Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des
Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese
innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der
„Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.
Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2023 neu ermittelten Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die Änderungen für 2023 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. (Änderungen der Werte für Vollausbau, Teilausbau mit Rinne, Parkflächen, Gehwege/Radwege, Randsteine und Betoneinfassungen für das Jahr 2022).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 Änderungssatzung
2 EBS vom 27.09.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 28.09.2023