Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)
Vorlage
TfA/0487/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.

 

Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der „Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.

 

Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2023 neu ermittelten Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die Änderungen für 2023 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen durchgeführt. (Änderungen der Werte für Vollausbau, Teilausbau mit Rinne, Parkflächen, Gehwege/Radwege, Randsteine und Betoneinfassungen für das Jahr 2022).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Änderungssatzung

2 EBS vom 27.09.2000 in der Fassung der Änderungssatzung vom 28.09.2023