Diebstahl möglich zu machen.
- Zu klären ist auch noch, wie evtl. kostenpflichtige Apps beschafft und den Schülern auf ihren eigenen Geräten zur Verfügung gestellt werden.
- Die Verwendung der Geräte (BOYD) im Unterricht muss organisatorisch von der Schule gelöst werden.
- Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der Schüler, eine Unterstützung zur Verwendung der mobilen Endgeräte benötigt. Dies muss durch die Schule selbst geleistet werden.
- Zur Teilnahme am Projekt, wäre eine ausreichend ausgebaute Infrastruktur im Gebäude Voraussetzung. In Zusammenarbeit mit der GWF, kann die Infrastruktur evtl. fallweise ertüchtigt werden. Die ist noch zu klären. Auch müssen wohl entsprechende Lademöglichkeiten im Klassenzimmer geschaffen werden. Hier wäre auch noch die Mittelbereitstellung zu klären.
- Die Schaltung des Glasfaseranschlusses, mit einer entsprechenden Bandbreite ist Grundvoraussetzung. Dies kann nach Auskunft der KommunalBIT, noch in diesem Jahr erfolgen. Bisher sind die Rückmeldungen über die Glasfaseranbindungen positiv bei den bereits angeschlossenen Schulen. Nach Auskunft der KommunalBIT, kann die Bandbreite aber auch noch skaliert werden.
- Der Einsatz der aktiven Komponenten und der Betrieb der Netze, ist noch abzustimmen.
Die Liste ist noch nicht abschließend und kann (wird) im Laufe des Projekts erweitert oder geändert werden.
Bisher nehmen bereits zwei Schulen am DSDZ teil. Dies sind die Jakob-Wassermann-Schule und die Mittelschule Kiderlinstraße. Beide Schulen haben das Projekt im laufenden Schuljahr verlängert. Die Jakob-Wassermann-Schule arbeitet mit Leihgeräten, die Mittelschule Kiderlinstraße auch mit schülereigenen Geräten (BYOD). Eine Verwaltung der Geräte an der MS Kiderlin findet derzeit nicht statt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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