Betreff
Erweiterung Kompostplatz Burgfarrnbach – Prüfung möglicher Einsparungen
Vorlage
Abf/0223/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Entfällt, da Kenntnisnahme.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15.05.2024 die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob bzw. wie das Projekt Erweiterung Kompostplatz Burgfarrnbach so umgeplant bzw. umgesetzt werden kann, dass – auf Basis der aktuellen Kostenberechnung – der bislang in der mittelfristigen Investitionsplanung (MIP) veranschlagte Kostenrahmen von 4,10 Mio. EUR eingehalten wird. Soweit eine Umplanung bzw. geänderte Umsetzung – so der Beschluss weiter –  technisch nicht mit den zu vergebenden Tiefbauarbeiten vereinbar oder nicht in Einklang mit der bestehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 23.03.2023 zu bringen ist bzw. keine Zustimmung der Genehmigungsbehörde erhält, kann eine Umsetzung gemäß der Projektgenehmigung vom 29.07.2021 erfolgen. In der Sitzung des Umweltausschusses am 05.07.2024 soll die Verwaltung dazu einen Sachstandsbericht geben.

 

Vor diesem Hintergrund wurden zusammen mit dem mit der Planung beauftragten Ingenieurbüro und der Genehmigungsbehörde insbesondere folgende Positionen nochmals genauer untersucht:

 

1.    Verzicht auf doppelwandige Rohrleitungen

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde kann von der Auflage, doppelwandige Rohrleitungen zu verwenden, auch nicht im Wege einer Ausnahmegenehmigung abgewichen werden. Hierzu wurde eigens eine ergänzende Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingeholt.

 

2.    Verzicht auf Halle zum Biomüllumschlag

Die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG erlaubt den Biomüllumschlag nur in einer Halle. Um eine möglichst geschlossene Betriebsweise zu gewährleisten, sind zudem kostenintensive Schnelllauftore zu installieren. Ein offener Umschlag, d.h. ohne Einhausung, ist aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zukünftig nicht (mehr) möglich.

 

3.    Ausführung der Büro-, Umkleide-, Sanitär- und Sozialräume in Container- statt Massivbauweise

Die genannten Räumlichkeiten sind im in Massivbauweise geplanten Betriebsgebäude vorgesehen. Im selben Gebäude ist auch die Technikzentrale, mit der sämtliche Anlagen auf dem gesamten Platz gesteuert werden, integriert. Die im Rahmen der Tiefbauarbeiten auszuführenden Anschlüsse sind auf dieses einheitliche Gebäude ausgerichtet. Unabhängig davon würden die im Verhältnis zu den Gesamtkosten relativ geringen Einsparungen bei der Investition durch die Kosten der Umplanung sowie die deutlich höheren Unterhaltskosten wieder egalisiert.

 

4.    Einsparmöglichkeiten, die allerdings im Verhältnis zum Gesamtvolumen als gering einzustufen sind, ergeben sich durch das zeitliche Verschieben der folgenden baulichen Maßnahmen:

 

4.1  Verkaufsboxen

In der ursprünglichen Planung sind 3 Verkaufsboxen für Fertigkompost im Kassenbereich vorgesehen. Durch Reduzierung der Anzahl und Verzicht auf die Überdachung können hier Kosten in Höhe von ca. 50.000 EUR gespart werden.

 

4.2  Lager für 25 mm-Kompost

Die bauliche Ausführung des Lagers für 25 mm-Kompost ist mit den Verkaufsboxen im Kassenbereich vergleichbar. Derzeit sind die Anfahrtswände in U-Form geplant. Durch Verzicht auf eine Seitenwand und Ausführung in L-Form kann auch hier Baumaterial im Umfang von ca. 19.000 EUR gespart werden.

 

4.3  Photovoltaik

Die Netzsituation am Standort ermöglicht derzeit keinen Anschluss mit den benötigten Leistungen auf der Bezugs- und Einspeiseseite auf der 400 V Ebene. In Absprache mit dem Netzbetreiber infra fürth GmbH kann die umfangreich geplante Photovoltaikanlage erst zu einem späteren Zeitpunkt (nicht vor 2027) realisiert werden. Die (vorläufigen) Einsparungen liegen hier bei 296.000 EUR.

 

Zusammenfassend konnten auf Grundlage der im Stadtratsbeschluss benannten Maßgaben in Anbetracht des fortgeschrittenen Projektstadiums keine Einsparpotentiale ausgemacht werden, welche zur Einhaltung des Kostenrahmens der ursprünglichen MIP führen. Die unter Ziff. 4 aufgezeigten Einsparmaßnahmen im Gesamtumfang von ca. 365.000 EUR werden seitens der Verwaltung realisiert; im Übrigen erfolgt die weitere Umsetzung gemäß der Projektgenehmigung vom 29.07.2021.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

      EUR

 

nein

 

ja

      EUR

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: