Betreff
Generalsanierung Kinderspielplatz Eichenhain - Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0172/2024
Aktenzeichen
2210-419
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Projektgenehmigung für die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Eichenhain mit einem Gesamtvolumen von 550.000 €.

 

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel voraussichtlich in 2025.


Planungsanlass

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 29.10.2019 wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt gem. vorgelegter Prioritätenliste die Generalsanierung öffentlicher Kinderspielplätze im Stadtgebiet im Zeitraum 2020-2026 weiterhin kontinuierlich umzusetzen. Der öffentliche Kinderspielplatz Eichenhain hat dabei die Prioritätsstufe 2 erhalten. Prioritätsstufe 1 hatte der Kinderspielplatz Zedernstraße, dessen Generalsanierung 2023 abgeschlossen wurde. An der Generalsanierung der Kinderspielplätze Regelsbacher Straße und Friedensanlage wird planerisch im Grünflächenamt bereits gearbeitet, diese Maßnahmen folgen dann in 2025/2026.

 

Bestand

Die zu bearbeitende Fläche befindet sich im sogenannten „Eichenhain/Stiftungshain“ an der Ecke Stiftungsstraße/Hardstraße und umfasst ca. 4.000m². Ebenfalls im Eichenhain liegt eine Asphaltfläche, die in der Vergangenheit im Winter als Eislaufbahn hergestellt wurde. Seit ca. zehn Jahren erfolgt im Winter keine Flutung dieser Fläche mehr. Die Asphaltfläche ist nicht von der Maßnahme der Generalsanierung betroffen und verbleibt zunächst wie im Bestand.

 

Die Gesamtfläche umfasst ca. 11.000 m², wobei derzeit ca. 9.650 m² als öffentliche Grünanlage (PG 155) und 1.350 m² als öffentlicher Kinderspielplatz (PG 156) im Grünflächenkataster des Grünflächenamts geführt werden. Im Zuge der vorgelegten Generalsanierung wird die Kinderspielplatzfläche auf ca. 4.000 m² erweitert, die Grünanlage in Folge um 2.650 m² reduziert.

 

Die gesamte Fläche wird von altem Baumbestand mit insgesamt knapp 100 Einzelbäumen geprägt, dominierende Baumart ist die einheimische Stiel -Eiche (Quercus robur). Die ältesten Exemplare haben ein Alter von über 130 Jahren und einen Stammumfang von bis zu 400 cm. In der Vergangenheit hat es immer wieder Nach- und Ersatzpflanzungen gegeben, so dass es auf der Fläche auch Baumbestand gibt, der (noch) nicht unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth fällt. Es erfolgt durch die Maßnahme keine Entnahme von Bestandsbäumen, es müssen lediglich drei abgestorbene bzw. absterbende Jungbäume ersetzt werden. Diese Maßnahme würde aber auch ohne die vorgeschlagene Baumaßnahme erfolgen müssen.

 

Am Rande des Baumbestands verlaufen mehrere Versorgungsleitungen (Telekom, Glasfaser, Wasser), die laut Aussagen der Spatenträger nicht verlegt werden können. Im südlichen Bereich der Fläche befindet sich zudem ein Notbrunnen, dessen Schachtbauwerke aus Revisionsgründen weiterhin anfahrbar bleiben müssen.

 

Entwurfsbeschreibung

Erschließung und Ausstattung

Der Hauptzugang zum umgestalteten Spielplatz erfolgt von Süden her. Im Eingangsbereich befinden sich Fahrradständer sowie eine Orientierungstafel. Von dort aus wird der Spielplatz über ein Wegenetz erschlossen. Die Wege teilen sich und führen wieder zusammen, an den dadurch entstehenden Kreuzungspunkten entsteht jeweils ein kleiner Platz der sich durch einen Belagswechsel von den Wegen unterscheidet. Der Nebenzugang zum Spielplatz verläuft über eine Treppe zur Stiftungsstraße.

 

Entlang der netzartigen Wege sind Spielangebote angeordnet, teilweise als einfache Steinquader und Holzstämme, die sowohl zum Sitzen als auch zum Balancieren genutzt werden können, teilweise auch als größere Spielbereiche mit klassischen Spielgeräten. Die bestehende Seilbahn wird erhalten und in die Neuplanung integriert.

 

Im nördlichen Bereich entsteht mit Sandspielbereich und Spielhaus ein U3-Spielbereich, also speziell für Kinder bis drei Jahre.

 

Die im Westen des Grundstücks verlaufende Bahnstrecke ist bereits durch einen hohen Stabmattenzaun vom Spielplatz abgegrenzt. Ebenfalls eingefriedet wird die mit Sträuchern bewachsene Böschung zur Stiftungsstraße.

 

Inklusion

Es ist vorgesehen, den Spielplatz inklusiv zu gestalten. Über den Hauptzugang ist die Fläche barrierefrei zu erreichen. Die Wege und Plätze werden gepflastert und sind taktil zu erfassen. Durch die netzartig verlaufenden Wege sind die Spielstationen meist auf mehreren Wegen zu erreichen. Teilweise sind Spielgeräte vorgesehen, die ausdrücklich auch für Rollstuhlfahrende nutzbar sind. Bei der Geräteauswahl wird darauf geachtet, dass ein breites Spektrum von Nutzungen – mit und ohne Handicap - möglich ist. Die einschlägigen technischen Regeln zur Barrierefreiheit sowie Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätzen sind in die Entwurfsplanung eingeflossen.

 

Baumschutz

Aufgrund der nahezu vollflächigen Überdeckung des gesamten Eichenhains ist ein Eingriff im Kronentraufbereich des Baumbestandes nicht vollständig zu vermeiden. Die wesentlichen Baummaßnahmen erfolgen jedoch im Bereich des bestehenden Spielplatzes, der nicht unter dem Kronendach der Bestandsbäume liegt.

 

Die neu errichteten Wege verlaufen im Wesentlichen dort, wo sich im Bestand Trampelpfade oder befestigte Flächen des bestehenden Spielplatzes befinden. Für weitere zusätzliche Wege wird die Trasse so gewählt, dass der Eingriff in den Kronentraufbereich so gering wie möglich ist.

 

Dabei wird der Aufbau der Wege wird auf ein Minimum reduziert, da sie sind nur für die fußläufige Nutzung und gelegentliche Befahrung durch Pflegefahrzeuge vorgesehen sind. Der genaue Wegeverlauf kann in Lage und Höhe auf vorhandene Wurzeln reagieren und kann im Bauverlauf angepasst werden.

 

Bei den Erdarbeiten, insbesondere im Wurzelbereich der Bäume, erfolgen die Bauleistungen wie in vergleichbaren Fällen durch besondere Sorgfalt in Ausschreibung und Ausführung (z. B. durch Handarbeit, Verzicht auf Maschineneinsatz, Baumschutzzäune). Zudem wird die gesamte Baumaßnahme fachgutachterlich durch das Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt begleitet. Im Zuge der Baumaßnahmen erfolgt darüber hinaus eine Standortverbesserung für einzelne Bestandsbäume (z.B. durch Tiefenbelüftung).

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 20.02.2024 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine grundsätzlichen Einwände erhoben.

 

Bezüglich des Baumschutzes erfolgte bereits im Vorfeld des Instruktionsverfahrens eine enge Abstimmung mit OA/UNB.

 

Bezüglich der Barrierefreiheit und der inklusiven Spielangebote erfolgte mit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ebenfalls im Vorfeld der Entwurfsinstruktion eine enge Abstimmung. Die Fachdienststelle wird auch in den weiteren Leistungsphasen in die Planung einbezogen.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 550.000 €. Dies entspricht einem Wert von rund 140 €/m² (brutto, einschl. Baunebenkosten) und bewegt sich damit im üblichen Rahmen für großflächige Kinderspielplätze mit geringem Anteil an befestigter Fläche und einem extensiven Spielangebot.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 36.000 € werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Zum Vermögenshaushalt 2025 wurden als Neuansatz 300 T€ beantragt, die restliche 250 T€ werden aus der Spielplatzpauschale (derzeit in 2024 noch 215 T€ ungebundene Mittel, 2025 Neuansatz 285 T€ bereits mit 5% Kürzung im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2024ff) gedeckt. Eine vollständige Heranziehung der Spielplatzpauschale, die für Generalsanierungen wie auch für Ersatzbeschaffungen gedacht ist, ist in 2025 nicht möglich, da auch in 2025 wieder notwendige Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten an diversen Standorten im Stadtgebiet anstehen.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden nicht separat berechnet, da es durch die Maßnahme zu keinem Flächenzuwachs kommt, auch wenn die Vergrößerung der Spielplatzfläche zu Ungunsten der Fläche der Grünanlage einen gewissen Mehraufwand in Wartung, Pflege und Unterhalt bedeutet.

 

Sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2024 auszuschreiben und zum Jahreswechsel 2024/2025 auszuschreiben zu vergeben. Baubeginn wäre aus heutiger Sicht Frühjahr 2025, Fertigstellung und Wiederinbetriebnahme Herbst 2025.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

550.000

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Neuansatz Haushaltsmeldung 2025 und Pauschale 2025

 


Anlage 1 Auszug aus dem Geoinformationssystem

Anlage 2 Lageplan mit Bearbeitungsbereich

Anlage 3 Bestandsplan mit Baumbestandsplan

Anlage 4 Entwurfsplan