Das Zuschussvolumen für die Reparatur von Elektrogeräten wird um 3.000
EUR (Smartphones 1.500 EUR, sonstige Elektrogeräte 1.500 EUR) erhöht. Das
Zuschussvolumen für Mehrwegwindeln wird dementsprechend um 3.000 EUR reduziert.
Zum 01.03.2024 wurde der Reparaturbonus
eingeführt (Beschluss Umweltausschuss am 13.12.2023). Gefördert wird die
Reparatur von Smartphones und sonstigen Elektrogeräten mit jährlichen
Fördermitteln in Höhe von je 2.500 EUR.
Reparaturrechnungen, die ab dem
01.01.2024 ausgestellt wurden und maximal 3 Monate zurückliegen, können beim
Amt für Abfallwirtschaft eingereicht werden. 20 % der Reparaturkosten, maximal
50 EUR werden pro Person und Kalenderjahr als Zuschuss ausbezahlt. Die
Umsetzung des Konzeptes ist ausgesprochen erfolgreich angelaufen. Bereits jetzt
wurde der Fördertopf für Smartphone-Reparaturen vollständig und der Fördertopf
für die Reparatur von sonstigen Elektrogeräten etwa zu 90 % ausgeschöpft,
sodass in Kürze die Förderung für das Jahr 2024 eingestellt werden müsste.
In der Sitzung des Umweltausschusses am
13.12.2023 wurde ebenfalls beschlossen, den Zuschuss für den Kauf von
Mehrwegwindeln auf das zweite Jahr auszuweiten. Hier haben sich die Erwartungen
trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit, u. a. mit großflächiger Verteilung von
Flyern, nicht erfüllt. Der Abwärtstrend bei der Beantragung setzt sich weiter
fort.
Es wird daher vorgeschlagen, die Fördermittel umzuwidmen. Je 1.500 EUR
sollen von den beiden Fördertöpfen für den Zuschuss von Mehrwegwindeln auf die
beiden Fördertöpfe für den Reparaturbonus verteilt werden.
Zuschuss |
Aktuell:
Jährl.
Fördermittel |
Genehmigte Anträge |
Noch verfügbare Mittel, (Stand 26.06.2024) |
Neu: Jährl.
Fördermittel |
Mehrwegwindeln, 1. Lj. |
3.000
EUR |
11 |
2.384,81
EUR |
1.500 EUR |
Mehrwegwindeln, 2. Lj. |
3.000
EUR |
0 |
3.000,00
EUR |
1.500 EUR |
Reparaturbonus Smartphones |
2.500
EUR |
88 |
69,18
EUR |
4.000 EUR |
Reparaturbonus sonstige Elektrogeräte |
2.500
EUR |
55 |
320,23
EUR |
4.000 EUR |
Nach der zweijährigen Testphase, die zum 28.02.2026 endet, soll erneut
über die Höhe der Fördermittel entschieden werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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