Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Projektgenehmigung für die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Eichenhain mit einem Gesamtvolumen von 550.000 €.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich in 2025.
Planungsanlass
Mit
Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 29.10.2019 wurde das
Baureferat/Grünflächenamt beauftragt gem. vorgelegter Prioritätenliste die
Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze im Stadtgebiet im Zeitraum
2020-2026 weiterhin kontinuierlich umzusetzen. Der öffentliche Kinderspielplatz
Eichenhain hat dabei die Prioritätsstufe 2 erhalten. Prioritätsstufe 1 hatte
der Kinderspielplatz Zedernstraße, dessen Generalsanierung 2023 abgeschlossen
wurde. An der Generalsanierung der Kinderspielplätze Regelsbacher Straße und
Friedensanlage wird planerisch im Grünflächenamt bereits gearbeitet, diese
Maßnahmen folgen dann in 2025/2026.
Bestand
Die
zu bearbeitende Fläche befindet sich im sogenannten „Eichenhain/Stiftungshain“
an der Ecke Stiftungsstraße/Hardstraße und umfasst ca. 4.000m². Ebenfalls im
Eichenhain liegt eine Asphaltfläche, die in der Vergangenheit im Winter als
Eislaufbahn hergestellt wurde. Seit ca. zehn Jahren erfolgt im Winter keine
Flutung dieser Fläche mehr. Die Asphaltfläche ist nicht von der Maßnahme der
Generalsanierung betroffen und verbleibt zunächst wie im Bestand.
Die
Gesamtfläche umfasst ca. 11.000 m², wobei derzeit ca. 9.650 m² als öffentliche
Grünanlage (PG 155) und 1.350 m² als öffentlicher Kinderspielplatz (PG 156) im
Grünflächenkataster des Grünflächenamts geführt werden. Im Zuge der vorgelegten
Generalsanierung wird die Kinderspielplatzfläche auf ca. 4.000 m² erweitert,
die Grünanlage in Folge um 2.650 m² reduziert.
Die
gesamte Fläche wird von altem Baumbestand mit insgesamt knapp 100 Einzelbäumen
geprägt, dominierende Baumart ist die einheimische Stiel -Eiche (Quercus
robur). Die ältesten Exemplare haben ein Alter von über 130 Jahren und einen
Stammumfang von bis zu 400 cm. In der Vergangenheit hat es immer wieder Nach-
und Ersatzpflanzungen gegeben, so dass es auf der Fläche auch Baumbestand gibt,
der (noch) nicht unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt. Es
erfolgt durch die Maßnahme keine Entnahme von Bestandsbäumen, es müssen
lediglich drei abgestorbene bzw. absterbende Jungbäume ersetzt werden. Diese
Maßnahme würde aber auch ohne die vorgeschlagene Baumaßnahme erfolgen müssen.
Am
Rande des Baumbestands verlaufen mehrere Versorgungsleitungen (Telekom,
Glasfaser, Wasser), die laut Aussagen der Spatenträger nicht verlegt werden
können. Im südlichen Bereich der Fläche befindet sich zudem ein Notbrunnen,
dessen Schachtbauwerke aus Revisionsgründen weiterhin anfahrbar bleiben müssen.
Entwurfsbeschreibung
Erschließung und Ausstattung
Der Hauptzugang zum umgestalteten Spielplatz erfolgt von Süden her. Im Eingangsbereich befinden sich Fahrradständer sowie eine Orientierungstafel. Von dort aus wird der Spielplatz über ein Wegenetz erschlossen. Die Wege teilen sich und führen wieder zusammen, an den dadurch entstehenden Kreuzungspunkten entsteht jeweils ein kleiner Platz der sich durch einen Belagswechsel von den Wegen unterscheidet. Der Nebenzugang zum Spielplatz verläuft über eine Treppe zur Stiftungsstraße.
Entlang der netzartigen Wege sind Spielangebote angeordnet, teilweise als einfache Steinquader und Holzstämme, die sowohl zum Sitzen als auch zum Balancieren genutzt werden können, teilweise auch als größere Spielbereiche mit klassischen Spielgeräten. Die bestehende Seilbahn wird erhalten und in die Neuplanung integriert.
Im nördlichen Bereich entsteht mit Sandspielbereich und Spielhaus ein U3-Spielbereich, also speziell für Kinder bis drei Jahre.
Die im Westen des Grundstücks verlaufende Bahnstrecke ist bereits durch einen hohen Stabmattenzaun vom Spielplatz abgegrenzt. Ebenfalls eingefriedet wird die mit Sträuchern bewachsene Böschung zur Stiftungsstraße.
Inklusion
Es ist vorgesehen, den Spielplatz inklusiv zu gestalten. Über den Hauptzugang ist die Fläche barrierefrei zu erreichen. Die Wege und Plätze werden gepflastert und sind taktil zu erfassen. Durch die netzartig verlaufenden Wege sind die Spielstationen meist auf mehreren Wegen zu erreichen. Teilweise sind Spielgeräte vorgesehen, die ausdrücklich auch für Rollstuhlfahrende nutzbar sind. Bei der Geräteauswahl wird darauf geachtet, dass ein breites Spektrum von Nutzungen – mit und ohne Handicap - möglich ist. Die einschlägigen technischen Regeln zur Barrierefreiheit sowie Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätzen sind in die Entwurfsplanung eingeflossen.
Baumschutz
Aufgrund der nahezu vollflächigen Überdeckung des gesamten Eichenhains ist ein Eingriff im Kronentraufbereich des Baumbestandes nicht vollständig zu vermeiden. Die wesentlichen Baummaßnahmen erfolgen jedoch im Bereich des bestehenden Spielplatzes, der nicht unter dem Kronendach der Bestandsbäume liegt.
Die neu errichteten Wege verlaufen im Wesentlichen dort, wo sich im Bestand Trampelpfade oder befestigte Flächen des bestehenden Spielplatzes befinden. Für weitere zusätzliche Wege wird die Trasse so gewählt, dass der Eingriff in den Kronentraufbereich so gering wie möglich ist.
Dabei wird der Aufbau der Wege wird auf ein Minimum reduziert, da sie sind nur für die fußläufige Nutzung und gelegentliche Befahrung durch Pflegefahrzeuge vorgesehen sind. Der genaue Wegeverlauf kann in Lage und Höhe auf vorhandene Wurzeln reagieren und kann im Bauverlauf angepasst werden.
Bei den Erdarbeiten, insbesondere im Wurzelbereich der Bäume, erfolgen die Bauleistungen wie in vergleichbaren Fällen durch besondere Sorgfalt in Ausschreibung und Ausführung (z. B. durch Handarbeit, Verzicht auf Maschineneinsatz, Baumschutzzäune). Zudem wird die gesamte Baumaßnahme fachgutachterlich durch das Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt begleitet. Im Zuge der Baumaßnahmen erfolgt darüber hinaus eine Standortverbesserung für einzelne Bestandsbäume (z.B. durch Tiefenbelüftung).
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 20.02.2024 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben.
Bezüglich
des Baumschutzes erfolgte bereits im Vorfeld des Instruktionsverfahrens eine
enge Abstimmung mit OA/UNB.
Bezüglich
der Barrierefreiheit und der inklusiven Spielangebote erfolgte mit der
Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ebenfalls im Vorfeld
der Entwurfsinstruktion eine enge Abstimmung. Die Fachdienststelle wird auch in
den weiteren Leistungsphasen in die Planung einbezogen.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 550.000
€. Dies entspricht einem Wert von rund 140 €/m² (brutto, einschl.
Baunebenkosten) und bewegt sich damit im üblichen Rahmen für großflächige
Kinderspielplätze mit geringem Anteil an befestigter Fläche und einem
extensiven Spielangebot.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 36.000 € werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Zum
Vermögenshaushalt 2025 wurden als Neuansatz 300 T€ beantragt, die restliche 250
T€ werden aus der Spielplatzpauschale (derzeit in 2024 noch 215 T€ ungebundene
Mittel, 2025 Neuansatz 285 T€ bereits mit 5% Kürzung im Zuge der
Haushaltskonsolidierung 2024ff) gedeckt. Eine vollständige Heranziehung der
Spielplatzpauschale, die für Generalsanierungen wie auch für
Ersatzbeschaffungen gedacht ist, ist in 2025 nicht möglich, da auch in 2025
wieder notwendige Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten an diversen Standorten
im Stadtgebiet anstehen.
Die
jährlichen Folgekosten wurden nicht separat berechnet, da es durch die Maßnahme
zu keinem Flächenzuwachs kommt, auch wenn die Vergrößerung der Spielplatzfläche
zu Ungunsten der Fläche der Grünanlage einen gewissen Mehraufwand in Wartung,
Pflege und Unterhalt bedeutet.
Sofern
die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist vorgesehen, die Baumaßnahme
im Herbst 2024 auszuschreiben und zum Jahreswechsel 2024/2025 auszuschreiben zu
vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Sicht Frühjahr 2025, Fertigstellung und
Wiederinbetriebnahme Herbst 2025.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
550.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Neuansatz Haushaltsmeldung
2025 und Pauschale 2025 |
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Anlage 1 Auszug aus dem Geoinformationssystem
Anlage 2 Lageplan mit Bearbeitungsbereich
Anlage 3 Bestandsplan mit Baumbestandsplan
Anlage 4 Entwurfsplan